Hildesheim/Hannover - Ab Montag müssen im Raum Hildesheim alle Schüler von weiterführenden und berufsbildenden Schulen Mund-Nasen-Bedeckungen tragen. Das sieht eine neue Corona-Verordnung des Landes vor, die am Montag in Kraft treten soll. Viele Klassen werden zudem wieder zurück zu geteilten Lerngruppen kehren. Zumindest so lange, bis der Inzidenzwert deutlich gesunken ist. Dieser lag am Freitag bei 129,8 für den Landkreis Hildesheim.
Demnach gilt von da an in Corona-Risikogebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 50 eine Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht von weiterführenden und berufsbildenden Schulen. Zudem definiert das Land über die neue Corona-Verordnung klare Voraussetzungen für einen Wechsel von Schulen in das „Szenario B“ in geteilten Lerngruppen (Unterricht im Wechselmodell): Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 100 in Kombination mit einer Infektionsschutzmaßnahme an einer Schule soll eben diese Bildungseinrichtung zu „geteilten Klassen“ übergehen. Das gilt in der Regel für zunächst 14 Tage und im Gegensatz zur Maskenpflicht auch für Grundschulen.
Grundsätzlich gilt weiterhin der eingeschränkte Regelbetrieb
Im Grundsatz bleibt es aber dabei, dass die Schulen in Niedersachsen den eingeschränkten Regelbetrieb mit Präsenzunterricht für alle Schüler anbieten sollen („Szenario A“).
Mit den neuen Regelungen sollen der Infektionsschutz in den niedersächsischen Schulen sowie die Transparenz für Maßnahmen vor Ort erhöht werden, wie Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne erklärte. „Das Ziel ist, den Präsenzbetrieb zu schützen und so lange wie vertretbar aufrechtzuerhalten“, sagte der Minister. Oberste Maxime bleibe weiterhin, dass der Gesundheitsschutz für die Kinder sowie aller in Schule Beschäftigter gewahrt bleibt. „Hierfür evaluieren wir das Infektionsgeschehen stets neu“, so Tonne.
Ab Inzidenz von 100 gilt das „Szenario B“
Ab einer Inzidenz von 100 Neuinfizierten je 100.000 Einwohner wechseln alle Schulen, die von einer Infektionsschutzmaßnahme betroffen sind, also etwa Quarantäne-Anordnungen der Gesundheitsämter, für die Dauer der Infektionsschutzmaßnahme in das Szenario B. In diesem Wechselmodell kann dann wieder jederzeit das Abstandsgebot eingehalten werden und das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht ist nicht länger erforderlich. Schüler, die sich nicht in der Schule befinden, sollen im Szenario B verpflichtend zu Hause unterrichtet werden.
Regeln in den Kitas
Für Kindertageseinrichtungen gilt: Das Gesundheitsamt kann in einer Kindertageseinrichtung den eingeschränkten Betrieb (Szenario B) anordnen, wenn in Bezug auf das Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem die Kindertageseinrichtung liegt, die 7-Tage-Inzidenz 100 oder mehr beträgt, und zugleich eine Infektionsschutzmaßnahme für mindestens eine Gruppe angeordnet wurde. Im eingeschränkten Betrieb gilt dann wieder das Prinzip der strengen Gruppentrennung, und offene Gruppenkonzepte sind untersagt.
Der Landkreis Hildesheim hat für das Wochenende eine Stellungnahme angekündigt. Wir halten Sie weiter darüber auf dem Laufenden, was für Regeln in Schulen und Kitas ab Montag gelten.
