Strategie in Niedersachsen

Neue Corona-Lockerungen: Großveranstaltungen ab Oktober möglich, Diskos dürfen öffnen

Hannover - Die rot-schwarze Landesregierung hat eine Strategie für den Herbst entworfen, die mit weniger Verboten auskommen soll. Zudem will sie mit verschiedenen Kampagnen für die Einhaltung der Regeln werben.

In den Diskos darf wieder das Licht angehen –aber unter strengen Voraussetzungen. Foto: dpa

Hannover - Niedersachsen will seine strengen Corona-Regelungen ab 1. Oktober deutlich lockern. So sollen Großveranstaltungen teilweise wieder zugelassen werden. Diskotheken und Clubs können unter Bedingungen öffnen. Für Weihnachtsmärkte soll noch eine Regelung gefunden werden. Die Landesregierung will zudem eine Corona-Ampel einführen, um die jeweils aktuelle Lage zu veranschaulichen. Das geht aus dem Entwurf der „Herbststrategie“ hervor, die der HAZ vorliegt.

500 Personen ohne Genehmigung

Oberstes Ziel der Herbststrategie sei es, den schlimmsten Fall einer Überlastung des Gesundheitssystems und ein erneutes flächendeckendes Herunterfahren des öffentlichen Lebens zu vermeiden, heißt es in dem Papier. „Verschärfungen beziehungsweise die Rücknahme von Lockerungen“ seien regional oder flächendeckend je nach Infektionslage aber jederzeit denkbar.

Nach den Plänen des Landes sollen ab Oktober vor allem die Einschränkungen bei Feiern und Veranstaltungen gelockert werden. Diese sollen im öffentlichen Raum – einschließlich privat angemieteter Räume – bis zu einer Größe von 500 Personen ohne Genehmigung möglich sein, sofern alle Teilnehmer durchgehend sitzen. Das gilt sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen.

Testphase bei Großveranstaltungen

Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen – wie etwa Konzerte, Messen oder Märkte – sind mit Genehmigung zulässig. Die Behörden können diese allerdings bei zunehmenden Infektionen oder einer generelle negativen Lageeinschätzung widerrufen. Zunächst dürfen allerdings nur Großveranstaltungen bis zum Ende dieses Jahres genehmigt werden. Danach will die Landesregierung diese Testphase bewerten.

Grundsätzlich gilt demnach für Großveranstaltungen: Es dürfen maximal 30 Prozent der Sitzplätze belegt werden. „In der nächsten Stufe ist abhängig vom Infektionsverlauf eine Anhebung auf 50 Prozent möglich“, heißt es. Mindestens ab 18 Uhr soll ein Alkoholverbot gelten. In Sälen und Hallen sind zudem Lüftungskonzepte und personalisierte Sitzplätze vorgesehen.

Maskenpflicht beim Tanzen

Öffentliche Veranstaltungen und Feiern mit Stehplätzen sind bis zu einer Größe von 50 Personen ohne Genehmigung zulässig, im Außenbereich bis zu 100 Personen. Bei mehr Teilnehmern gelten nahezu die gleichen Regeln wie bei reinen Sitzveranstaltungen. Discotheken und Clubs dürfen unter diesen Bedingungen wieder öffnen. Beim Tanzen gilt aber eine generelle Maskenpflicht.

Andere Regelungen – etwa für Schulen und Kitas, für Besuchsrechte in Heimen oder den Mannschaftssport – bleiben unverändert.

Ampelsymbol und Schockbilder

Die Landesregierung plant laut Entwurf außer dem Ampelsymbol weitere Kampagnen. Zum einem soll demnach Werbung für die Mitnahme der Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum gemacht werden (Motto: „Schlüssel, Portemonnaie, Maske – an alles gedacht an der Haustür?“). Zum anderen sollen die Bürger durch eine Wiederholung von Schockbildern aus Italien oder den USA „für die gesundheitlichen Folgen einer Corona-Erkrankung sensibilisiert werden“.

Von Marco Seng


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