Vor der Strafkammer

Raum verwüstet, Gefängnismitarbeiter beleidigt und bespuckt: Betreuer sagt über Angeklagten im Prozess um Rossmann-Überfall in Sarstedt aus

Sarstedt - Zweiter Prozesstag um einen bewaffneten Überfall auf eine Rossmann-Filiale in Sarstedt: Im Fokus steht eine Erkrankung des 23-Jährigen. Außerdem geht es um eine frühere Verurteilung des Mannes, der 2021 einen Netto-Markt und einen Taxifahrer beraubt hatte – ebenfalls in Sarstedt.

Mit einem roten Aktenhefter bedeckt er sein Gesicht: Justizbedienstete führen den Angeklagten in den Gerichtssaal. Vorne geht dessen Verteidiger Sebastian Ballauf. Foto: Chris Gossmann

Sarstedt - Vier Justizbedienstete behalten den gefesselten Angeklagten im Saal 134 des Hildesheimer Landgerichts stets im Blick: Beim zweiten Prozesstag um einen Sarstedter, der am 27. Dezember 2024 eine Rossmann-Filiale in Sarstedt überfallen haben soll, hat am Mittwoch der Betreuer des 23-Jährigen ausgesagt. Der Sozialarbeiter im Zeugenstand beschrieb den Angeklagten als psychisch krank.

„Wenn dieser nicht medikamentös eingestellt ist, kann er aggressiv werden“, berichtete der Betreuer von Erfahrungen mit dem Sarstedter in verschiedenen Gefängnissen. Aus Gerichtsakten geht ebenfalls hervor, wie der Mann etwa einen Raum verwüstet hat. Zudem habe er Mitarbeitende in den Justizvollzugsanstalten beleidigt, bespuckt und bedroht.

Einschlägig vorbestraft

Der Sarstedter war bereits im Jahr 2022 wegen Raubes in besonders schwerem Fall vom Hildesheimer Landgericht zu einer dreijährigen Haftstrafe und einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt worden. Dabei ging es ebenfalls um Raubzüge – der Tatort: Sarstedt. Der damals 18-Jährige hatte im Mai 2021 den Netto-Markt in der Gutenbergstraße überfallen und dort eine Kassiererin mit einem 20 Zentimeter langen Messer bedroht. „Ich steche dich ab“ – so schüchterte der mit einer Sturmhaube maskierte Täter die Frau laut Anklage ein. Der flüchtete mit 685 Euro Beute.

Nur wenige Tage später ließ er sich von einem Taxifahrer vom Imbiss Al Dente in der Holztorstraße zum Kipphut chauffieren. Als der Fahrer das Ziel erreicht hatte, bekam er einen Anruf. Diesen Augenblick nutzte der Räuber, um eine Schreckschusspistole zu ziehen. Mit dieser zielte er in Richtung des Kopfes des Fahrers, der dem Mann 300 Euro herausgab. „Und die Uhr auch noch“, forderte der Täter. Dann machte sich dieser mit dem Zeitmesser im Wert von 3000 Euro davon. Die beiden Straftaten, die das Gericht seinerzeit als schweren Raub und räuberische Erpressung bewertet hatte, sind im aktuellen Verfahren für die Prozessbeteiligten wichtig, um sich ein Bild von dem Angeklagten machen zu können.

Der Angeklagte schweigt

Dieser hat sich bislang weder bei der Polizei noch vor der 9. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Steffen Kumme geäußert. Der 23-Jährige soll bei dem Überfall auf die Rossmann-Filiale in der Straße An der Kirche mit einem Tuch vermummt gewesen sein. Zudem trug er der Anklage zufolge eine beige Kappe. Beide Kleidungsstücke habe der Sarstedter auf der Flucht nach dem Beutezug weggeworfen, so die Aussagen von zwei Polizeibeamten vor Gericht. Diese hatten das Tuch und die Kappe nicht weit vom Tatort gefunden und die Beweismittel in speziellen Beuteln sichergestellt. Die Asservate wurden später von einer Expertin des Landeskriminalamts auf DNA-Spuren untersucht. So kamen die Ermittler dem Sarstedter auf die Spur – weil dieser in Datenbanken der Polizei erfasst ist.

Der Prozess soll voraussichtlich an zwei weiteren Verhandlungstagen fortgesetzt werden. Dabei ist die Aussage eines Zeugen bedeutend, der nach Angaben der Staatsanwaltschaft den mit einem Cutter-Messer bewaffneten Angeklagten verfolgt hatte. Dieses Messer, das die Ermittler für die Tatwaffe halten, fand die Polizei im vergangenen April in einem Sarstedter Wohnhaus, in dem der 23-Jährige mit seinen Eltern gewohnt hatte.

Wichtiges Gutachten

Das Paar verfolgt aufmerksam den Prozess, in dem auch das Gutachten des Sachverständigen Till Wörpel maßgebend sein wird. Dabei geht es um die Frage, ob der Angeklagte während der Tat möglicherweise nicht schuldfähig war und eventuell in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird.

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