Sarstedt - Katastrophenfall, Katastrophenvoralarm, außergewöhnliches Ereignis – die Bevölkerung wird im Zuge der Hochwasserlage in der Region Hildesheim mit Begriffen konfrontiert, die der überwiegenden Mehrheit ad hoc wenig sagen dürften. Es sind juristische Fachbegriffe, eingepackt in Landesrecht, die den Behörden Vorgaben machen, wie sie mit solchen Ausnahmesituationen umzugehen haben. In erster Linie geht es dabei darum, alle Einsatzkräfte zu bündeln. Allerdings erhalten die Behörden mit dem Katastrophenalarm auch Befugnisse – ein Überblick.
Wo ist der Katastrophenfall geregelt?
Hochwasser, Waldbrände, Unwetter – die Liste potenzieller Katastrophen ist lang. Um im Ernstfall Leben zu retten oder Werte zu schützen, können die Behörden den Katastrophenfall erklären. Doch es gibt auch Abstufungen. Grundlage ist das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz (NKatSG).
Was ist ein Katastrophenvoralarm?
Der Katastrophenvoralarm gilt als die niedrigste Maßnahme, erklärt Oliver Grimm, Pressesprecher und Referatsleiter im Niedersächsischen Innenministerium. Als Reaktion auf eine abstrakte Gefahr oder Entwicklung ausgelöst, versetzt er die Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes in besondere Alarmbereitschaft – auf das, was da noch kommen mag. Katastrophenvoralarm wird zum Beispiel ausgelöst, wenn wahrscheinlich ist, dass Nachbarschaftshilfe oder Hilfe von außerhalb etwa aus den Nachbarlandkreisen oder anderen Bundesländern angefordert werden muss.
Was ist ein außergewöhnliches Ereignis?
Die nächsthöhere Stufe ist das außergewöhnliche Ereignis und meint insbesondere eine Gefahr für Leben, Gesundheit, Umwelt oder erhebliche Sachwerte, die sich mit den Mitteln vor Ort nicht mehr bewältigen lassen. Um den Katastrophenfall zu verhindern, können Landkreise beispielsweise so einfacher auf Hilfskräfte zugreifen.
Und was ist der Katastrophenfall?
Ein Katastrophenfall als höchste Stufe ist ein Notstand. Leben und Gesundheit von vielen Menschen sind in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt, dass die Bekämpfung von zentraler Stelle erfolgen muss. Sämtliche Einsatzfahrten von Feuerwehr, Technischem Hilfswerk und anderen Hilfsorganisationen werden unter einer Leitung gebündelt.
Wer löst diese Stufen aus und beendet sie?
„Eintritt und Ende stellt die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte der jeweiligen unteren Katastrophenschutzbehörde fest“, erklärt Grimm. Untere Katastrophenschutzbehörden sind die Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Region Hannover und die Städte Hildesheim und Cuxhaven. Im Landkreis Hildesheim wären das also Landrat Bernd Lynack, für die Stadt Hildesheim Oberbürgermeister Ingo Meyer. Sind sie abwesend oder fallen sie aus anderen Gründen aus, dürfen ihre jeweiligen Vertreter handeln.
Was bedeutet das, wenn sie die Stufen auslösen?
Mit der Feststellung des außergewöhnlichen Ereignisses oder des Katastrophenfalls übernehmen die Hauptverwaltungsbeamten die zentrale Leitung bei der Bekämpfung. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Städte und Gemeinden für die Gefahrenabwehr in ihrem Gebiet zuständig.
Gibt es noch höher gestellte Katastrophenschutzbehörden?
Ja. Obere Katastrophenschutzbehörde ist das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz. Oberste Katastrophenschutzbehörde ist das für Inneres zuständige Ministerium.
Wer trägt die Kosten für die Einsätze in solchen Fällen?
Wird ein außergewöhnlichen Ereignis oder ein Katastrophenfall festgestellt, trägt das Land Niedersachsen die der unteren Katastrophenschutzbehörde entstandenen Kosten für die Hilfe von außerhalb, so Grimm. „Zusätzlich werden vom Land in diesem Fall die Kosten der zuvor geleisteten Nachbarschaftshilfe übernommen.“ Die örtlichen Kosten der Katastrophenbekämpfung sind dagegen durch die untere Katastrophenschutzbehörde zu tragen, also durch den Landkreis oder die Stadt Hildesheim.
