Doch das Land Niedersachsen lehnt örtliche Milderungen aufgrund solcher Hinweise ab: „Eine kleinteiligere Regelung, die noch einmal zwischen einzelnen Kommunen innerhalb eines Landkreises unterscheiden würde, wäre in der Praxis nicht mehr umsetzbar und würde häufig schon an der Datenerhebung scheitern, die auf der Ebene der Gesundheitsämter in Landkreisen und kreisfreien Städten geleistet wird“, sagt Oliver Grimm, Sprecher des niedersächsischen Sozialministeriums. Der Landkreis selbst, auch wenn er täglich die Daten für alle Kommunen ermittelt, hat bereits erklärt: Lokale Milderungen seien nicht drin, allenfalls könnte man bei besonders hohen Auffälligkeiten an einzelnen Orten über die Landesverordnung hinausgehende, noch schärfere Maßnahmen ergreifen.
Transparenz dank Ampel?
Das Ministerium argumentiert zudem damit, dass das jetzige Ampel-System mit Blick auf die Landkreise den Bürgern Transparenz und Übersichtlichkeit biete: „Es ist aus unserer Sicht unerlässlich, dass Bürger sich schnell darüber informieren können, welche Regelungen an ihrem Wohn- oder Arbeitsort gelten.“ Die Grenzwerte von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche bieten hier „eine klare Orientierung und werden täglich aktualisiert“.
