Trunkenheitsfahrt

Polizei erwischt Autofahrer mit fast 2,7 Promille im Hildesheimer Nordkreis

Hasede - Eigentlich hatte der Mann nur vor, nachts kurz sein Auto umparken zu wollen. Doch das gelang aufgrund seines betrunkenen Zustands nicht unfallfrei.

ARCHIV - ILLUSTRATION - Das Blaulicht an einem Polizeiauto . Foto: Patrick Pleul dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit Foto: Patrick Pleul

Hasede - Eigentlich hatte der Mann nachts vor, nur eben mal kurz sein Auto auf einen anderen Parkplatz zu stellen. Doch das gelang ihm nicht unfallfrei.

Der Vorfall passierte am Samstag, 17. Januar, gegen 21 Uhr, in Hasede. Der 32-jährige Mann aus Polen hatte mit seinem Renault beim Parkplatzwechseln in der Hannoverschen Straße ein anderes Fahrzeug touchiert. Eine Streife des Polizeikommissariats Sarstedt kam hinzu. Die Einsatzkräfte stellten zunächst den Schaden an dem geparkten VW fest. Dabei soll nach ersten Erkenntnissen ein Gesamtschaden in niedriger vierstelliger Höhe entstanden sein.

„Roch stark nach Alkohol“

Noch während der Unfallaufnahme fiel den Beamten auf, dass der 32-jährige Renaultfahrer nicht nur deutlich schwankte, sondern laut Polizeibericht auch stark nach Alkohol roch. Ein freiwilliger Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht: Der Mann hätte mit 2,37 Promille sein Auto nicht mehr fahren dürfen.

Nach einer Blutprobenentnahme stellten die Beamten den Führerschein sicher. Außerdem musste der Fahrer eine Sicherheitsleistung hinterlassen. Dann durfte er die Wache wieder verlassen. Auf ihn kommen wegen Trunkenheit am Steuer eine Anzeige zu, ein Bußgeld von mindestens 528,50 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat. Sollte er als Alkoholsünder nicht zum ersten Mal am Steuer erwischt worden sein, erhöhen sich Geldbuße und Fahrverbot.

Akute Alkoholvergiftung

Bei 2,7 Promille geht man bereits von einem Betäubungsstadium und einer akuten Alkoholvergiftung aus. Die Folgen können sein: Lähmungserscheinungen sowie starke Gleichgewichts-, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen. Außerdem gilt das Reaktionsvermögen als stark vermindert.

Fest steht, ab einem gemessenen Promillewert von 1,1 Promille handelt es sich laut Strafgesetzbuchs bereits um eine Straftat (Paragraf 316, StGB). Wenn andere Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert infolge von Alkoholkonsum konkret gefährdet werden, ist zudem der Straftatbestand „Gefährdung des Straßenverkehrs“ erfüllt. Trunkenheit im Verkehr hat dann eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zur Folge. Ebenso können dazu noch der Entzug des Führerscheins und drei Punkte in Flensburg kommen.

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