Überschwemmungen

Hochwasser im Kreis Hildesheim: Wenn das Wasser in Häuser eindringt – wer kommt für Schäden auf?

Kreis Hildesheim - Keller laufen durch Überschwemmungen in der Region Hildesheim voll: Die Folgen eines Unwetters können kostspielig werden. Welche Versicherung dann hilft.

Eine Frau beseitigt Pfützen aus einem Haus in Sottrum in der Gemeinde Holle. Foto: Julian Stratenschulte (Archiv)

Kreis Hildesheim - Seit kurz vor Weihnachten hält das Hochwasser im Landkreis Hildesheim viele Menschen in Atem. Mancherorts richtete es Schäden in Gebäuden an. Aber wie gleicht man diese aus?

Wenn Wasser bei Überflutungen in den Keller oder das Haus eindringt, winkt die Hausratversicherung ab. Für Schäden, die durch „Oberflächenwasser“ – also auch Regen oder Überschwemmungen durch Flüsse und Bäche – verursacht werden, kommt sie nicht auf. Aber: Dafür gibt es zusätzlich zur Wohngebäude- oder Hausrat- eine Elementarschaden-Versicherung.

Der Rat einer Betroffenen

„Ich habe solch eine Elementarschadenversicherung und rate auch anderen dazu“, berichtet Aloysia Bonnke, Ortsbürgermeisterin in Groß Düngen, auf HAZ-Nachfrage. Von etwa 100 Betroffenen in Groß Düngen, wo das Hochwasser 2017 großen Schaden verursachte, hätten inzwischen fast alle diesen Schutz.

Doch auch die Elementarschadenversicherung zahlt bei Schäden durch Wasser nur, wenn es von oben oder über die Oberfläche ins Haus gelangt ist – nicht aber, wenn etwa Grundwasser von unten ins Mauerwerk eindringt.

Folgen von Erdrutschen oder Schneedruck

Die Folgen von Erdrutschen, Lawinen, Schneedruck oder Erdbeben werden ebenfalls als Elementarschäden bezeichnet, gegen die man sich mit dem speziellen Angebot wappnen kann. Dieses wird laut Stiftung Warentest zunehmend bedeutender, weil Fachleute häufiger mit massiven Unwettern und heftigem Niederschlag rechnen.

Jedoch dürfen Versicherer Anfragen ablehnen, wenn ihnen das Risiko zu hoch erscheint – etwa dann, wenn ein Gebäude an einem Fluss steht, der regelmäßig über die Ufer tritt.

Es kommt auf den Einzelfall an

Die Annahme eines Antrags auf Elementarschadenversicherung entscheiden Versicherer laut Verbraucherzentrale nach dem Schadensverlauf der letzten Jahre. Ob eine Versicherung gegen Elementarschäden überhaupt sinnvoll ist, kommt auf den Einzelfall an.

Grundsätzlich haben Hausbesitzer und Mieter verschiedene Versicherungen zur Auswahl: Wohngebäude- und Hausratversicherung bieten bereits breit gefächerten Schutz. Treten jedoch Naturkatastrophen mit Überschwemmungen und Rückstau von Wasser auf, kann es kompliziert werden. Dann bietet eben die Elementarschadenversicherung als Ergänzung einen Ausweg.

Die Hälfte hat keine Zusatzversicherung

Unwetterschäden am Haus-Inventar sind zwar über die Hausratversicherung geschützt – doch auch hier gilt die Einschränkung: sofern die Hausratversicherung den Elementarversicherungsschutz enthält. Ist dem so, kann die Hausratversicherung die Wiederbeschaffung für zerstörtes Inventar bezahlen. Und auch die Reparatur für beschädigtes Inventar und eine Wertminderung bei angegriffenen, aber noch nutzbaren Gegenständen – wobei dies im Einzelfall nur kompliziert zu lösen sein dürfte.

Mit Blick auf das extreme Hochwasser im Ahrtal 2021 konnte man unterdessen feststellen: Viele Hausbesitzer verfügten dort über keine Elementarversicherung. In Deutschland sind dem Gesamtverband der Versicher (GDV) zufolge lediglich 52 Prozent der Gebäude gegen Naturgefahren wie Hochwasser und Überschwemmung versichert, in Niedersachsen 32 Prozent. Im Landkreis Hildesheim aber ergänzten viele Hausbesitzer ihre Policen nach dem Juli-Hochwasser 2017 entsprechend.

Tipp: Schneller Kontakt mit der Versicherung

In jedem Fall sollten Betroffene schnellstmöglich mit ihren Versicherungen Kontakt aufnehmen, Schäden melden, diese fotografisch dokumentieren und dann den Versicherungsschutz klären. Wichtig: Im Nachhinein sind solche Versicherungen nicht abschließbar.

Sowohl Versicherer als auch Kunden dürfen laut Verbraucherzentrale den Vertrag ordentlich kündigen ‒ und zwar innerhalb einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres. Nach einem Schaden ist auch eine außerordentliche Kündigung innerhalb eines Monat möglich.

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