Hannover/Kreis Hildesheim - Einige wenige Änderungen, zumeist Erleichterungen, bringt die jüngste Neufassung der Corona-Verordnung für Niedersachsen mit sich. Die Regeln treten am Mittwoch, 22. Juni, in Kraft und gelten bis zum 31. August, decken also auch die Sommerferien ab.
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FFP2 nicht mehr Pflicht
Eine wesentliche Veränderung ist, dass in Alten- und Pflegeheimen künftig für Beschäftigte nicht mehr FFP2-Masken vorgeschrieben sind, sondern nur noch medizinische Masken, die sogenannten OP-Masken. Besucher und andere Personen, die die Einrichtungen betreten, müssen aber weiterhin FFP2-Masken aufsetzen. Zudem kann der Heimbetreiber auch für die Belegschaft weiterhin FFP2-Masken anordnen.
Neu ist zudem, dass künftig in Krankenhäusern und Reha-Kliniken auch ein unter Aufsicht durchgeführter Selbsttest zum Zutritt berechtigen soll. Außerdem dürfen dort künftig nicht nur Beschäftigte, sondern auch alle anderen Personen die Einrichtungen betreten, um einen Schnelltest zu absolvieren, wenn sie noch keinen vorweisen können.