Kreis Hildesheim - Mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes der Bundesregierung gilt auch in den Regionalzügen des Metronom, Erixx und Enno ab sofort die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske vom Typ FFP2 oder des vergleichbaren Fabrikats KN95. Diese gelten als wirksamer gegen das Coronavirus als einfache OP-Masken. Der Medizinische Mund-Nasen-Schutz (MNS; Operations-(OP-)Maske) dient laut Bundesregierung dem Schutz anderer vor dem Kontakt mit infektiösen Tröpfchen eines Infizierten. Filtrierende Halbmasken (FFP2, FFP3 oder KN95/N95) schützen zusätzlich auch den Träger der Maske vor Tröpfchen und Aerosolen.
Andere medizinische Masken, wie zum Beispiel OP-Masken, sind ab sofort in den Privatbahnen Metronom, Erixx und Enno nicht mehr ausreichend, so ein Sprecher. Die Maske muss während der gesamten Fahrt und auch auf den Bahnsteigen über Mund und Nase getragen werden.
Ohne entsprechende Maske kein Transport
Sämtliche Fahrgäste werden gebeten, diese neue Regel umgehend einzuhalten. „Ohne eine entsprechende Maske können und werden wir Sie leider nicht mitnehmen“, mahnt ein Metronom-Sprecher. Aber: Berufspendler oder andere Reisende, die sich am Freitag, 23. April, noch keine FFP2-Maske besorgen konnten, dürfen an diesem Tag auch noch mit einer OP-Maske mitfahren.
In den Fern- und Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn (DB) sind bislang noch einfache OP-Masken erlaubt. Die DB empfiehlt nach eigenen Angaben jedoch dringend „im Sinne des Gesundheitsschutzes“, FFP 2- oder ähnlich wirksame Masken in Zügen, Bahnhöfen sowie auf Bahnsteigen zu tragen. Hintergrund der Haltung des Konzerns: „Wir haben ein sehr großes Schienennetz und sind auch durch Regionen mit verschiedenen Inzidenzwerten unterwegs“, erklärt ein Bahnsprecher auf HAZ-Nachfrage.
