Kreis Hildesheim - Der Landkreis Hildesheim führt in seinen Verwaltungsgebäuden ab Montag, 13. Dezember, die 3-G-Regel ein. Dies sei eine Maßnahme, die aus der „angespannten Corona-Situation“ und den verschärften Regeln auf Landesebene resultiert. Damit müssen Besucherinnen und Besucher ab 18 Jahren einen Impf-, Genesenen- oder negativen Testnachweis mitbringen, wenn sie die Gebäude betreten wollen. Zudem müssen sie ihre Identität beispielsweise mit dem Personalausweis nachweisen.
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Als Testnachweis werden laut der Corona-Verordnung gültige Bescheinigungen von PCR-Tests, von PoC-Antigen-Tests und von Selbsttests anerkannt. Dabei muss beachtet werden, dass ein PCR-Test für die Dauer von 48 Stunden und ein PoC-Antigen-Test (ebenso wie ein Selbsttest) für die Dauer von 24 Stunden gültig sind. Die Möglichkeit, im Eingangsbereich des jeweiligen Verwaltungsgebäudes vor einer anderen Person einen Selbsttest machen, wie etwa in der Gastronomie oder bei Friseuren, besteht nicht.
Kontrolle im Voraus klären
Der Landkreis bittet Besucherinnen und Besucher, bereits bei der Terminvereinbarung die Kontrolle des Nachweises mit dem jeweiligen Ansprechpartner oder der Ansprechpartnerin zu klären. Bei Besuchen ohne notwendige Terminvereinbarung, etwa in der Zulassungsstelle, wird der Nachweis vom Sicherheitsdienst kontrolliert.
