Kreis Hildesheim - Der Inzidenzwert im Kreis Hildesheim ist am Sonntag wieder über 100 gestiegen. Er lag am Sonntag bei 101,2. Nach der intensiven Diskussion um eine mögliche bundesweite Corona-Notbremse herrscht vielfach Verunsicherung, was ein Überschreiten des Grenzwertes in Stadt und Landkreis Hildesheim für Folgen haben würde.
Landes-Regeln gelten
Tatsache ist: Bislang hat der Bundestag keine weitere Änderung des Infektionsschutz-Gesetzes beschlossen, auch eine nationale Notbremsen-Regelung gibt es folglich derzeit nicht. Damit gilt die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen. Und was darin steht, ist trotz einer Aktualisierung des Regelwerks Anfang dieser Woche im Wesentlichen das Gleiche, was schon vor den Osterferien galt, als der Landkreis Hildesheim den Inzidenzwert 100 überschritt.
Grundsätzlich gilt: Erst wenn die Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 100 liegt, gibt es Veränderungen. Und auch das erst dann, wenn das Gesundheitsamt zu der Einschätzung kommt, die Überschreitung sei von Dauer, und sich der Landkreis formal zur „Hochinzidenz-Kommune“ erklärt. Bislang haben die Landkreise in Niedersachsen das in solchen Fällen stets getan.
Kitas, Schulen, Einzelhandel
In Hochinzidenz-Kommunen müssen die Kitas wieder schließen, nur eine Notbetreuung bleibt erlaubt. Weiterführende Schulen wechseln dann wieder ins komplette Homeschooling. Ausgenommen sind Abschlussjahrgänge an Gymnasien, Ober-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Förderschulen. Dort bleibt es beim derzeitigen Wechselunterricht mit halbierten Klassen und Lerngruppen. Auch für die Grundschulen gäbe es keine Veränderung.
Einzelhändler und Baumärkte müssten wieder schließen, dürften nicht mehr wie bisher Kunden mit Termin in den Laden lassen (Click & Meet). Erlaubt bliebe es, vorbestellte Waren an der Ladentür abzuholen (Click & Collect).
Kontakte stärker beschränkt
Zudem gelten wieder verschärfte Kontaktbeschränkungen in Hochinzidenz-Kreisen. Derzeit dürfen sich Angehörige eines Haushalts grundsätzlich mit bis zu zwei Mitgliedern eines anderen Haushalts treffen, zu einem der beiden Haushalte gehörende Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht eingerechnet und sind sozusagen frei.
Bei einer dauerhaften Inzidenz über 100 dürfen sich Mitglieder eines Haushalts nur noch mit einer Person aus einem anderen Haushalt treffen, wobei dann nur Kinder bis sechs Jahren nicht mitgezählt werden. Auch beim Sport gibt es Einschränkungen: Die Erlaubnis, dass bis zu 20 Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren gemeinsam im freien Sport machen dürfen, gilt nicht mehr – Sport ist generell nur noch zu zweit oder nur mit angehörigen des eigenen Hausstandes erlaubt.
Drei Tage und sieben Tage
Sinkt die Inzidenz wieder unter 100, gelten ebenfalls die aus dem März bekannten Regelungen. Liegt der Kennwert drei Tage am Stück unter 100 und gelangt das Gesundheitsamt zu dem Schluss, dies sei von Dauer, dürfen die Kitas wieder öffnen und Schüler aller Jahrgänge wieder im Wechselmodell zur Schule gehen. Bleibt die Inzidenz sieben Tage hintereinander unter 100, dürfen die Einzelhändler und Baumärkte wieder nach dem derzeit gültigen Modell Kunden in ihre Läden lassen – wenn diese sich vorher anmelden oder beim Betreten ihre Kontaktdaten hinterlassen.
Auch die verschärften Kontaktbeschränkungen würden dann rückgängig gemacht und die derzeitigen Regeln wieder gelten.
