Vorfall beim Schützenfest Hannover

Kein Prozess um Kuss-Eklat: Hildesheimer Junggesellen ziehen kurzfristig Einspruch gegen Strafbefehle zurück

Hildesheim/Hannover - Am Donnerstagvormittag sollte in Hannover der Prozess gegen zwei Mitglieder der Hildesheimer Junggesellenkompanie beginnen, nachdem sie eine Polizistin ohne deren Einverständnis geküsst hatten. Auch ohne Verhandlung steht nun fest: Sie sind der sexuellen Belästigung schuldig.

Die Polizistin als Nebenklägerin im Gerichtssaal neben ihrem Anwalt Ernst-Otto Nolte– die Beamtin hatte die beiden Hildesheimer Junggesellen angezeigt, weil die sie gegen ihren Willen geküsst hatten. Foto: Clemens Heidrich

Hildesheim/Hannover - Knapp sieben Monate nach dem Kuss-Eklat während des Umzugs zum Schützenfest Hannover sollte nun am Donnerstag am Amtsgericht Hannover der Prozess gegen zwei 34 und 44 Jahre alte Mitglieder der Hildesheimer Junggesellenkompanie starten. Der Vorwurf: sexuelle Belästigung einer Polizistin.

Betroffene Polizistin als Nebenklägerin

Die betroffene Beamtin harrt in Uniform als Nebenklägerin neben ihrem Anwalt Ernst-Otto Nolte der Dinge, die da ab 9.30 Uhr mit dem Beginn der Verhandlung kommen sollen. Mehrere Kolleginnen und Kollegen der Kommissarin stehen in ihrer Nähe – anwesend sind sie, um ihre Unterstützung zu symbolisieren, und stehen müssen sie, weil sämtliche Sitzplätze in dem kleinen Saal 2208 belegt sind. Weitere Zuschauer und zahlreiche Medienvertreter stehen ebenfalls, einige bis auf den Flur. Dort halten sich etwas abseits auch die beiden Angeklagten mit ihren Verteidigern auf.

Die 14 Zeugen hat das Gericht geladen, ursprünglich waren nur sechs vorgesehen. Noch am Tag zuvor teilte der Sprecher des Gerichts angesichts der langen Liste gegenüber dieser Zeitung mit, dass entgegen der ersten Ansetzung der Prozess womöglich doch nicht an einem Tag abgeschlossen werden könne. Dass er gar nicht erst beginnen würde, ahnte er am Mittwoch noch nicht.

Doch so kommt es am Donnerstag. Vielleicht sind es die Kamerateams und Fotografen, die Journalisten und die große Zahl an Zuschauern, die die Beschuldigten aus Hildesheim zurückschrecken lässt. Vielleicht ist es die späte Einsicht, tatsächlich etwas entscheidend falsch gemacht zu haben. Es mag auch eine Kombination aus all diesen Punkten sein, die schließlich zu jener Entscheidung führt, die Richter Olaf Wöltje nach einem kurzen, nichtöffentlichen Gespräch mit den Verteidigern der Beschuldigten, der Vertreterin der Staatsanwaltschaft sowie dem Anwalt der als Nebenklägerin auftretenden Polizeibeamtin verkündet: Die beiden Beschuldigten hätten ihre Einsprüche gegen die zuvor ergangenen Strafbefehle zurückgezogen. Die Geldstrafen von jeweils 2100 Euro sind damit rechtskräftig.

Sexuelle Belästigung gilt als erwiesen

Es gilt somit als erwiesen, dass die beiden Hildesheimer am 6. Juli beim Schützenausmarsch in Hannover eine zur Sicherung der Veranstaltung eingesetzte Polizeikommissarin ohne deren Einverständnis auf beide Wangen geküsst haben und sie sich dadurch der sexuellen Belästigung schuldig gemacht haben. Laut den Ermittlungen hatten die Hildesheimer, die für die Aktion aus dem Umzug ausgeschert und zu der Beamtin gegangen waren, diese zunächst am rechten Oberarm ergriffen und festgehalten. Daraufhin sollen die Beschuldigten „alter Brauch, gute Sitten“ gesagt und die Polizistin ohne deren Einverständnis jeweils auf eine Wange geküsst haben – und zwar „an den Übergängen zu den Mundwinkeln“, wie es in der Akte heißt. Die Polizistin soll sich „emotional überrumpelt“ gefühlt haben.

Nach einer Anzeige durch die Beamtin und abgeschlossenen Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft hatte das Amtsgericht, wie berichtet, zunächst einen Strafbefehl gegen die beiden Beschuldigten erlassen – sie sollten jeweils 2100 Euro als Geldstrafe zahlen. Die beiden Männer, die im Lauf der Ermittlungen eine „sexuelle Intention“ stets bestritten haben, legten aber zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Infolgedessen erhob die Staatsanwaltschaft Anklage und das Amtsgericht beraumte eine öffentliche Verhandlung an.

Die kurzfristige Rücknahme der Einsprüche mag manche Beobachter verwundern – der 34-Jährige und sein 44-jähriger Vereinskollege hätten aber laut Strafprozessordnung sogar noch länger damit warten können. Zumindest wenn die Staatsanwaltschaft zustimmt, können Angeklagte noch bis zur Verkündung des Urteils einen Rückzieher machen. Die Prozesskosten haben jetzt die beiden Hildesheimer zu tragen.

Der Anwalt der Polizistin zeigt sich am Donnerstag mit dem Ausgang zufrieden und erklärt: „Es ist ein wichtiges Zeichen, dass die Strafbefehle jetzt rechtskräftig sind und klar ist: Was die beiden Männer gemacht haben, geht so nicht. Man kann nicht einfach so auf eine Frau zugehen und sie küssen, ohne zu wissen, ob sie das möchte.“

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