Alkoholfahrt

Mit 2,01 Promille unterwegs: Polizei zieht auf A7 bei Hildesheim betrunkenen Fahrer aus dem Verkehr

Kreis Hildesheim - Ein aufmerksamer Zeuge hat am Montagabend die Polizei informiert, weil ein Autofahrer auf der Autobahn 7 in Schlangenlinien gefahren ist. Die Einsatzkräfte stoppten den Betrunkenen umgehend.

Polizei stoppt 33-jährigen Autofahrer im Bereich der Hildesheimer Börde, der betrunken auf der Auobahn in Richtung Süden unterwegs gewesen ist. Foto: Jan Stratenschulte (Symbolfoto)

Kreis Hildesheim - Ein aufmerksamer Autofahrer hat vermutlich Schlimmeres verhindert: Er verständigte sofort die Polizei, weil ihm ein Autofahrer auf der A 7 durch seine unsichere Fahrweise aufgefallen war.

Der Zeuge fuhr am Montagabend, 2. März, auf der Autobahn in Richtung Kassel. Gegen 18 Uhr wunderte er sich zwischen dem Autobahndreieck Hannover-Süd und Hildesheim-Drispenstedt über einen Autofahrer. Der fuhr auffällig in Schlangenlinien.

Polizei leitet Fahndung ein

Die Autobahnpolizei, zu deren Zuständigkeit dieser Streckenabschnitt gehört, reagierte sofort und leitete eine Fahndung ein. Der gesuchte Fahrer wurde von den Beamten dann zwischen der Anschlussstelle Hildesheim und der T+R Hildesheimer Börde West schnell ausfindig gemacht und zum Anhalten aufgefordert.

Bei der Kontrolle stellten die Einsatzkräfte deutliche Hinweise „auf eine alkoholbedingte Beeinflussung“ fest, wie es im Polizeibericht heißt. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,01 Promille.

Arzt entnimmt Blutprobe

Dem 33-jährigen Mann wurde daraufhin in der Dienststelle der Polizeiinspektion Hildesheim durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen. Die Fahrt unter Alkoholeinfluss hat nun einige Folgen: Gegen den Betroffenen wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Zudem wurde eine Sicherheitsleistung erhoben, der Führerschein beschlagnahmt und die Weiterfahrt untersagt.

Ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit

Wer sich betrunken hinters Steuer setzt, muss mit weitreichenden Konsequenzen rechnen. Dabei unterscheidet die Rechtslage beim gemessenen Promillewert: Ab 1,1 Promille liegt grundsätzlich eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Das gilt laut Strafgesetzbuch bereits als eine Straftat (Paragraf 316 StGB). Wenn andere Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert infolge von Alkoholkonsum konkret gefährdet werden, ist zudem der Straftatbestand „Gefährdung des Straßenverkehrs“ erfüllt. Trunkenheit im Verkehr hat dann eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zur Folge. Ebenso können dazu noch der Entzug des Führerscheins und drei Punkte in Flensburg kommen.

Laut Statistik für das Jahr 2024 hat die Polizei im Raum Hildesheim sowie auf der Autobahn insgesamt 91 Verkehrsunfälle registriert, bei denen betrunkene Menschen hinterm Steuer Unfallverursacher gewesen sind. Die Statistik für das Jahr 2025 wird in den nächsten Wochen von der Polizei veröffentlicht.

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