Hildesheim - Kann Deutschland den früheren Hildesheimer Islamisten-Prediger Abdelaziz Abdullah A. alias „Abu Walaa“ in den Irak abschieben oder nicht? Eine Entscheidung hierüber ist zwar nach wie vor nicht gefallen. Allerdings ist die Abschiebung des inzwischen 41-Jährigen ein Stück weit wahrscheinlicher geworden. Denn Abu Walaa verzichtete darauf, Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf einzulegen.
Sicherheit wiegt höher
Das hatte eine Klage Abu Walaas gegen die sogenannte Ausweisungsverfügung des zuständigen Landkreises Viersen abgelehnt. Durch den Verzicht auf die Berufung ist dieses Urteil nun rechtskräftig, wie ein Sprecher des Düsseldorfer Gerichts auf Anfrage der Redaktion bestätigte.
Die Ausweisungsverfügung ist eine zentrale Voraussetzung für die Abschiebung. Denn sie beendet in der Praxis alle aufenthaltsrechtlichen Titel, das heißt, der Betroffene verliert das Recht, sich in Deutschland aufzuhalten. Das Gericht gewichtete das Sicherheitsinteresse der Bundesrepublik höher als das Ansinnen Abu Walaas, seine sieben in Deutschland lebenden Kinder regelmäßig sehen zu können. Zudem hatte der Landkreis Viersen für den Fall einer Haftentlassung Abu Walaas strenge Auflagen verfügt, die die Bewegungsfreiheit und die Kommunikationsmöglichkeiten des früheren Predigers stark einschränken sollten.
Garantie gegen die Todesstrafe?
Abu Walaa sitzt derzeit eine zehneinhalbjährige Haftstrafe ab. Das Oberlandesgericht in Celle hatte es als erwiesen angesehen, dass der Iraker von der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) als Statthalter in Deutschland eingesetzt worden war und in ihrem Namen sprach und agierte. Auch von Hildesheim aus, wo er in der Moschee des inzwischen verbotenen Deutschsprachigen Islamkreises (DIK) Hildesheim in der Martin-Luther-Straße seinen Sitz hatte, soll er die Einreise mehrerer IS-Anhänger in dessen früheres Herrschaftsgebiet in Syrien und im Irak organisiert haben. Einige von diesen sollen dort auch gekämpft haben.
Der Landkreis Viersen – zuständig aufgrund von Abu Walaas früherem Erstwohnsitz in Tönisvorst, Bad Salzdetfurth war Zweitwohnsitz – strebt im Einvernehmen mit dem Land Nordrhein-Westfalen eine Abschiebung Abu Walaas in den Irak an – im Idealfall direkt aus der Haft heraus. Hier allerdings hakt es noch: Abu Walaa wehrt sich und argumentiert, ihm drohe im Irak die Todesstrafe. Wäre das so, dürfte Deutschland ihn nicht in den Irak abschieben. Das Außenministerium bemüht sich offenbar schon länger um eine Zusage der irakischen Regierung, dass der Islamist nicht die Todesstrafe fürchten muss.
Mehr Iraker abgeschoben
Grundsätzlich sind Abschiebungen in den Irak in den vergangenen Jahren häufiger geworden. Wie die „Tagesschau“ unter Berufung auf die Bundesregierung berichtet, wurde 2021 und 2022 jeweils eine zweistellige Anzahl von Irakern in ihr Heimatland abgeschoben. 2023 waren es dann 300 Menschen, im vergangenen Jahr 699 und in den ersten drei Monaten dieses Jahres bereits wieder 157.
Deutschland hat mit dem Irak zwar kein Abkommen über die Rücknahme von Staatsbürgern. Nach internationalem Recht sind Staaten aber verpflichtet, Staatsbürger sozusagen zurückzunehmen, wenn diese in dem Land, in dem sie wohnen, ihr Aufenthaltsrecht verlieren – so wie jetzt Abu Walaa durch die Rechtskraft des Düsseldorfer Urteils. Auf dieser Basis werden derzeit Iraker in ihr Heimatland abgeschoben.
