Hohenhameln - Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hohenhameln müssen sich von Donnerstag an beim Bewässern ihrer Gärten einschränken. Der Landkreis Peine hat eine Verfügung erlassen, wonach bei einer Temperatur ab 24 Grad die Beregnung von Gärten, Parkanlagen, Fußball-, Tennis- oder Golfplätzen in der Zeit von 12 bis 18 Uhr untersagt ist. Dies gilt, wenn das Wasser aus Brunnen oder Oberflächengewässern entnommen wird, und auch bei Vorliegen einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
Grundwasser niedrig
Zudem bittet der Kreis Peine „dringend“ darum, in der Zeit von 18 bis 22 Uhr kein Wasser aus dem Trinkwassernetz dazu zu benutzen, Gärten zu wässern oder Pools zu befüllen.
„Die Allgemeinverfügungen sollen dazu beitragen, Wasser zu sparen, weil zu dieser Tageszeit ein Großteil des Beregnungswassers ungenutzt wieder verdunstet“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß und betont: „Die Folgen des trockenen Frühjahrs zeigen sich mittlerweile auch in den Grundwasserständen.“
