Sarstedt - In Sarstedt ist ein neuer Edeka-Supermarkt geplant. An der Ecke Breslauer Straße/Görlitzer Straße soll ein Gebäude mit bis zu 2550 Quadratmetern Verkaufsfläche entstehen. Geplant sind auch rund 180 Parkplätze für Kundinnen und Kunden – und die müssten laut der Niedersächsischen Bauordnung eigentlich mit Photovoltaik-Anlagen überbaut werden. Die Sarstedter Stadtverwaltung macht in ihrem Bebauungsplan für das Gelände jedoch einen Alternativvorschlag. Ob das wirklich rechtsfest ist, wird sich allerdings erst in einem späteren Verfahrensschritt zeigen.
Laut Niedersächsischer Bauordnung müssen offene Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen mit PV-Anlagen überdacht werden, zumindest auf den Flächen, die sich für eine Solarnutzung eignen. Es gibt jedoch Ausnahmen: Diese Pflicht entfällt, wenn die PV-Anlage anderen öffentlich-rechtlichen Vorgaben widerspricht, technisch unmöglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
Bäume werfen ihre Schatten auf die künftigen Parkflächen
Ein Gutachten des Planungsbüros SRL Weber aus Hannover, das dem jüngst vom Stadtrat gebilligten Bebauungsplan zugrunde liegt, kommt zu dem Schluss: Die teils großen Bäume rund um das künftige Edeka-Areal werfen so viel Schatten auf die geplanten Stellflächen, dass sich nur wenige oder gar keine davon für Photovoltaik eignen. Es sei zu erwarten, dass der wirtschaftliche Aufwand „in keinem sinnvollen Verhältnis zur zu erwartenden Energieausbeute steht“.
Die Stadt Sarstedt macht in ihrem Bebauungsplan deswegen einen anderen Vorschlag: Im Bebauungsplan ist keine PV-Pflicht für die Parkplätze vorgesehen. Stattdessen müssen 70 Prozent der Dachfläche des Supermarktes mit Photovoltaik bebaut werden – anstatt der in der Niedersächsischen Bauordnung vorgeschriebenen 50 Prozent. Außerdem soll das Dach zu 70 Prozent begrünt werden. Der Bebauungsplan verpflichtet den Bauherrn zudem, auf den künftigen Parkplätzen mehrere Bäume zu pflanzen. „Den Baumpflanzungen wird ein Vorrang vor einer baulichen Überstellung der Parkplatzflächen mit Photovoltaikanlagen eingeräumt, da von einer wirkungsvollen Eingrünung ein höherer ökologischer Mehrwert in bereits hochversiegelter Lage erwartet wird“, heißt es in dem Gutachten.
Landkreis muss prüfen, ob die Abweichung von der niedersächsischen Bauordnung rechtsfest ist
Sarstedts Bürgermeisterin Heike Brennecke (SPD) betont gleichzeitig: „Wir schließen mit dem B-Plan die Überdachung der Parkfläche mit PV keinesfalls aus.“ Auch eine Teilüberdachung sei grundsätzlich möglich. Außerdem, so Brennecke, gebe es auch Vorteile, wenn die künftigen Parkplätze nicht mit PV-Anlagen überdacht werden. Denn diese würden die Fläche zusätzlich und stärker versiegeln als der vorgeschriebene wasserdurchlässige Belag.
Ob diese Abweichung von der Niedersächsischen Bauordnung überhaupt mit geltendem Recht vereinbar ist, das wird der Landkreis Hildesheim als zuständige Genehmigungsbehörde prüfen müssen. Er hatte in seiner Stellungnahme zum Bebauungsplan der Sarstedter bereits auf die Pflicht zu PV-Anlagen über den Parkplätzen hingewiesen. „Die Frage der PV-Überdachung des Parkplatzes – im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit – wird im Baugenehmigungsverfahren geklärt werden“, so Bürgermeisterin Brennecke. Der Bauherr müsse dann nachweisen, ob eine PV-Überdachung wirtschaftlich und technisch tatsächlich nicht umsetzbar ist.
