Hildesheim - Seit Ende November liegt die Corona-Inzidenz in Stadt und Kreis Hildesheim knapp unter oder über 200. Ein deutliches und dauerhaftes Absinken des Werts sei derzeit nicht zu erwarten. Deshalb hat sich der Landkreis zu weitergehenden Maßnahmen im Sinn des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung entschieden.
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Dazu gehört das Tragen einer medizinischen Maske an festgelegten Örtlichkeiten, eben dort wo sich in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten und das Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern nicht durchgehend sichergestellt ist. Die entsprechende Allgemeinverfügung gilt ab Donnerstag, 9. Dezember, und bis zum Ablauf des 31. Januar.
Märkte und Fußgängerzonen
Insbesondere im Bereich von Märkten und Fußgängerzonen könnten die zur Vermeidung von Infektionen erforderlichen Mindestabstände oftmals nicht eingehalten werden. Dies stellt nach Einschätzung des Landkreises Hildesheim einen möglichen Ausbreitungsgrund dar und berge erhebliche Gefahren der Weiterverbreitung.
Von der neu geregelten Maskenpflicht sind deswegen alle Wochenmärkte im Landkreis Hildesheim während der Geltungsdauer der Warnstufe 2 betroffen. Dort muss künftig mindestens FFP2-Maske getragen werden. Gilt im Landkreis Hildesheim die Warnstufe 1 oder keine Warnstufe, reicht eine medizinische Maske aus. Für das Verkaufspersonal ist das Tragen einer medizinischen Maske grundsätzlich ausreichend.
Regelungen für Werktage
In den Fußgängerzonen in Alfeld, Hildesheim und Sarstedt sowie auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofs in Hildesheim und auf dem Marktplatz in Alfeld hat jede Person während der Geltungsdauer der Warnstufe 2 eine FFP2 zu tragen. Bei Warnstufe 1 oder keiner Warnstufe reicht ebenfalls eine medizinische Maske als Mund-Nasen-Bedeckung aus.
Auf allen festgelegten Plätzen und in den Fußgängerzonen gilt diese Pflicht montags bis samstags, jeweils in der Zeit von 7 Uhr bis 18 Uhr. Auf dem Weihnachtsmarkt in Hildesheim gilt sie allerdings wie dort vorgeschrieben auch am Sonntag, darauf weist Kreissprecherin Birgit Wilken explizit hin.
In der Hildesheimer Fußgängerzone hatte die Stadt im vergangenen Oktober mit Schildern auf die damals gültige Maskenpflicht hingewiesen. Diese werde man nun erneut aufstellen, teilte Stadtsprecher Helge Miethe auf Anfrage mit. Sie sollen voraussichtlich im Laufe des Donnerstags an den hochfrequentierten Wegen wie der Almsstraße oder dem Hohen Weg angebracht werden.
Kinder sind befreit
Kinder zwischen dem vollendeten 6. und dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen anstelle einer medizinischen Maske eine beliebige andere geeignete textile oder textilähnliche Maske tragen. Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind gänzlich von der Pflicht ausgenommen.
Personen, denen aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist, benötigen ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung, um von der Pflicht befreit zu werden.
