Kreis Hildesheim - Die Polizei Hildesheim weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass das Tragen einer Schutzmaske zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus nicht nur in Bus und Bahn, sondern auch an den zugehörigen Haltestellen vorgeschrieben ist. Hildesheims Bürger müssen also den Mundschutz auch am Gleis oder der Bushaltestelle tragen – oder werden bestraft.
Hildesheimer noch ohne Mundschutz
Diese Verpflichtung sei offenbar noch nicht bei allen Mitbürgern bekannt, heißt es in einer Pressemitteilung der Polizei am Montagmittag. Am vergangenen Wochenende haben Polizeibeamte im Bereich des Zentralen Omnibusbahnhofs in Hildesheim insgesamt 48 Personen angetroffen, die sich ohne entsprechende Bedeckung in den Wartezonen aufhielten. Dort schritt die Polizei ein. Ab Montag, 4. Mai, droht bei Verstößen gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld.