Sarstedt - Einmal konnten sie entkommen – beim zweiten Mal waren Ladendetektiv und Polizei schneller: Drei Männer im Alter von 20, 24 und 25 Jahren sollen in der vergangenen Woche im Sarstedter Baumarkt Am Teinkamp gemeinsam auf Beutezug gegangen sein. Jetzt sitzen zwei von ihnen in Untersuchungshaft. Das teilt die Hildesheimer Staatsanwaltschaft am Montag in einer Pressemeldung mit.
Bereits Anfang Oktober sollen die drei mutmaßlichen Diebe in dem Baumarkt Werkzeuge „im Wert eines mittleren dreistelligen Betrags“ geklaut haben. Damals konnten sie jedoch unerkannt mit ihrer Beute flüchten. Der Ladendetektiv jedoch prägte sich ihre Gesichter offenbar genau ein – und erkannte sie wieder, als sie am Montag vergangener Woche zurückkehrten, um erneut zuzuschlagen. Diesmal hatten sie es auf einen „hochwertigen Akkubohrer“ abgesehen, wie die Staatsanwaltschaft schreibt. Der Detektiv alarmierte die Sarstedter Polizei. Die war schnell zur Stelle und konnte die Verdächtigen in ihrem Auto stellen.
Mutmaßliche Diebe sollen Fisch im Wert eines „niedrigen vierstelligen Betrags“ gestohlen haben
Die Beamten staunten offenbar nicht schlecht, als sie bei den jungen Männern nicht nur das gestohlene Werkzeug, sondern auch noch jede Menge tiefgekühlten Fisch fanden. Auch dabei soll es sich laut Polizei und Staatsanwaltschaft um Diebesgut handeln; der Fisch konnte drei Supermärkten in Sarstedt, Nordstemmen und Pattensen zugeordnet werden. Wert dieser Beute: „Ein niedriger vierstelliger Betrag“.
Alle drei Männer wurden vorläufig festgenommen. Der jüngste von ihnen ist mittlerweile wieder auf freiem Fuß – er musste eine Sicherheitsleistung hinterlegen, um das Strafverfahren gegen ihn zu gewährleisten. Die beiden Älteren jedoch sitzen im Gefängnis: Sie wurden am Dienstag vergangener Woche einem Haftrichter vorgeführt – und weil beide aus dem europäischen Ausland stammen und keine Meldeadresse in Deutschland haben, ordnete er Untersuchungshaft an.
Verdächtige müssen bei Verurteilung mit Haftstrafen rechnen
Jetzt müssen sich die drei Verdächtigen wegen des Verdachts auf bandenmäßigen Diebstahl verantworten. Als Bande gilt ein Zusammenschluss von mindestens drei Personen. Wenn sie sich verabreden, um gemeinschaftlich Straftaten wie Diebstahl zu begehen, droht ihnen eine Haftstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren. In minderschweren Fällen sind es drei Monate bis fünf Jahre. Auf eine Geldstrafe dürfen sie nicht hoffen.
