Kommunalwahl

In Hildesheim und dem Landkreis stehen die Wahlen bevor – was man beachten muss, damit die eigene Stimme gültig ist

Hildesheim - Am 13. September bekommen alle, die in ein Wahllokal gehen, mehrere Stimmzettel: für die Wahl der Orts- und Gemeinderäte, in Hildesheim für den Stadtrat, für den Kreistag und den Landrat. Egal, wo man am Ende seine Kreuzchen macht: Das sollte jeder wissen.

Ein Muster-Stimmzettel, wie er am 13. September tatsächlich in der Gemeinde Söhlde aussehen wird: Wer nur einen bestimmten Kandidaten wählen will, kann hinter dessen Namen drei Kreuze machen – oder seine drei Stimmen verteilen. Foto: Gemeinde Söhlde

Hildesheim - Selten waren Politiker so viel im Gespräch mit den Menschen aus Stadt und Landkreis Hildesheim wie jetzt, eine Woche vor den Kommunalwahlen. Um für sich zu werben, klar. Einige der Kandidatinnen und Kandidaten stellen dabei aber fest, dass es Menschen gibt, die ihnen selbst dann ihre Stimme nicht geben könnten, wenn sie wollten – sie sind unsicher, wie sie einen Wahlzettel ausfüllen sollen und was ihre Stimme bewirkt. Wer den Stimmzettel aber falsch ausfüllt, riskiert in erster Linie, dass seine Stimme nicht gezählt wird.

Am 13. September werden in Hildesheim die Ortsräte und in vier Wahlbezirken der Stadtrat gewählt. Außerdem der Kreistag des Landkreises Hildesheim. Für die Wahlen der kommunalen Vertretungen gilt in ganz Niedersachsen das Dreistimmenwahlrecht. Das bedeutet: Auf jedem Stimmzettel darf jeder Wahlberechtigte bis zu drei Stimmen vergeben.

Man kann auch alle drei Stimmen einer Person geben

Die kann er unterschiedlich einsetzen, zum Beispiel alle für eine Person. Er kann sie aber auch auf mehrere Bewerber derselben Liste oder auf Kandidaten verschiedener Parteien und Wählergruppen verteilen. Entscheidend ist lediglich, dass man auf einem Stimmzettel insgesamt nicht mehr als drei Stimmen vergibt. Nur eine oder zwei Stimmen abzugeben, ist hingegen möglich.

Außerdem steht am Sonntag in einer Woche die Wahl des Landrats des Landkreises Hildesheim an. Hier hat jeder Wahlberechtigte genau eine Stimme. Und kann damit nur einen der – in diesem Fall drei – Bewerber wählen.

Hat man sich verschrieben: neuen Wahlzettel holen

Wichtig ist außerdem: Die Stimmabgabe muss eindeutig erkennbar sein. Auf zusätzliche Bemerkungen oder andere Eintragungen auf dem Stimmzettel sollten Wählerinnen und Wähler unbedingt verzichten – auch die machen einen Wahlzettel ungültig. Wer sich verschreibt, kann sich jederzeit an den Wahlvorstand wenden und um einen neuen Stimmzettel bitten. Der alte Stimmzettel wird dann vernichtet.

Das alles geht natürlich nur, solange der Stimmzettel noch nicht in die Wahlurne eingeworfen wurde. Eine nachträgliche Änderung ist nicht mehr möglich. Doch selbst wenn man einen Fehler gemacht haben sollte: Der wirkt sich nur auf den betroffenen Stimmzettel aus. Die übrigen Stimmen und Wahlzettel bleiben gültig, sofern sie korrekt ausgefüllt wurden.

In die Wahlkabine muss jeder ganz allein

Im Wahllokal geht die Stimmabgabe ganz einfach: Jeder Wähler und jede Wählerin weist sich mit der Wahlbenachrichtigung und einem gültigen Ausweis aus und erhält dann ihren oder seinen Stimmzettel. Den füllt jeder allein in der Wahlkabine aus. Nur wer aufgrund einer Behinderung Unterstützung benötigt, darf eine Hilfsperson mit in die Wahlkabine nehmen. Diese muss die Wahlentscheidung vertraulich behandeln. Danach wird der Wahlzettel gefaltet und in die Wahlurne geworfen – fertig.

Fotos sind in der Wahlkabine nicht erlaubt, da das Wahlgeheimnis auch während der Stimmabgabe gilt.

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