Täter-Opfer-Umkehr

Hildesheimer wird brutal an der Wohnungstür zusammengeschlagen – und sitzt plötzlich selbst auf der Anklagebank

Hildesheim - Ein Mann wird früh am Sonntagmorgen aus dem Schlaf gerissen und an seiner Wohnungstür brutal zusammengeschlagen. Am Ende sitzt aber nicht der Angreifer, sondern das Opfer auf der Anklagebank.

Vor dem Amtsgericht Hildesheim musste sich jetzt ein 32-Jähriger gegen den Vorwurf der Körperverletzung verteidigen. Allein, er war in dem Fall das Opfer. Foto: Chris Gossmann (Symbolbild)

Hildesheim - Das Hildesheimer Amtsgericht hat am Mittwoch einen 32-jährigen Hildesheimer freigesprochen, dem vorgeworfen worden war, einen heute 36-jährigen Mann im Juli 2025 mit Faustschlägen verletzt zu haben. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Amtsrichter Korla Karadas folgten am Ende einer eher kurzen Beweisaufnahme der Einschätzung von Verteidiger Henning Sonnenberg, wonach in diesem Prozess nicht der Täter, sondern das Opfer auf der Anklagebank saß.

Es ist etwa 6 Uhr an einem Sonntag, als der damals noch 31-jährige Samir Alami (Name geändert) durch laute Geräusche aus dem Schlaf gerissen wird. Schlaftrunken, so schildert es Rechtsanwalt Sonnenberg, schleppt sich Alami zur Tür, öffnet sie und „bekommt unvermittelt eine auf’s Maul.“

Es bleibt nicht bei Faustschlägen

Und bei Faustschlägen allein bleibt es nach Aussage des Rechtsanwalts offenbar nicht. „Er hat ihn auch gewürgt und seinen Kopf gegen den Türstock geknallt.“ Das Opfer habe eine Wunde davongetragen, die später mit vier Klammern habe versorgt werden müssen.

Der Täter? Kein Unbekannter. Er wohnt im selben Haus, ist der Sohn von Alamis Vermieter und nach Aussagen der Polizistin, die eine halbe Stunde später mit einem Kollegen am Tatort eintrifft, an jenem Morgen so betrunken, dass er gar nicht mehr habe schildern können, was eigentlich passiert sei. Per Strafbefehl ist der 36-Jährige wegen der Körperverletzung inzwischen rechtskräftig verurteilt worden – zu 60 Tagessätzen. Warum am selben Tag auch ein Strafbefehl gegen Samir Alami erlassen wurde, ist aus Sicht von Henning Sonnenberg unbegreiflich.

Warum beide Männer verdächtigt wurden

Offenbar habe es, so erklärt es Richter Karadas, gegen beide Männer einen hinreichenden Tatverdacht gegeben. Hinweise darauf, wieso auch Alami verdächtigt wurde, liefert die Zeugenaussage der Polizistin. Als sie und ihr Kollege am Einsatzort eingetroffen seien, habe sie der Sohn des Vermieters schon in Empfang genommen. „Man konnte schon feststellen, dass er überall Blut hatte, an der Stirn und an der Kleidung.“ Blut, das, wie sich später herausstellte, nicht ihm, sondern Samir Alami gehörte. „Er hat gesagt, es sei um einen Mietstreit gegangen.“ Und dass Alami ihn angegriffen habe.

Als dieser sich kurz darauf den Beamten und seinem Angreifer genähert habe, soll der sich extrem aggressiv verhalten haben. „Er hat geschrien: ‚Da is‘ er, da is’ er’, und es war schon schwierig, ihn zurückzuhalten“, berichtet die Polizistin. Den Angriff auf Alami habe er abgestritten und erklärt, dessen Verletzungen rührten von einem Treppensturz her.

Einschlägig polizeibekannt

Wenig später vermerkt die Beamtin in ihrem Bericht, der 36-Jährige mit dem Blut auf der Stirn habe sich sehr reizbar gezeigt, gelallt und den Eindruck erweckt, seine Emotionen unter Alkoholeinfluss nicht mehr unter Kontrolle zu haben. „Zudem ist er aufgrund von Rohheitsdelikten einschlägig polizeibekannt.“

Selbst zu der Sache befragt, gibt der polizeibekannte 36-Jährige an, sich an die meisten Details jenes Morgens nicht mehr erinnern zu können. Er kümmere sich für seinen Vater um die Hausverwaltung von dessen Immobilien, sagt er im Zeugenstand. „Da war Mietrückstand, und ich habe ihn (Alami, Anm. d. Red.) telefonisch nicht mehr erreicht.“ Die Uhrzeit seines Besuchs sei eher unglücklich gewählt gewesen, räumt er ein. „An den Rest kann ich mich schon gar nicht mehr wirklich erinnern, nur dass es ein kleines Handgemenge gab.“ Sicherlich sei auch eine Faust geflogen – beidseitig.

Ein strukturelles Problem

Auf die Zeugenaussage des zweiten Polizeibeamten verzichten Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht. Der Fall liegt eindeutig, die Staatsanwaltschaft beantragt Freispruch, Richter Karadas folgt dem Antrag, die Verfahrenskosten – laut Henning Sonnenberg mithin ein vierstelliger Betrag – übernimmt die Landeskasse.

Samir Alami, der die vorigen acht Monate mit seinem Angreifer unter einem Dach lebte, sagt, er habe inzwischen eine neue Wohnung gefunden, der Umzug stehe kurz bevor. Bei dem Mietrückstand, um den es gegangen sein soll, handelte es sich laut seinem Rechtsanwalt um eine einzige Monatsmiete. Über den Zeitpunkt der Nachzahlung habe es aber seinerzeit schon längst eine Einigung mit dem Vermieter gegeben, sagt Sonnenberg. Er weist indes auf ein anderes Problem hin, das diesem Fall zugrunde liegt. Sein Mandant Alami, ein Marokkaner mit Aufenthaltserlaubnis, spreche gut Deutsch. Die Rechtsmittelbelehrung, die er mit dem Strafbefehl erhalten habe, sei aber ein ganz schöner Riemen. „Wenn er mich nicht gekannt hätte, wäre er vielleicht einfach verurteilt worden.“ Und das hätte den Mann, der morgens an seiner Wohnungstür zusammengeschlagen wurde, am Ende auch noch seine Aufenthaltserlaubnis kosten können.

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