Hildesheim - Eine 48-jährige Hildesheimerin hat eine Mitarbeiterin des Stadtordnungsdienstes wegen Körperverletzung angezeigt: Die Frau wirft der kommunalen Bediensteten vor, ihr zwei Finger gebrochen zu haben, sie möchte zudem Schmerzensgeld. Die Polizei bestätigt die Anzeige, will sich aber nicht zu Details äußern, da sie noch ermittele.
Stadt-Sprecher Helge Miete erklärte, die Verwaltung gebe zu Einzelfällen keine Auskünfte, weist aber daraufhin, dass der Ordnungsdienst in bestimmten Fällen „unmittelbaren Zwang“ anwenden dürfe.
„Emma war nicht angeleint“, gibt die Hundehalterin zu
Die Hildesheimerin, die ihren Namen nicht in der Zeitung abgebildet haben möchte, war Anfang April auf der Wiese unterhalb des Berghölzchens und oberhalb der Straße am Katzberge mit ihrem sechsjährigen Jagdhund-Mischling „Emma“ unterwegs, dabei entdeckte sie vor einer Bank Scherben. Sie habe diese eingesammelt, ihr Hund sich derweil an einem Brunnen nebenan aufgehalten, berichtet die Frau. „Emma war nicht angeleint, obwohl Brut- und Setzzeit war“, wie sie freimütig einräumt.
Plötzlich sei mit hohem Tempo ein Dienstwagen der Stadt vorgefahren. Zwei Ordnungsmitarbeiter – ein Mann und eine Frau – seien herausgesprungen und auf sie gekommen, sagt die 48-Jährige. Beide hätten sich nicht vorgestellt, ihr statt dessen vorgehalten, gegen die Leinenpflicht verstoßen zu haben. Das habe sie sofort eingeräumt, versichert die Frau. „Ich habe deshalb darum gebeten, es bei einer mündlichen Verwarnung zu belassen.“ Schließlich sei es der erste Vorfall dieser Art gewesen.
Ordnungsdienstmitarbeiterin hält Hundehalterin fest
Doch die Bitte lief ins Leere, die Ordnungskräfte verlangten die Personalien der Hildesheimerin. „Ich hätte ja meinen Ausweis gezeigt, wenn ich ihn dabei gehabt hätte – hatte ich aber nicht.“ Außerdem habe ihr „die ganze Art und Weise“ missfallen, ihr Hund sei verängstigt gewesen. „Deshalb wollte ich gehen.“
Doch sie kam nicht weit. Denn die Ordnungsdienstmitarbeiterin habe sie festgehalten, erzählt die 48-Jährige. Es sei ihr zwar gelungen, sich zu befreien, doch dann habe sie die Frau erneut am Arm gepackt. „So stark, dass ich geweint habe“, sagt die Hildesheimerin und zeigt auf ihrem Handy ein Foto, auf dem Fingerspuren auf einem Oberarm zu sehen sind.
Krankenhaus bescheinigt nach Vorfall zwei gebrochene Finger
Schließlich einigten sich die 48-Jährige und die Ordnungsdienstmitarbeiter, die Polizei zu rufen. Sie habe auf diese an der Straße unterhalb der Grünanlage warten wollen, sagt die Hildesheimerin – vor allem, weil sie Angst gehabt habe, ihr Hund könne zu Schaden kommen. Doch wieder sei sie von der Stadt-Bediensteten aufgehalten worden. „Sie hat meine linke Hand gegriffen und sie umgebogen.“ Dabei seien ihr Mittel- und ihr Ringfinger gebrochen worden. Tatsächlich bestätigt der Bericht des Krankenhauses, in dem sich die Hildesheimerin kurz danach behandeln ließ, diese Verletzungen. Noch am selben Abend erstattete die 48-Jährige Anzeige wegen Körperverletzung im Amt.
Sie sei völlig schockiert gewesen, berichtet die Hildesheimerin, noch immer meide sie beim Gassigehen die Wiese. „Meine Leichtigkeit ist weg.“ Sie habe zehn Tage einen Gips tragen müssen, sei insgesamt vier Wochen krank geschrieben gewesen. Den Einsatz des Ordnungsdienstes empfindet sie als völlig unverhältnismäßig. „Ich war einsichtig, die Stadt-Leute sind aber gleich auf Konfrontation gegangen.“
Auch Mitarbeiterin des Ordnungsdienstes will Anzeige aufgeben
Rathaus-Sprecher Miethe will sich nicht zu dem konkreten Fall äußern, „zumal das Ergebnis der Anzeige abzuwarten bleibt“. Doch Miethe wird grundsätzlich: Der Ordnungsdienst dürfe laut Polizei- und Ordnungsbehördengesetz die Personalien verlangen, auch bei einer Ordnungswidrigkeit (wie dem Verstoß gegen die Anleinpflicht, die Red.). Wolle sich jemand der Kontrolle entziehe, könne „unmittelbarer Zwang“ erfolgen – und dazu gehöre laut Gesetz auch „körperliche Gewalt“, zitiert Miethe. Polizei-Sprecher Jan Makowski erklärte auf HAZ-Anfrage, man wolle sich zu der Rechtsauffassung der Stadt nicht äußern: „Das steht uns nicht zu.“
Nach Miethes Angaben ist es die erste Anzeige gegen Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes. Es komme immer wieder zu Beschwerden über dessen Maßnahmen, auch würden Mitarbeiter verbal und körperlich attackiert – bislang allerdings nicht juristisch. Ihm sei bislang ebenfalls keine Anzeige gegen Ordungsdienstmitarbeiter bekannt, sagt Polizeisprecher Makowski. Dessen Kollegen werden mit dem Berghölzchen-Fall noch einiges zu tun haben. Denn die Mitarbeiterin des Ordnungsdienstes, die von der Hundehalterin der „Körperverletzung im Amt“ beschuldigt wird, hat angekündigt, die Frau wegen Beleidigung anzuzeigen.
Kommentar: Da ist was aus dem Ruder gelaufen
Auch wenn sich die Stadt nicht zu dem Vorfall äußern will: Dass die Begegnung zwischen der Hundehalterin und dem Ordnungsdienst aus dem Ruder gelaufen sein muss, ist sicher – sonst hätte die Ahndung eines Verstoßes gegen die Anleinpflicht kaum mit Fingerbrüchen und einer Strafanzeige geendet.
Doch der Fall wirft auch eine andere Frage auf: Welche Rechte hat der Ordnungsdienst eigentlich? Die Stadt wäre klug beraten, dies öffentlich klar zu machen. Denn dass die Mitarbeiter – zumindest in bestimmten Situationen – Gewalt anwenden dürfen, ist sicher nicht allen Bürger bekannt.

