Investmentkollaps

Mögliche Vorentscheidung im Hildesheimer Prozess um Kollaps der Bertram & Meyer GmbH: Keine Verurteilung wegen Betrugs?

Hildesheim - Im Prozess gegen die früheren Geschäftsführer der Hildesheimer Investmentfirma Bertram & Meyer macht der Vorsitzende Richter klar, welche Vorwürfe zurzeit als nicht zu beweisen gelten – und welche Taten zur Verurteilung führen dürften.

Der Vorsitzende Richter der Wirtschaftsstrafkammer Thorsten Eikenberg (Mitte) hat am Dienstag erklärt, wie die Kammer den Fall Bertram & Meyer derzeit einschätzen. Foto: Jan Fuhrhop

Hildesheim - Es ist der 15. Termin im Prozess um den Kollaps der Hildesheimer Investmentfirma…

  • Hildesheim
  • Hildesheim