Hildesheim - Weil er im Zustand der Schuldunfähigkeit seinen Zimmergenossen im Ameos Klinikum getötet hat, wird ein 33-Jähriger im Maßregelvollzug einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Das Gericht in Hildesheim kam zu dem Schluss, dass der Beschuldigte seinen 63 Jahre alten Mitbewohner mit „unbedingter Tötungsabsicht“ angegriffen hatte, aber dabei weder steuerungs- noch einsichtsfähig war. Es handele sich um eine besonders tragische Tat, sagte der Vorsitzende Richter Rainer de Lippe, da zwischen Täter und Opfer keine andere Verbindung bestand, als dass sie zufällig in einem Raum untergebracht waren. Der 63-Jährige hatte im Krankenhaus Hilfe gesucht und kam dort ums Leben.
Das Urteil der Strafkammer eins des Landgerichts Hildesheim war keine Überraschung und entsprach dem Antrag der Staatsanwältin: Der Beschuldigte hatte schon zu Beginn des Prozesses durch seinen Anwalt Matthias Waldraff eingeräumt, den 63-Jährigen getötet zu haben. Der Sachverständige Tobias Bellin, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, hatte eine paranoid-halluzinatorische Schizophrenie diagnostiziert und sowohl die Schuldunfähigkeit zum Zeitpunkt der Tag als auch die weiter bestehende Gefährlichkeit des Mannes bestätigt.
Der 33-Jährige war in der Tatnacht im September brutal auf seinen schlafenden Mitpatienten losgegangen, hatte ihm mit Tritten an den Hals, den Kopf und auf den Bauch den Kehlkopf zertrümmert, mehrere Brüche zugefügt und innere Blutungen verursacht. Weder die, so der Richter, „ganz, ganz zeitnah“ hinzugekommenen Pflegekräfte noch ein Arzt, noch die herbeigerufenen Rettungssanitäter konnten das Leben des Mannes retten.
Ein Angriff „aus dem fast Nichts“
Unter dem Eindruck seiner Psychose hatte sich der Beschuldigte von seinem Zimmergenossen bedroht gefühlt, bezeichnete ihn gegenüber Zeugen später als Wolf und als Teufel. Der Täter hatte sich zwei Tage zuvor in einem Uber nach Bad Salzdetfurth fahren lassen. Als der Fahrer erkannte, dass sein Fahrgast nackt und nicht mehr wach zu bekommen war, rief er die Polizei, und die benachrichtigte einen Rettungswagen. Der Beschuldigte kam erst ins St. Bernward Krankenhaus und von dort ins Ameos Klinikum. Seinen psychotischen Zustand hätten die Ärzte zunächst auf Drogen zurückgeführt, hieß es in der Urteilsbegründung.
So wurde der Patient zwar über Nacht fixiert, am Morgen nach einem Arztgespräch aber befreit. Tagsüber blieb er ruhig, schien sich mit seinem Zimmernachbarn gut zu verstehen. Erst am Abend äußerte er Ängste, ließ sich aber scheinbar beruhigen. Sein Ausbruch sei „aus dem fast Nichts“ gekommen, formulierte es Richter de Lippe. Die vermutlich schon länger schlummernde Krankheit habe der 33-Jährige gegenüber seinen Mitmenschen nicht zu erkennen gegeben.
Die Unterbringung sei zwar „open end“, so der Vorsitzende, das müsse aber nicht unbedingt lebenslang bedeuten. Denn der 33-Jährige habe Therapiebereitschaft gezeigt, sich gegenüber dem Sachverständigen geöffnet.
„Wir haben einen geliebten Menschen verloren“
Rechtsanwältin Laura Hoffmann verlas als Vertreterin der Nebenklage die Erklärung einer Schwester des Opfers. Sie habe ihren großen Bruder bewundert, ihn als beschützend und gefühlvoll gegenüber der Familie erlebt, hieß es über den 63-Jährigen: „Wir haben einen geliebten Menschen verloren, und dieser Verlust wird uns ein Leben lang begleiten.“
