Tierschutz

Kreis Hildesheim: Tierschützer beschlagnahmen innerhalb weniger Tage 67 Hunde von zwei Haltern

Hildesheim - Der Hildesheimer Tierschutz hat es immer öfter mit sogenannten Vermehrern zu tun, die auf Kosten der Tiere Geld verdienen wollen. Innerhalb kurzer Zeit wurden nun im Landkreis 67 Hunde von zwei Haltern beschlagnahmt.

Die Papillon-Mischlingswelpen sind mit vier Wochen beschlagnahmt worden. Nun sind sie groß genug, um zu ihren neuen Familien zu ziehen. Foto: Andrea Hempen

Hildesheim - 67 Hunde sind in den vergangenen zehn Tagen vom Hildesheimer Tierschutz sichergestellt worden. Die Tiere gehören sogenannten Vermehrern. Diese Personen halten erwachsene Hunde nur zu dem Zweck, so viel Nachwuchs wie möglich auf die Welt zu bringen, um mit den Welpen Geld zu verdienen. Die Leiterin des Hildesheimer Tierheims, Sabine Witte, hat in Begleitung von Mitarbeitern des Veterinäramtes und Polizei die Vierbeiner sichergestellt.

Bewegt von den Erlebnissen

„Eigentlich denkt man, als Tierschützer schon alles gesehen zu haben. Doch dann kommt es noch schlimmer“, sagt Witte. Die Tierheim-Leiterin ist sichtbar bewegt von den Erlebnissen der letzten zehn Tage. „Zeit zum Weinen hat man erst, wenn man alles geschafft hat“, sagt sie. Aus einem Haus im Landkreis Hildesheim sicherte sie 13 erwachsene Hunde in teils sehr schlechtem Zustand. Drei Rüden ging es so schlecht, dass sie zur Behandlung in die Tierklinik gebracht wurden. Im Haus lebten zudem acht Welpen.

Wenige Tage später steuerte Witte in Begleitung von Mitarbeitern des Veterinäramtes ein weiteres Haus im Landkreis an, in dem 46 Hunde lebten. „Das Alter reicht von vier Wochen bis etwa fünf Jahren“, sagt sie. Die jungen Hunde stammten aus drei Würfen, für die der Vermehrer offenbar keine Abnehmer fand. Nähere Angaben zu den beiden Fällen darf Witte nicht machen. Noch sind die Tiere Eigentum ihrer Besitzer.

Oft werden Rechtsmittel eingelegt

„Die meisten Besitzer legen Rechtsmittel ein“, weiß die Leiterin des Tierheims aus Erfahrung. Dass ist besonders für die beschlagnahmten Tiere übel, denn die können nicht vermittelt werden und müssen bis zum Urteil im Tierheim bleiben. Ein Gerichtsverfahren kann sich bis zu einem Jahr hinziehen. Weit mehr Chancen haben die Hunde, wenn die Besitzer sie dem Tierschutz übereignen. Dann steht nach einer Erholungsphase im Tierheim einer Vermittlung nichts im Wege.

Die Besitzerin von sieben vier Wochen alten Papillon-Mischlings-Welpen und deren Mutter stimmte der Übereignung zu, so dass die kleine Rasselbande vermittelt werden konnte. Mittlerweile sind die Welpen, die aus einem anderen Landkreis stammen, zwölf Wochen alt. „Der Handel mit Hunden ist nicht mehr lukrativ“, sagt Witte. Während der Corona-Pandemie boomte das Geschäft, zu dieser Zeit konnten für Hunde horrende Preise verlangt werden. Das ist nun nicht mehr der Fall, die Leidtragenden sind die Vierbeiner.

Es gibt Vorschriften

Immer öfter bekommt es der Tierschutzverein Hildesheim und Umgebung mit Vermehrern im Landkreis zu tun. „Mit zwei Hündinnen darf man nur zwei Würfe haben, sonst muss man Züchter sein“, erklärt Witte. Doch wie kommen die Tierschützer einem Vermehrer auf die Spur? Laut Witte fallen die nur auf, wenn sie vermehrt bei eBay Welpen anbieten. Aus der Nachbarschaft kommen selten Hinweise. Das war auch im Fall der 46 Hunde so. „Die Nachbarn hätten etwas bemerken müssen“, meint die Tierheim-Leiterin. Schließlich war es aber ein Kaufinteressent, der das Veterinäramt über seinen Verdacht informierte.

Interessenten sollten aufmerksam sein

Kaufinteressenten sollten wachsam sein, wenn sie beim Besuch beim vermeintlichen Züchter zum Beispiel nicht ins Haus gelassen werden oder sie die Mutter der Welpen nicht zu sehen bekommen. Ein Hinweis an den Tierschutz kann den Stein zum Schutz der Tiere ins Rollen bringen. „Wir gehen jedem Hinweis nach, auch anonymen“, erklärt Witte. Selbst ein ungutes Gefühl der Kunden reiche aus.

Die Tierheimchefin hofft, dass den Haltern der jüngst beschlagnahmten Hunde ein Tierhalteverbot ausgesprochen wird. Die 67 Hunde sind in anderen Landkreisen in Heimen und Pensionen untergebracht. Das schützt die Hildesheimer Einrichtung, die nicht das erste Mal mit Bedrohungen oder sogar Einbrüchen dieser Personen zu tun hätte.

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