Wirkung von Alkohol

Nach Rekord-Trunkenheitsfahrt im Hildesheimer Südkreis: Was passiert mit wie viel Promille?

Hildesheim - Die Hildesheimer Polizei hat einen Autofahrer mit 4,5 Promille aus dem Verkehr gezogen. Welche körperlichen Probleme gibt es ab welchen Promillewerten – und welche Strafen drohen laut Bußgeldkatalog?

Ins Röhrchen pusten: Bei Verdacht auf Alkoholkonsum kann die Polizei mit einem kleinen Messgerät gleich vor Ort den Promillewert ermitteln – genauer ist allerdings noch eine Blutprobe. Foto: Julian Stratenschulte (Symbolfoto)

Hildesheim - Den hohen Wert auf dem Messgerät konnte selbst die Polizei kaum glauben: 4,5 Promille. Das hatten Beamte tatsächlich am 21. Juli bei einem Autofahrer im Hildesheimer Südkreis gemessen. Der 60-Jährige war unterwegs durch Bockenem, als Zeugen auf den betrunkenen Mann aufmerksam wurden. Im Bereich eines Getränkehandels hatte er nämlich mehrfach versucht, sein Auto zu starten, aber dabei immer wieder den Motor abgewürgt. Als die Beamten vor Ort ankamen, war der Autofahrer jedoch bereits weggefahren. Sie trafen ihn schließlich bei ihm zu Hause an und stellten einen „traurigen, rekordverdächtigen Wert von knapp 4,5 Promille“ fest, wie es dann später im Polizeibericht hieß.

Bei so einem hohen Wert müsse von einer massiven Alkoholabhängigkeit ausgegangen werden, verdeutlicht Bernd Heinmüller, Suchttherapeut bei der Caritas in Hildesheim und Sarstedt. „Andernfalls wäre 4,5 Promille für ungeübte Konsumenten tödlich.“ Wer es dennoch schafft, sich so alkoholisiert hinters Steuer zu setzen, bei dem sei das nur durch eine entsprechende Gewöhnung zu erklären. Der Fachmann geht davon aus, dass jener erwischte Autofahrer etwa zwei Flaschen Wodka getrunken haben muss, um auf diesen hohen Promille-Wert zu kommen.

Das Trügerische: Alkoholisierte Personen merken selbst die Auswirkungen erst viel später als Außenstehende. „Alkohol verzerrt die Selbstwahrnehmung“, betont Heinmüller. Daher fühlen sich Betrunkene selbst zunächst viel fitter und aufmerksamer als sie tatsächlich sind. Aber: Jedes Glas Bier oder Wein sei schädlich – Alkohol auch in noch so geringen Mengen sei für den Körper immer eine Form der Vergiftung. „Eben nicht nur die Leber ist gefährdet, Alkohol führt zu Nervenschädigungen und erhöht das Krebsrisiko“, verdeutlicht Suchttherapeut Heinmüller und bezieht sich dabei auf eine Aussage der deutschen Ernährungsgesellschaft. Sie hatte Alkohol jüngst „grundsätzlich als riskant“ eingestuft. Aussagen wie Rotwein sei gut für Herz und Kreislauf, seien wissenschaftlich längst überholt.

Die Wirkung von Alkohol hängt stark von der Menge ab sowie immer auch von Geschlecht und Gewicht der Person. Frauen vertragen daher meistens weniger. Was passiert bei wie viel Promille (Blutalkoholkonzentration)? Die Auswirkungen und Ausfallerscheinungen nach dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit beziehen sich auf Menschen mit nicht-abhängigem Trinkverhalten, können aber jeweils nur einen ungefähren Richtwert darstellen.

Wirkung ab 0,2 Promille: verlangsamte Reaktionen, verringerte Aufmerksamkeit, verminderte Koordination von Bewegungen, weniger empfänglich für Kritik, erhöhte Risikobereitschaft, Distanzlosigkeit

Wirkung ab 0,3 Promille: Probleme bei Einschätzung von Entfernungen, erste Einschränkung des Sehfeldes, Nachlassen von Aufmerksamkeit und Wahrnehmung des Umfeldes

Wirkung ab 0,5 Promille (leichter Rausch): deutliches Nachlassen der Reaktionsfähigkeit insbesondere auf rote Signale, verminderte Konzentrationsfähigkeit, schlechtes Hören, erhöhte Reizbarkeit, gesteigerte Aggression

Wirkung ab 0,8 Promille: erste Gleichgewichtsstörungen beim Gehen, eingeengtes Gesichtsfeld (Tunnelblick), eingeschränkte Reaktionsfähigkeit, deutliche Enthemmung und Überschätzung, Euphorie, verwaschene Sprache und Redseligkeit

Wirkung ab 1,0 Promille: deutliche Sprach- und Sehstörungen, weiterer Anstieg der Risikobereitschaft und Aggressivität, verminderter Orientierungssinn

Wirkung ab 1,5 Promille: Realitätsverkennung, Verwirrung, schwere Koordinationsstörungen, Gleichgewichts- und Orientierungsstörungen, lallende Aussprache

Wirkung ab 2,5 Promille: Bewusstseinstrübungen, Lähmungserscheinungen, doppeltes Sehen, kein Erinnerungsvermögen

Wirkung ab 3 Promille: starke Sedierung, Kreislaufversagen, Bewusstlosigkeit bis hin zum Koma, Gefahr einer Alkoholvergiftung

„Schon ab 3 Promille besteht die Gefahr einer Atemlähmung und somit akute Lebensgefahr“, sagt Suchttherapeut Heinmüller. Bei 4 Promille sei von einem tödlichen Atemstillstand auszugehen. Dass der Fahrer in Bockenem dennoch auf den Beinen gewesen sei, liege „an einer Toleranzentwicklung“. Dennoch hat die Polizei den 60-Jährigen umgehend ins Krankenhaus bringen lassen, dort wurde er stationär aufgenommen. Sein Führerschein wurde ihm abgenommen und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

Bußgeldkatalog: Von Fahrverbot bis Gefängnisstrafe

Wer sich alkoholisiert hinters Steuer setzt, muss mit Sanktionen rechnen. Grund: Er stellt ein Risiko für die allgemeine Verkehrssicherheit dar und setzt das Leben anderer Menschen aufs Spiel. Laut Bußgeldkatalog können Fahrverbot, Führerscheinentzug, hohe Geld- oder auch eine Gefängnisstrafe die Folge sein. Fest steht, ab einem gemessenen Promillewert von 1,1 Promille handelt es sich bereits um eine Straftat „Trunkenheit im Verkehr“ (Paragraf 316, StGB). Diese wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet.

Unter 1,1 Promille gilt Alkohol am Steuer noch als Ordnungswidrigkeit Paragraf 24, Straßenverkehrsgesetz). Solche Verstöße werden mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro sanktioniert, zwei Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot. Besonders streng ist die Regelung für Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Probezeit von zwei Jahren. Sie dürfen keinerlei Alkohol getrunken haben. „Ich bin für generell Null-Promille im Straßenverkehr, so könnten viele Unfälle verhindert werden“, betont Suchttherapeut Bernd Heinmüller.

Führerschein zurück – Abstinenz und MPU sind Voraussetzung

Eine MPU (Medizinisch-psychologische Untersuchung) wird angeordnet, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen. Bereits ab einem Promillewert von 1,6 ist das der Fall. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine erhebliche Alkoholproblematik vorliegt. „Viele Betroffene meinen, dass sie nach der gerichtlichen Sperre den Führerschein einfach neu beantragen müssen und sind dann frustriert, wenn sie von den Abstinenznachweisen für eine MPU erfahren“, weiß Suchttherapeut Bernd Heinmüller aus seiner langjährigen Berufserfahrung.

Bevor die MPU überhaupt absolviert werden kann, müssen zwölf Monate Abstinenz nachgewiesen werden. Dafür müssen sechs Urinproben abgegeben werden – dazu wird man unangekündigt aufgefordert und hat dann für die Abgabe lediglich 24 Stunden Zeit. Alkohol beziehungsweise Drogen können im Urin auch noch bis zu fünf Tage nach dem Konsum nachgewiesen werden – im Haar ist das sogar bis zu drei Monate danach möglich. Die Kosten für eine MPU belaufen sich nach Angaben des TÜV Nord zwischen 350 und 800 Euro. Die Suchthilfe der Caritas bietet eine kostenlose Erstberatung zur MPU an (Hildesheim: 05121/1677230, Sarstedt: 05066/64800)

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