Zivilklage

Missbrauch: Betroffenen-Anwalt „entsetzt“ über Stellungnahme des Bistums Hildesheim

Hildesheim - Nach den Äußerungen des Bistums zu der Schmerzensgeldklage des Missbrauchs-Betroffenen Jens Windel aus Algermissen reagiert dessen Anwalt mit massiver Kritik.

Pressekonferenz am Domhof im September 2021: Es geht um eine neue Studie zu Missbrauchstaten in der Amtszeit von Bischof Heinrich Maria Janssen. Bischof Heiner Wilmer (Mitte) dankt Jens Windel (rechts) und anderen Betroffenen damals ausdrücklich für ihren Mut, sich zu offenbaren und so Aufklärung zu ermöglichen. Foto: Julia Moras (HAZ Archiv)

Hildesheim - Nachdem die Bistumsspitze ihre Haltung zur Schmerzensgeldklage des Missbrauchsbetroffenen Jens Windel klargemacht hat, äußert nun der Anwalt des Algermisseners im Gespräch mit der HAZ massive Kritik am Vorgehen der Diözese. Christian Roßmüller vertritt Windel, der nach eigenen Angaben als Kind mehrfach von dem Sorsumer Pfarrer Christian Straub sexuell schwer missbraucht wurde, und hat die Klage verfasst, mit der er für seinen Mandanten vor einer Zivilkammer des Landgerichts Hildesheim mindestens 400.000 Euro Schmerzensgeld erstreiten will.

„Das ist ein Affront und moralisch verwerflich“

Das Bistum hat in seiner Stellungnahme zur Klage nun zum einen erklärt, dass sie von einer Verjährung möglicher Taten ausgeht – und verweist darauf, dass die Missbrauchstaten gar nicht bewiesen seien. Gerade auf diese Argumentation reagiert bei Rechtsanwalt Christian Roßmüller regelrecht empört. „Das ist ein Affront und moralisch verwerflich. Ich finde das ganz übel und bin entsetzt.“

Das Bistum hatte bisher stets Jens Windels Schilderungen als „plausibel“ eingestuft, er hat deswegen insgesamt auch 50.000 Euro als Zeichen für die sogenannte Anerkennung des Leids erhalten. Pfarrer Christian Straub wurde zwar zu Lebzeiten wegen Verjährung nie strafrechtlich oder kirchenrechtlich zur Rechenschaft gezogen, er gilt aber auch beim Bistum erwiesenermaßen als Missbrauchstäter. Das bestreitet am Domhof keiner der Verantwortlichen. Nun argumentiert das Bistum aber, bei Jens Windel gebe es anders als zu anderen Opfern Straubs keine weiteren Hinweise außer seinen eigenen Berichten.

„Plausibel“ heißt aus Sicht des Bistums nicht bewiesen

Die Katholische Kirche und die Verantwortlichen des Bistums hatten in den vergangenen Jahren zwar wiederholt klargestellt, dass die „Plausibilität“ von Missbrauchsschilderungen nicht gleichzusetzen sei mit einem rechtlich relevanten Beweis. Dass das Bistum nun aber derart deutlich mit einer Distanzierung auf die Klage Jens Windels reagiert, kritisiert Jurist Christian Roßmüller unmissverständlich – sein Mandant werde dadurch vom Bistum plötzlich als Lügner dargestellt. Er verweist auf die jahrelange Kooperation zwischen Jens Windel, der Gründer der Betroffeneninitiative Hildesheim ist, und dem Bistum bei der Aufklärung und Präventionsarbeit. „Man kann sich nicht jemandes bedienen, wenn es einem passt, und ihn nun auf einmal auf diese Art behandeln, wenn es ernst wird“, sagt Roßmüller. Er verweist unter anderem auf eine Pressekonferenz im Herbst 2021 am Domhof. Damals ging es um die Vorstellung einer Studie zu Missbrauchstaten in der Amtszeit von Bischof Heinrich Maria Janssen. Nachdem Jens Windel dort weiter Aufarbeitung und Transparenz eingefordert hatte, dankte Bischof Heiner Wilmer vor zahlreichen Medienvertretern allen Betroffenen und ausdrücklich Jens Windel für den Mut, sich zu offenbaren und so Aufklärung voranzutreiben.

Vier Wochen Zeit für eine Erwiderung des Anwalts

Anwalt Christian Roßmüller will prüfen, ob sich aus der öffentlichen Anerkennung als Betroffener durch das Bistum nicht auch eine Rechtswirkung ergebe. Er hat vier Wochen Zeit, um auf die am Montag bei Gericht abgegebene Stellungnahme des Bistums schriftlich zu reagieren. Anschließend dürfte die Zivilkammer einen Termin für eine erste mündliche Verhandlung anberaumen.

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