Hildesheim - Rauchschwaden über dem Hohnsensee oder vor der Arneken Galerie? Bald könnte es möglich sein, an zahlreichen Orten in Hildesheim völlig legal zu kiffen. Im Landkreis gibt es sogar ganze Ortschaften, in denen das uneingeschränkt gestattet wäre. Wo genau es erlaubt und wo verboten wäre, kann man im Internet schon jetzt in einer inoffiziellen Karte, der sogenannten „Bubatzkarte“, nachschauen.
Erst einmal die klaren Fakten: Das Ampel-Kabinett in Berlin hat einen entsprechenden Gesetzentwurf gebilligt, bis Ende 2023 soll er in Kraft treten. Am Mittwoch, 18. Oktober, kommen die Abgeordneten im Bundestag zusammen, um über die Ausgestaltung der Cannabis-Liberalisierung zu debattieren. Eine der geplanten Regeln: Öffentlich zu Kiffen ist nur im Abstand von mindestens 200 Metern zu Schulen, Kitas, Spielplätzen und anderen Kinder- sowie Jugendeinrichtungen erlaubt. Auch öffentlich zugängliche Sportstätten in der Nähe sind tabu.
So funktioniert die Bubatzkarte
Und genau daran orientiert sich die Bubatzkarte – Bubatz ist übrigens bloß ein anderer Name für Joint. Diese Karte ist nicht offiziell, und Konsumenten sollten sich auch in Zukunft besser noch einmal rückversichern, sie liefert dennoch eine ziemlich detaillierte Übersicht – auch für Hildesheim: Von der Steingrube, aus dem Liebesgrund, dem Michaelisviertel, der kompletten Neustadt und vom Domhof dürfte beispielsweise kein weißer Rauch aufsteigen.
Aber: Auf dem großen Parkplatz bei der Uni, an der Jahnswiese, am Aussichtspunkt beim Berghölzchen oder am kleinen Teich oberhalb des Rotwild-Geheges im Wildgatter könnte der Cannabis-Konsum bald erlaubt sein. Im restlichen Teil des Wildgatters gilt allerdings wiederum ein Verbot.
Wie sieht’s auf dem Marktplatz aus?
Auch das Hildesheimer Rathaus liegt in einer Verbotszone. Wenn man von dort allerdings wenige Schritte hinter den Rolandbrunnen geht, wäre das Kiffen wieder erlaubt. Bei der Sparkasse am Marktplatz müsste man wohl den Zollstock bemühen und ebenfalls penibel auf Zentimeter achten: Denn die Verbotszone verläuft mitten durch das Wedekindhaus. In Teilen der Rathausstraße, der Marktstraße und des Hohen Wegs wäre es ebenfalls erlaubt, zum Bubatz zu greifen – mit einer Einschränkung: Laut Gesetzentwurf wäre der Cannabiskonsum in Fußgängerzonen täglich von 20.01 bis 6.59 Uhr erlaubt, aber nicht tagsüber.
Die Uhrzeiten sind nicht die einzigen Einschränkungen: Kein Joint vor dem 18. Lebensjahr, danach ist der Besitz von bis zu 25 Gramm erlaubt. Maximal drei Cannabis-Pflanzen sollen im Garten oder auf dem Balkon gestattet sein. Wer nicht selbst anbaut, kann Cannabis über nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen (Cannabis-Clubs) beziehen können. In Hildesheim könnte das beispielsweise beim CSC HiRose passieren – ein Cannabis-Club, dem auf dem Sozialen Netzwerk X, früher Twitter, derzeit 156 Menschen folgen und der laut sich laut eigener Beschreibung „in Gründung“ befindet.
Die Lage rund um Hohnsensee und Tonkuhle
An die geplanten Regeln müsste man sich auch vor dem Hauptbahnhof, rund um Amts- und Landgericht, in Teilen des Ostends oder auf dem Nord- sowie dem Südfriedhof halten, wo das Kiffen aber grundsätzlich legal wäre. Auch wer einen Spaziergang rund um den Hohnsensee macht, könnte an jeder Stelle einen Joint rauchen – bei der Tonkuhle gilt das nur fürs östliche Ufer.
Ebenfalls in der erlaubten Zone: Die Gebiete rund um den Hafen und den Flughafen. Im rot markierten Bereich der Bubatzkarte liegen dagegen die Polizeiwache an der Schützenwiese, die Justizvollzugsanstalt und das St.-Bernward-Krankenhaus – wohingegen die Bereiche rund ums Helios Klinikum und das Ameos Klinikum im erlaubten Gebiet lägen.
Der Blick in den Landkreis
Auch beim Blick in den Landkreis gäbe es ein paar Orte, an denen der Cannabis-Konsum erlaubt wäre: Beim Sarstedter Feuerwehrhaus beispielsweise, bei Schloss Derneburg und rund um den Mariensee, in großen Teilen der Bodenburger Straße sowie auf dem TecCenter-Gelände in Bad Salzdetfurth.
Überhaupt keine Gedanken müsste man sich zudem in den Ortschaften Wöhle, Schlewecke, Volkersheim, Sehlem, Eddinghausen, Betheln, Oedelum, Hotteln oder rund um die Giftener Seen machen – Joints wären dort erlaubt.
Fläche der Verbotszonen: Hannover läge bundesweit auf Platz 2
Die Berliner Firma Cantourage, ein börsennotiertes Unternehmen für medizinisches Cannabis, hat jüngst für die 20 größten deutschen Städte berechnet, auf wie viel Prozent ihrer Fläche der Cannabiskonsum rund um die Uhr verboten bliebe – Hildesheim ist aufgrund der Größe zwar nicht in der Berechnung dabei, dafür aber Hannover. Und dort wäre der Konsum auf 30 Prozent der Stadtfläche (61,49 von 204 Quadratkilometern) tabu. Hinter München (38 Prozent Verbotszone) liegt Hannover damit bundesweit auf dem zweiten Platz, noch vor Städten wie Berlin (Platz 3 mit 28 Prozent Verbotszone), Köln (Platz 11 mit 19 Prozent Verbotszone) oder Hamburg (Platz 12 mit 19 Prozent Verbotszone). Die Großstädte in denen das Kiffen auf den prozentual größten Flächen erlaubt wäre, sind Münster (auf 91 Prozent der Stadtfläche erlaubt), Duisburg (auf 90 Prozent erlaubt) sowie Bielefeld und Leipzig (auf jeweils 88 Prozent erlaubt).
Würde allerdings – wie im Bundesrat gefordert – der Umkreis auf 250 Meter erweitert und Jugendhilfeeinrichtungen, psychiatrische oder suchtmedizinische Therapieeinrichtungen, Suchtberatungsstellen sowie Bahnhöfe einbezogen, müsste Hannover 43 Prozent der Fläche für Cannabiskonsum sperren. Ein Trost für Hanf-Liebhaber: In diesen Berechnungen sind Privatgelände, Straßen und Verkehrswege sowie Innenräume nicht berücksichtigt.
Die komplette Bubatzkarte mit allen Details für Stadt und Landkreis Hildesheim finden Sie hier.




