Vor Gericht

Hat der Angeklagte Oma und Opa um 16.500 Euro betrogen? Hildesheimer Richter fällen das Urteil

Sarstedt - In 35 Fällen soll ein 35-jähriger Sarstedter das Konto seiner Großeltern geplündert haben: Warum er von diesem schweren Vorwurf jetzt freigesprochen wurde.

Der angeklagte Sarstedter zusammen mit seinem Verteidiger Jan-Martin Fett im Hildesheimer Gerichtssaal. Foto: Werner Kaiser

Sarstedt - Auf der Anklagebank im Saal 125 des Hildesheimer Amtsgerichts sitzt ein schlanker Mann im beigen Markenpullover. Er hat dunkle, kurze Haare, einen gepflegten Bart, seine Hände liegen gefaltet auf dem Tisch – er wirkt angespannt, manchmal verlegen. Der 35-jährige Verkäufer muss sich wegen massiven „Computerbetrugs“ verantworten: zu Lasten seiner Großeltern. Laut Staatsanwaltschaft hatte er sich eine PIN verschafft, um in 35 Fällen Geld bei einer Bank in Sarstedt abzuheben. Mit 16.500 Euro habe er sich zwischen September und November 2024 heimlich bereichert, manchmal sei er alle zwei Tage zur Bank gegangen. Doch genau dies sei mit Zustimmung oder in Anwesenheit seiner hochbetagten Großmutter geschehen, sagt der Angeklagte am Freitag vor Gericht. Und das Geld habe er gebraucht, um etwa Handyrechnungen oder Verpflegung zu bezahlen.

„Mein Opa hat das nicht mitbekommen, meine Oma kümmerte sich um die Finanzen“, berichtet er weiter. Doch damals begann die Seniorin psychisch abzubauen, wie der Sarstedter sagt. Der wohnt mit seinem 93-jährigen Großvater und auch der Großmutter unter einem Dach im Herzen von Sarstedt. Die Rentnerin sei nicht mehr in der Lage gewesen, das Geld des Ehepaares zusammenzuhalten, schildert der Angeklagte. Und so hätten sie immer wieder verschiedene Summen abgehoben, einmal sogar 7.000 Euro. „Von diesen Abhebungen habe ich meistens 50 bis 100 Euro bekommen“, fügt der Sarstedter hinzu. „Die Oma hat das Geld auch verlegt oder versteckt – unter der Matratze oder der Bettdecke.“

Seltsame Szene

Dies bekommt der Großvater nach eigenen Angaben zunächst nicht mit, bis er eines Tages zur Bank geht – und feststellt, dass jemand immer wieder das Konto angezapft hat. Der Großvater nimmt an, dass dies nur der Enkel gewesen sein kann und zeigt ihn an.

Und nun also die Gerichtsverhandlung. Der 93-Jährige tritt in den Zeugenstand, da spielt sich eine seltsame Szene ab. Der Angeklagte fühlt sich offenbar an eine TV-Gerichtsshow erinnert. „Das ist hier wie bei Barbara Salesch. Das guckst du doch immer“, sagt der Angeklagte zu seinem Opa.

Zeugen kommen die Tränen

Der berichtet vor den Richtern in Hildesheim ebenfalls, wie seine Frau 2024 allmählich geistig abgebaut habe. „Jetzt ist sie völlig daneben.“ Er sei selbst schuld, sich seinerzeit nicht mit dem Geld befasst und dies seiner Frau überlassen zu haben, die dazu nicht mehr in der Lage gewesen sei. Um die Finanzen kümmere er sich nun selbst.

Da beginnt der Sarstedter zu weinen. Auch dem Angeklagten kommen die Tränen. Der Vorsitzende Richter Julian Achilles bietet dem 93-Jährigen eine Pause an. Doch der Zeuge lehnt ab. Ja, es könne sein, dass der Angeklagte in Absprache mit der Großmutter die Summen abgehoben habe. Und: „Sie kann nicht nein sagen.“ Er traue ihr zu, den Abhebungen zugestimmt zu haben. Das Gericht verzichtet auf eine Vernehmung der Seniorin.

„Restzweifel“ zugunsten des Angeklagten

An diesem Punkt glaubt die Staatsanwaltschaft nicht mehr an eine mögliche Verurteilung: Die Angaben des Angeklagten könnten stimmen. Es gebe „Restzweifel“ – zugunsten des 35-Jährigen. „Man kann nicht ausschließen, dass es so gewesen ist, wie der Angeklagte es schildert.“ Also: Freispruch. Verteidiger Jan-Martin Fett schließt sich dem an und fordert, dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ zu folgen. Aus Sicht des Gerichtes ist es schließlich „schlicht nicht mehr aufzuklären“, ob der Angeklagte mit oder ohne Zustimmung der Großmutter gehandelt habe, erklärt Richter Achilles. Demnach gibt es für das Gericht nur eine Entscheidung – den Sarstedter freizusprechen.

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