Tierschutz

Rasierklingen in Leckerlis: Peta setzt Belohnung aus, um Tierquäler aus Hildesheim zu fassen

Hildesheim - Unbekannte haben in Hildesheim versucht, Hunde mit präparierten Leckerlis zu verletzen oder sogar zu töten. Die Tierschutzorganisation Peta hat nun eine Belohnung ausgesetzt.

Nicht überall können Hunde so ungefährdet schnüffeln oder fressen wie auf dieser Wiese – in Hildesheim wurden jüngst präparierte Köder mit Rasierklingen gefunden. Foto: Jan Woitas/dpa (Symbolbild)

Hildesheim - Nur wenige Wochen nach einem ganz ähnlichen Fall in Harsum hat die Tierschutzorganisation Peta erneut eine Belohnung ausgelobt, um Tierquälern in der Region auf die Schliche zu kommen. Im jüngste Fall hatten bisher Unbekannte in der Oststadt mit Rasierklingen versetzte Hunde-Leckerlis ausgelegt. Mindestens ein Hund fraß von den gefährlichen Ködern und mussten notoperiert werden. Über seinen Gesundheitszustand war am Dienstag noch nichts bekannt. Die Polizei ermittelt. „Hinweise auf den Täter gibt es aber noch keine“, sagt Jan Makowski, Sprecher der Hildesheimer Polizei.

„Um den Fall aufzuklären, setzt Peta nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen“, schreibt Peta in einer Mitteilung. Menschen, die in den vergangenen Tagen etwas Verdächtiges beobachtet oder anderweitige Hinweise haben, werden gebeten, sich bei der Polizei Hildesheim unter Telefon 05121/939-115 oder telefonisch unter 0711/8605910 direkt bei Peta zu melden.

Peta will mit der Belohnung die Aufklärung vorantreiben

„Wer auch immer die präparierten Köder ausgelegt hat, muss gestoppt werden, bevor weitere Tiere oder Menschen in Lebensgefahr geraten“, sagt Monic Moll, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei Peta. „Derartige Täter oder Täterinnen zu überführen ist oft schwierig, da sie agieren, wenn sie sich unbeobachtet fühlen. Deshalb kann es in solchen Fällen auf jeden noch so unwichtig erscheinenden Hinweis ankommen. Mit unserer Belohnungsauslobung wollen wir die Aufklärung der Taten vorantreiben sowie Tierhalterinnen und Tierhalter für das Thema sensibilisieren und warnen.“

Tierquälerei ist eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Peta setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Tatverantwortlichen zu helfen.

Belohnung auch im Fall eines ertränkten Hundewelpen

In Harsum hatte ein Passant am 28. März einen toten Hundewelpen im Stichkanal gefunden, der in einer leopardengemusterten Tasche auf dem Wasser trieb. Mit in der Tasche befanden sich mehrere Steine und ein Kanister Scheibenreiniger. Aufgrund des Verwesungszustandes des Tieres ging die Polizei davon aus, dass der Rüde zwischen dem 1. Januar und dem 28. März starb und in eben diesem Zeitraum „entsorgt“ wurde. In diesem Fall hatte Peta sogar eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro ausgesetzt. „Auch hier dauern die Ermittlungen noch an“, berichtet Makowski.

Tipps für Erste-Hilfe-Maßnahmen:

Besteht der Verdacht, dass ein Tier einen mit Gift oder gefährlichen Gegenständen gespickten Köder gegessen hat, muss umgehend ein Tierarzt aufgesucht werden. Es besteht Lebensgefahr – das Tier kann an inneren Verletzungen qualvoll sterben. Bei Vergiftungserscheinungen wie Erbrechen, Durchfall, starker Unruhe oder Apathie, blassen oder porzellanfarbenen Veränderungen an den Schleimhäuten, großen Pupillen, Atembeschwerden oder Krämpfen muss ebenfalls umgehend der Tierarzt aufgesucht werden – denn Gift wirkt schnell.

Hunde sollten beruhigt und angeleint werden. Ein Maulkorb oder eine Maulschlinge darf nicht angelegt werden, da Erstickungsgefahr bei Erbrechen droht. Ist das Tier bereits bewusstlos, sollte es in die stabile Seitenlage gebracht und die Atemwege freigehalten werden. Für eine schnelle Diagnose ist es sinnvoll, eine Probe des Köders oder des Erbrochenen mit zum Tierarzt zu nehmen.

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