Hildesheim - Im Prozess um die Pleite der Hildesheimer Investmentfirma Bertram & Meyer hat ein Anleger-Ehepaar aus Braunschweig den Angeklagten Thomas Bertram schwer belastet. Für dessen Kompagnon Frank Meyer waren die ersten vier Zeugenaussagen von Anlegern, die im Zuge des Zusammenbruchs der Firma sechsstellige Beträge verloren haben, hingegen eher etwas entlastend – weil die Zeugen Bertram als operativen Kopf der Investmentfirma beschrieben.
„Das Risiko eines Totalverlustes wurde ausgeschlossen“
Richter Dr. Thorsten Eikenberg stellte die Frage in den Mittelpunkt, wie gut Bertram & Meyer die Anleger über ihre Risiken aufgeklärt habe – weil das für die Frage, ob den beiden Geschäftsführern die unter anderem angeklagten Betrugsdelikte anzulasten sind, wichtig ist.
Eigentlich habe es zu den Risiken gar keine Aufklärung gegeben, jedenfalls nicht in den Anlagegesprächen, sagte ein 48-jähriger Familienvater aus Braunschweig im Zeugenstand. Thomas Bertram habe ihm das zum einen mit der Anlagemethodik erklärt. Vor allem aber habe Bertram gesagt, sei das Kapital der Anleger selbst im Fall einer Insolvenz, das in Form von Darlehen an die Firma gezahlt wurde, sicher. „Das Risiko eines Totalverlustes wurde ausgeschlossen“, betonte der Mann, der zusammen mit seiner Frau insgesamt rund 260.000 Euro verloren hat – und obendrein Steuern auf vermeintliche Gewinne zahlte, die es in Wahrheit gar nicht gab. Wenn das wirklich so erklärt worden sein sollte, eine fast schon absurde Falschinformation Bertrams.
„Ihre Überheblichkeit verbitte ich mir!“
Bertrams Verteidiger Dr. Gerold Papsch warf dem Zeugen denn auch einen zweifelnden Blick zu. „Da können Sie ruhig komisch gucken, das war so“, legte der 48-Jährige daraufhin nach. Im Gespräch habe Bertram den Ausschluss eines Totalverlustes scherzhaft damit begründet, dies könne nur passieren, „wenn wir uns mit dem Geld auf die Malediven absetzen“. Damit sei aber nicht zu rechnen, schließlich baue er gerade im Raum Hildesheim ein Haus.
Als Bertrams Verteidiger nachbohrten, wieso er sich „als kluger und gebildeter Mann“ nicht über die Risiken eines „partiarischen Nachrangdarlehens“, wie er es Bertram & Meyer gegeben habe, informiert habe, zumal in den Verträgen auch eine entsprechende Belehrung gestanden habe, gab er zurück: „Ich sitze hier als Geschädigter. Ihre Überheblichkeit verbitte ich mir!“
Kein Blickkontakt möglich
Die Frau des Braunschweigers bestätigte diese Schilderung in ihrer separaten Vernehmung danach. Sie betonte zudem mit tränenerstickter Stimme, sie und ihr Mann hätten in den Gesprächen mit Thomas Bertram und einem Mitarbeiter mehrfach klargemacht, dass sie eine „Null-Risiko-Anlage“ wollten und dass sie das Geld in einigen Jahren nutzen wollten, um die Restschuld ihres Hauses abzutragen. Auch sie sagte aus, Bertram habe die Möglichkeit eines Kapitalverlustes im Gespräch ausgeschlossen. Die Frau suchte mehrfach mit bitterböser Miene Blickkontakt zu den Angeklagten, diese hielten ihre Köpfe aber gesenkt.
Überhaupt war von ihnen nichts zu hören – oder nur indirekt. Bertrams Anwalt Papsch sagte den jeweils aussagenden Anlegern zum Abschied, es tue seinem Mandanten sehr leid, dass das Geld verloren sei, er habe dies nicht gewollt. Was die Betroffenen unbewegt zur Kenntnis nahmen.
Gründe für das Vertrauen
Zuvor hatten bereits zwei weitere massiv Geschädigte, ein Rentner und sein Sohn, ausgesagt. Sie bestätigten, dass ein Totalverlust ihnen gegenüber als praktisch ausgeschlossen dargestellt worden sei. Die Erläuterungen zur Anlagemethodik hätten sie auch überzeugend gefunden. Zugleich betonten beide, ihnen sei das Risiko der Anlage dennoch bewusst gewesen. Sie würden sich auch weniger darüber ärgern als darüber, dass die Angeklagten offenbar mit gefälschten Kontoauszügen vorgegaukelt hätten, es sei alles in Ordnung: „Sonst hätten wir unser Geld sicher rausgezogen“, sagte der Sohn.
Die Zeugen gaben auch weitere Einblicke zu der Frage, warum sie dem System von Bertram & Meyer vertraut hätten. Als Faktoren nannten alle, dass Freunde, Verwandte oder Bekannte bereits gute Erfahrungen mit der Anlagefirma gemacht hätten. Dass die beiden Firmeninhaber aus der Region stammen und im Fall Meyer ein alteingesessenes Familienunternehmen (für Sanitätstechnik, Anmerkung der Redaktion) geführt hätten, habe sie in ihrem Vertrauen bestärkt.
