Sarstedt/Hannover - Die jüngsten Erkenntnisse über den Fall des 35-jährigen Irakers, der am vergangenen Montag in Sarstedt den 61-jährigen Betreiber einer Flüchtlingsunterkunft erstochen haben soll, lenkt den Blick auf die langwierigen Asylverfahren und die offenkundig überlasteten Verwaltungsgerichte. Das Paragrafen-Dickicht zwischen deutschem Asylrecht und europäischem Recht hat dazu geführt, dass eine endgültige Entscheidung über die angedrohte Abschiebung des Tatverdächtigen seit knapp zwei Jahren aussteht. Seither lebte er als Geduldeter in Deutschland, seit Längerem in der Sarstedter Unterkunft – bis zum Montag, an dem der Mann den 61-Jährigen getötet haben soll.
Tatverdächtiger ist geduldet – Klageverfahren verhindert Abschiebung
HAZ-Recherchen hatten ergeben, dass der Iraker zum ersten Mal bereits 2017 und erneut 2022 als Asylbewerber abgelehnt worden war und ab dem 23. August in den Irak abgeschoben werden sollte – er legte allerdings Klage und einen Eilantrag gegen den Bescheid ein. Bis heute ist er geduldet, über die Klage ist noch nicht entschieden; die Sache liegt beim Verwaltungsgericht Hannover auf Eis. Die zuständige 3. Kammer des Gerichts hält „das laufende Klageverfahren noch nicht für entscheidungsreif“, wie es in einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts vom Freitag heißt. Der Grund: Die Richter wollen eine ausstehende Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur deutschen gesetzlichen Regelung von Zweitanträgen von Asylbewerbern abwarten.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte 2017 den Erstantrag des jetzt tatverdächtigen Irakers mit der Begründung abgelehnt, dass die Behörden in Polen zuständig seien. Dorthin wurde der Mann überstellt. 2022 allerdings reiste er wieder nach Deutschland ein, um erneut einen Asylantrag zu stellen. Diesen lehnte das BAMF als unzulässigen Zweitantrag ab. Ob der entsprechende Paragraf 71a des Asylgesetzes überhaupt mit europäischem Recht konform ist, muss der Europäische Gerichtshof grundsätzlich klären, nachdem das Verwaltungsgericht Minden diese Frage den Richtern in Luxemburg vorgelegt hat. Wann es ein Urteil gibt? Das weiß niemand, wie aus der aktuellen Stellungnahme des Verwaltungsgerichts Hannovers hervorgeht: „Wann mit einer Entscheidung des EuGHs gerechnet werden kann, ist ungewiss.“
Warten auf den Europäischen Gerichtshof
Da die Richter in Hannover auf das EuGH-Urteil warteten und nicht vorher über die Klage des 35-jährigen Irakers entschieden, hatte diese aufschiebende Wirkung. Sein Status bis heute: geduldet. Die angedrohte Abschiebung: rechtlich nicht möglich. Eine Sprecherin des Justizministeriums erklärte am Freitag in der Landespressekonferenz zu dem tödlichen Messerangriff: „Wir bedauern den Vorfall sehr. Das ist ein fürchterliches Verbrechen.“
Grundsätzlich verweist das Verwaltungsgericht Hannover auf die große Belastung der Richterinnen und Richter, die lange Verfahrensdauer von Asylverfahren von oft mehreren Jahren sei mit deren hohen Anzahl und einer der zu geringen Zahl an Personal zu erklären. Der Aktenberg von Asylklageverfahren sei zwar in den letzten Jahren „nicht unerheblich reduziert worden“, heißt es in der Erklärung des Gerichts vom Freitag. Ein weiterer Abbau setze aber „eine angemessene Personalausstattung voraus“ – und habe bereits in der Vergangenheit nicht ausgereicht. Im laufenden Jahr ist die Personaldecke sogar noch dünner geworden: Waren 2022 und 2023 statistisch im Jahresdurchschnitt 44,96 und 44,25 Richter und Richterinnen im Einsatz, waren es im ersten Halbjahr 2024 nur 41,24.
20.593 Asylsuchende sind ausreisepflichtig – die große Mehrheit ist aber geduldet
Am Verwaltungsgericht Hannover sind im laufenden Jahr bisher 1593 neue Asylverfahren eingegangen. Davon sind zwar auch schon welche erledigt, zugleich sind aber noch zahlreiche aus vorangegangen Jahren nicht abgeschlossen. Derzeit anhängige Asylverfahren: 2701.
Ebenfalls am Freitag hat das Innenministerium eigene Zahlen bekannt gegeben. Ende Juli lag die Zahl der ausreisepflichtigen Asylbewerber in Niedersachsen bei 20.593, davon leben 16.608 aber mit einer Duldung hier und können zurzeit nicht abgeschoben werden.
