Strafprozess

Sarstedter Rossmann-Räuber verurteilt – sein Vater ist empört

Hildesheim - Vermummt und mit einem Cuttermesser in der Hand bedrängte er eine Kassiererin bei Rossmann in Sarstedt: Das Hildesheimer Landgericht hat am Montag im Prozess um einen 23-Jährigen das Urteil gefällt. Sein Vater reagierte aufgebracht.

Ein Justizbediensteter führt den Angeklagten am Montag in den Gerichtssaal. Im Vordergrund sind seine Verteidiger Ugur Ogurtan und Sebastian Ballauf zu sehen (von links). Foto: Werner Kaiser

Hildesheim - Drei Justizbedienstete haben den schmalen Mann mit dem schwarzen Vollbart im Blick: Der 23-Jährige tritt am Montag mit geöffneten Handfesseln in den Saal 134 des Hildesheimer Landgerichts. Laut Anklage hat er im Dezember vergangenen Jahres eine Filiale der Drogeriekette Rossmann in Sarstedt überfallen. Einem Sachverständigen zufolge im Zustand paranoider Schizophrenie. Der junge Mann bedrohte eine Kassiererin mit einem Cuttermesser, flüchtete mit knapp 900 Euro Richtung Innerstebad – und verschwand in der Dunkelheit. Doch über DNA-Spuren auf Kleidungsstücken, die Polizisten nahe des Tatorts gefunden hatten, kamen ihm die Ermittler auf die Spur. Der 23-Jährige war der Polizei bekannt. Nun ist das Urteil im Strafprozess um den Sarstedter gefallen.

„Fünf Jahre Freiheitsstrafe und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus“, verkündet der Vorsitzende Richter Steffen Kumme das Strafmaß. Für das Gericht gibt es keinen Zweifel, dass sich der 23-Jährige wegen Raubes im besonders schweren Fall schuldig gemacht hat. Ausführlich begründet Kumme das Urteil. Erklärt, dass der Angeklagte im Zustand eingeschränkter Steuerungsfähigkeit gehandelt habe. „Ich will dazu was sagen“, fällt der Sarstedter dem Richter ins Wort. Doch der weist dies ab. „Sie hatten das letzte Wort.“ Doch diese Gelegenheit, sich ein letztes Mal zu äußern, hat der Mann nicht ergriffen – und auch zu den Anklagevorwürfen geschwiegen. Und scheinbar geistesabwesend sowie offenbar wenig beeindruckt den Prozess verfolgt.

Aus Sicht des Gerichts besteht Wiederholungsgefahr

Richter Kumme verweist auf erhebliche Vorstrafen des Angeklagten, auch einschlägig ist er vorbelastet. 2021 hatte er einen Netto-Markt in Sarstedt überfallen und einen Taxifahrer ausgeraubt, seine Opfer dabei mit einem Messer und einer Schreckschusspistole bedroht. Und dann, 2024, folgt eine ähnliche Tat. Mit massiven Folgen für eine Rossmann-Kassiererin, die zwei Monate lang krankgeschrieben war und nur mit ärztlicher Hilfe die psychischen Folgen des Überfalls verarbeiten konnte.

Kumme weist auch darauf hin, dass aus Sicht des Gerichts Wiederholungsgefahr besteht. Eben dass der Angeklagte aus seiner Krankheit heraus eine vergleichbare Tat erneut begeht. Darum müsse dieser zwecks Therapie zunächst in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.

Vater ist aufgebracht

Die Dauer dieses Maßregelvollzugs wird auf die folgende Haftzeit angerechnet – dass sein Sohn abermals hinter Gitter muss, kann der Vater nicht ertragen. Der Mann hat zusammen mit der Mutter des Angeklagten den gesamten Prozess verfolgt. „Es gibt nix an Beweisen. Das ist ungerecht. Sie haben den Jungen zerstört“, ruft der Mann in Richtung der Strafkammer. Kumme weist ihn eindringlich darauf hin, aus eigenem Interesse Ruhe zu bewahren. Doch der Vater kann sich nur mühsam im Zaum halten.

Der Angeklagte ist inzwischen abgeführt. Staatsanwalt Sascha Rüegg schließt seine Akten, er hatte vier Jahre und vier Monate sowie die Unterbringung des Angeklagten gefordert. Der habe mit dem Überfall „einen schnellen Euro machen“ wollen.

Sarstedter kann Revision einlegen

Für die Verteidigung, bestehend aus Yana Tchelpanova, Sebastian Ballauf und Ugur Ogurtan, gibt es dagegen keine Grundlage einer Verurteilung. Es fehle an klaren Beweisen, der Angeklagte sei nicht eindeutig als Täter zu überführen. Zudem seien die DNA-Spuren an dem von der Polizei sichergestellten Tuch und dem Baseballcap des Sarstedters auch anderen Personen zuzuordnen. Es gebe Zweifel daran, dass der 23-Jährige der wahre Täter ist. Also lautet die Forderung: Freispruch. Doch das Gericht sieht die Dinge völlig anders.

Der Sarstedter kann das Urteil annehmen oder mithilfe seiner Verteidiger Revision einlegen. Dann prüft der Bundesgerichtshof den Fall. Liegen möglicherweise Rechtsfehler vor, wird der Prozess neu aufgerollt.

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