Kreis Hildesheim - Beim Einkaufen gilt seit Monaten: So bald man aus dem Auto oder vom Fahrrad gestiegen ist oder zu Fuß auf dem Gelände des Supermarktes angelangt ist, muss die Maske aufgesetzt werden. Doch ab Montag ist es damit vorbei: Dann müssen Kundinnen und Kunden den Mund-Nasen-Schutz erst im Geschäft tragen.
Dies ist einer der wenigen Lockerungsschritte in der ab Montag gültigen neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, die auch in Stadt und Landkreis Hildesheim gelten. Denn die Maskenpflicht auf Supermarkt-Parkplätzen fällt auch in Kreisen mit Corona-Inzidenzwerten zwischen 10,0 und 35,0 weg – während fast alle anderen Lockerungen erst bei dauerhaften Inzidenzen unter 10,0 greifen. Hildesheim lag am Freitag bei 10,2 und gehört zu den wenigen niedersächsischen Kreisen, die noch zweistellige Inzidenzwerte aufweisen.
Die Maskenpflicht auf Wochenmärkten, in Discos und bei großen Familienfeiern entfällt hingegen erst bei dauerhaft einstelligen Inzidenzwerten. Hildesheim kann diesen Status frühestens am 26. Juni erreichen.
