Parkscheibe hat ausgedient

Kameras filmen Kennzeichen: Hildesheimer Supermarkt setzt auf neue Form der Parkplatz-Kontrolle

Hildesheim - Die Schilder kündigen es an: Auf dem Parkplatz eines Hildesheimer Supermarkts überprüfen nun Kameras, ob man zulässig parkt oder nicht. Weshalb das System zum Einsatz kommt, was Autofahrer über die Technik wissen müssen – und welche Ausnahme fürs Parken es womöglich bald gibt. (MIt Video)

Die Kameras sind auf die Ein- und Ausfahrt des Hildesheimer Supermarkt-Parkplatzes gerichtet und erfassen die Kennzeichen aller Autos, die dort parken. Foto: Chris Gossmann

Hildesheim - Die blau-weiße Parkscheibe liegt gut sichtbar unter der Windschutzscheibe des Autos, der schwarze Pfeil auf der Drehscheibe zeigt auf die Uhrzeit: 10.30 Uhr. Alles einwandfrei also an diesem Vormittag – eigentlich. Denn die Parkscheibe ist komplett irrelevant. Sie hat auf dem Parkplatz des Rewe-Markts an der Alfelder Straße ausgedient.

Und das liegt an den zwei Geräten, die hoch oben am Laternenmast angebracht sind, der just vor dem Auto mit der Parkscheibe steht: Auf dem Parkplatz erfassen nun zwei Kameras, wer hier parkt – und ob jemand gegen die Regeln verstößt.

Weshalb nun die Kameras?

„Es gab einfach zu viele Fremdparker“, bringt Supermarkt-Leiter Lutz Ahlers es kurz und knapp auf den Punkt, wenn man ihn auf die Kameras anspricht. „Wir wollen nichts einführen, was keiner braucht, aber der Park-Druck war so hoch, dass wir reagieren mussten.“ Es sei zuletzt so gewesen, dass durch die Fremdparker an mehreren Tagen pro Woche keine Plätze mehr für seine Kundinnen und Kunden verfügbar gewesen seien – die sich daraufhin beschwert haben.

Rewe sowie der Beamten- und Wohnungsverein als Vermieter der Immobilien holten sich deshalb das Düsseldorfer Unternehmen fair parken mit ins Boot. Das setzt in der Alfelder Straße nun, wie auf mehreren Schildern auf dem Parkplatz klar erkennbar ist, auf eine Höchstparkdauer von zwei Stunden sowie eine kamerabasierte Kontrolle – und die ist seit Montag aktiv.

Nicht der einzige Standort in der Region

Ahlers ist mit dem Einsatz der Technik im Landkreis Hildesheim nicht allein. Fair parken bewirtschaftet laut eigenen Angaben im Landkreis Hildesheim insgesamt sieben Parkflächen, laut HAZ-Informationen unter anderem in Hildesheim und Harsum – auf drei davon setzt das Unternehmen die kamerabasierte Kennzeichenerkennung ein. Zwei der kameraüberwachten Parkplätze sind demnach in Hildesheim, ein weiterer befindet sich im Landkreis. Nähere Angaben zu den Standorten macht das Unternehmen auf Nachfrage nicht.

Deutschlandweit habe man 750 Auftraggeber in 700 Städten und überwache bundesweit 2400 Objekte, so fair parken. Darunter sind neben den Parkplätzen zahlreicher Supermärkte unter anderem auch die des Klinikums Bayreuth, von Schloss Charlottenburg und der Zulassungsstelle Dresden.

Diese Regeln gelten bei den Kamera-Kontrollen

Doch egal ob Dorf oder Metropole – die Regeln sind immer gleich: Die installierten Kameras sind auf die Ein- und Ausfahrten des Parkplatzes gerichtet, erfassen die Kennzeichen der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge und speichern diese digital und datenschutzkonform in einer Datenbank. Verlässt das Fahrzeug den Parkplatz vor Ablauf der gültigen Höchstparkdauer wieder, ist alles in Ordnung. Die Kennzeichen-Daten des Fahrzeugs werden dann binnen 48 Stunden aus der Datenbank gelöscht.

Parkt der Fahrer oder die Fahrerin allerdings zu lange, erkennen die Kameras den Verstoß und fair parken übermittelt das Kennzeichen an das Bundeskraftfahrtamt, um den Halter oder die Halterin des Fahrzeugs herauszufinden – und dann droht eine Vertragsstrafe. Denn durch das Parken schließen Kundinnen und Kunden einen Vertrag mit dem Unternehmen fair parken und akzeptieren auch dessen Nutzungsbedingungen. Die sind auf dem Rewe-Parkplatz in der Alfelder Straße auf einem Schild unmittelbar neben der Ausfahrt nachzulesen – bei der Einfahrt sieht man zunächst nur den generellen Hinweis auf die Videokameras.

So teuer wird es bei Verstößen

Die Vertragsstrafen fallen oft hoch aus: Wer in Hildesheim beispielsweise bis zu einer Stunde zu lang parkt, muss 24,90 Euro bezahlen. Die Parkzeit um mehr als drei Stunden zu überziehen, kostet 39,90 Euro. Und wer regelwidrig, also ohne gültigen Nachweis, einen Behindertenparkplatz nutzt, wird mit 54,90 Euro zu Kasse gebeten. Den letztgenannten Fall überprüfen jedoch nicht die installierten Kameras, sondern Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von fair parken, die stichprobenmäßig vor Ort kontrollieren.

Wichtig zu wissen bei den sogenannten Vertragsstrafen: Es handelt sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert wird. Bußgelder, Punkte und Fahrverbote können in aller Regel nur bei Verstößen auf öffentlichen Straßen ausgesprochen werden – und nicht bei solchen auf privaten Supermarkt-Parkplätzen.

Es gibt eine Karenzzeit

Sind Kennzeichen stark verdreckt oder beispielsweise beschädigt und können deshalb nicht korrekt erfasst werden, werden Verstöße laut fair parken nicht geahndet. Auch wenn den Kennzeichen nicht eindeutig ein Parkvorgang zugeordnet werden kann, verzichte man auf Ahndungen. Grundsätzlich gilt darüber hinaus eine Karenzzeit für die Höchstparkdauer – im Falle des Parkplatzes an der Alfelder Straße beträgt die 15 Minuten.

Nachfragen zu fair parken gehen immer wieder auch bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen ein. Unter anderem geht es dabei um ein anderes Angebot des Unternehmens: um die Parkscheiben-Kontrollen, bei denen Mitarbeiter des Unternehmens auf den Parkplätzen kontrollieren, ob alles regelkonform läuft. Wenn Kunden im Supermarkt einkaufen, aber die Parkscheibe schlicht vergessen, gibt es oft ein „Knöllchen“ – obwohl sie keine Fremdparker sind. Die Situation kann sich zwar mitunter über einen Kassenbon als Beweis und Gespräche mit dem Supermarktbetreiber regeln lassen, kostet den Kunden aber Zeit und Nerven.

„Diese Möglichkeit kannte ich nicht“

Die Parkscheiben-Kontrollen gibt es auch in der Region an mehreren Orten, unter anderem auf dem Parkplatz des Rewe-Markts in der Hildesheimer Phoenixstraße. Der wird ebenfalls regelmäßig von einigen Menschen zweckentfremdet und beispielsweise genutzt, wenn diese Veranstaltungen in der Volksbank-Arena besuchen. Supermarkt-Betreiber Sercan Övüc ist überrascht, als er von der Neuerung bei seinem Rewe-Kollegen erfährt. „Diese Möglichkeit kannte ich nicht, das schaue ich mir auf jeden Fall mal genauer an.“ Für seinen Markt in Bad Salzdetfurth brauche er eine solche Kamera-Lösung nicht, für die Phoenixstraße könnte das aber unter Umständen in Frage kommen.

Es könnte also sein, dass in Zukunft nicht nur in der Alfelder Straße die Kennzeichen von Kameras erfasst werden – die auf Wunsch übrigens auch gewisse Park-Ausnahmen zulassen können. „Ich denke schon, dass wir zu einer Sonntags-Lösung kommen und man dann, wenn der Markt geschlossen ist, auch länger auf dem Parkplatz parken kann“, nennt Lutz Ahlers ein Beispiel. Final geklärt sei das zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht.

Erste Folgen sind schon spürbar

Ahlers ist überzeugt, mit der kamerabasierten Kontrolle eine „komfortable und schöne Lösung“ gefunden zu haben – hätte es aber eigentlich gerne anders geregelt: „Grundsätzlich versuche ich ja, die Kunden so wenig wie möglich zu reglementieren. So eine Kontrolle ist immer die allerletzte Lösung.“ Eine, die allerdings zu fruchten scheint: „Seit die Kameras vor zweieinhalb Wochen aufgebaut wurden, merkt man schon, dass es mehr freie Plätze auf dem Parkplatz gibt.“


Fahrzeughalter oder Fahrzeuglenker: Wer haftet?

Parkt jemand zu lange auf einem von fair parken überwachten Parkplatz, wird eine Vertragsstrafe fällig und das Unternehmen versucht, anhand des Kennzeichens den Halter oder die Halterin des Fahrzeugs ausfindig zu machen. Was aber, wenn diese Person nicht geparkt und damit den Verstoß nicht begangen hat?

Einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Mai 2024 zufolge darf nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass der Fahrzeughalter auch Fahrer ist. Nur die Person, die das Fahrzeug wirklich gelenkt und geparkt hat, ist der Vertragspartner von fair parken – nicht aber der Fahrzeughalter. Fahrzeughalter müssen deshalb pauschal weder die Vertragsstrafe, noch die Rechtsverfolgungskosten tragen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Dezember 2019.

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs

Der BGH erklärte außerdem, dass zunächst keine Pflicht des Halters besteht, zu erklären, wer gefahren ist. Diese Pflicht bestehe erst in einem Gerichtsverfahren. „Einfach zu schweigen ist aber kein Freifahrtsschein“, erklärt Tim-Oliver Tettinger von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Denn der Fahrzeughalter müsse auf Aufforderung gegenüber dem Unternehmen, das den Parkplatz bewirtschaftet, erklären, wer alles das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt gefahren haben kann. Wenn der Halter den Fahrer nicht benennen kann oder nicht benennen möchte, kann es schließlich so gewertet werden, als ob der Halter gefahren ist – und er muss dann doch die Vertragsstrafe zahlen.

Dass es wegen zu langen Parkens und den daraus resultierenden Vertragsstrafen zu Klagen und Gerichtsverfahren komme, sei nichts Außergewöhnliches, so Tettinger: „Diese Fälle gibt es.“

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