Hildesheim - Speiseöl ist die Lösung. Die Einsatzkräfte des Hildesheimer Streifendienstes sind zwar in diesen Dingen nicht so erfahren wie etwa die Kollegen in Berlin – aber dass sich simples Speiseöl eignet, um auf der Straße festgeklebte Hände zu lockern, das wissen auch die hiesigen Beamten, als sie am 28. Februar 2023 in die Hildesheimer Nordstadt ausrücken. Dort sitzen fünf Aktivistinnen der Letzten Generation auf der Steuerwalder Straße und blockieren die Fahrbahn. Und so schickt der Einsatzleiter eine Kollegin los zu einem Supermarkt um die Ecke, Öl holen.
Einspruch gegen Bußgeldbescheid über 120 Euro
Nun, knapp ein Jahr danach, sitzt Lilli Gomez am Montagmorgen in Saal 13 des Amtsgerichts Hildesheim. Der Grund: Sie will den Bußgeldbescheid über 120 Euro nicht akzeptieren, den sie nach ihrer Teilnahme an der Blockade im vergangenen Jahr bekommen hat. Auf ihren Einspruch hin folgt die Verhandlung vor Gericht. Vom Ablauf erst einmal Standard, eher Kleinkram, für Richter Jürgen Pompe eine Ordnungswidrigkeitssache wie zig andere im Monat. Und doch ist der Fall anders. Denn für Lilli Gomez ist der Auftritt vor Gericht keine Premiere, die 23-Jährige ist in Serie bei öffentlichkeitswirksamen Aktionen der Letzten Generation dabei gewesen: ob Farbattacken auf das Ernst-August-Denkmal in Hannover und einen Privatjet auf Sylt oder das Absägen der Tannenbaumspitze vorm Brandenburger Tor. An rund 70 Aktionen hat sie sich nach eigener Schätzung bereits beteiligt. Mehrere Verfahren sind noch offen, Entscheidungen höherer Instanzen stehen aus. Bußgelder, Geldstrafen, Schadenersatzforderungen – es geht nach Schätzungen der Studentin mittlerweile um einen „höheren fünfstelligen Betrag“. Sie habe kein Geld, um zu bezahlen und werde deswegen im Ernstfall auch ersatzweise ins Gefängnis gehen, bekräftigt sie. In Präventivhaft habe sie bereits gesessen, insgesamt 22 Tage im Jahr 2023. Und sie stelle sich darauf ein, über die nächsten Jahrzehnte verschuldet zu sein.
Gomez hat kein Problem damit, sich fotografieren zu lassen, ihren Namen zu nennen und für ihre Handlungen gerade zu stehen. Im Gegenteil: Sie versucht, ihren Protest für mehr Klimaschutz von der Straße auch in die Gerichte zu tragen. Dort scheitert sie allerdings immer wieder an Menschen wie Jürgen Pompe. Der Hildesheimer Richter zeigt sich am Montag zwar äußerst langmütig, bemerkt in einer Verhandlungspause lapidar, man müsse sich in seinem Beruf eben auf eine „große Vielfalt an Persönlichkeiten“ einstellen.
Den Antrag der 23-Jährigen, sich von zwei im Zuschauerraum befindlichen Bekannten aus dem Umfeld der Letzten Generation verteidigen zu lassen, lehnt Pompe zwar ab („Es ist nicht ersichtlich, dass sich die Angeklagte nicht selbst verteidigen kann“), lässt sie aber über mehrere Stunden immer wieder gewähren und diverse Beweisanträge verlesen, so solle zum Beispiel Hannovers Oberbürgermeister Belit Onay als Zeuge dienen, schließlich habe der in einem offenen Brief an die Bundestagsfraktionen die Ziele der Letzten Generation gut geheißen. Gomez will auf eines hinaus: Der Klimawandel und die unzureichenden politischen Reaktionen darauf rechtfertigten Zivilen Ungehorsam und damit auch unangemeldete Straßenblockaden. So geduldig Pompe sich die Anträge auch der Reihe nach anhört, so konsequent weist er einen nach dem anderen zurück – auch den, in dem Gomez ihm vorwirft, befangen zu sein.
Richter Jürgen Pompe wirft Lilli Gomez „Prozessverschleppung“vor
Das könne sie gerne später anfechten, wenn sie gegen das Urteil vorgehen wolle, erklärt der Richter. Im Übrigen, so Pompe, halte er die Anträge offensichtlich auch für versuchte „Prozessverschleppung“, und die werde er nicht hinnehmen. Außerdem: Es gehe in diesem Verfahren nicht um politische Meinungen und Motive, sondern schlicht den Ablauf an jenem Tag im Februar letzten Jahres. Und der ist aus Sicht des Amtsrichters nach Abschluss der Beweisaufnahme und der Befragung von sage und schreibe elf Polizistinnen und Polizisten klar. Demnach hat sich Lilli Gomez damals mit vier weiteren Aktivistinnen und Aktivisten auf die Fahrbahn gesetzt, um den Verkehr zu blockieren. Während sich zwei Personen auf dem Asphalt festklebten, sah Gomez davon ab, klebte aber eine Hand an die ihres Sitznachbarn, um den Einsatzkräften das spätere Wegtragen zu erschweren.
Die Polizei hat ihnen klargemacht, dass es sich um eine nicht angemeldete Versammlung handelt, angeboten, ihren Protest auf den Gehweg zu verlagern. Vergeblich. Schließlich schloss der Einsatzleiter wegen der Weigerung eine nach der anderen von der Versammlung aus und ließ sie wegtragen. Weil Gomez sich nicht an die Fahrbahn geklebt hatte, wurde kein strafrechtliches Verfahren wegen Nötigung eingeleitet, es blieb bei der Ordnungswidrigkeit wegen Verstoßes gegen das niedersächsische Versammlungsgesetz. Und genau diesen sieht am Montagmittag auch Jürgen Pompe als erwiesen an. Sein Urteil: 150 Euro Geldstrafe. Ob sie dagegen vorgeht? Sie wolle in den kommenden Tagen darüber nachdenken sagt Gomez.
„Ich werde weitermachen“ kündigt die Aktivistin nach dem Urteil an
Und aufhören mit den Protesten? Das sei keine Option: „Ich werde weitermachen.“ Während sie spricht und ihren Kopf bewegt, schwingt an ihrem linken Ohr ein selbst gebastelter Anhänger leicht hin und her: eine kleine Tube Sekundenkleber. Ob ihr eigentlich noch ein Verfahren wegen der zweiten Hildesheimer Blockadeaktion droht, an der sie ebenfalls im Februar auf der Kaiserstraße beteiligt war, das weiß Gomez nicht so genau, als sie auf dem Gerichtsflur gefragt wird. Sie sagt: „Ich habe ein bisschen den Überblick verloren.“


