Amtsgericht Hildesheim

Selbst ernannte Pädophilenjägerin in Hildesheim verurteilt – wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

Hildesheim - In einem außergewöhnlichen Prozess verurteilt das Amtsgericht Hildesheim eine Frau, die nach ihren Angaben immer nur Kinder beschützen wollte. Sie erhält eine Strafe, über die ihr Verteidiger sagt: „Das kann man keinem erklären.“

Die Angeklagte neben ihrem Verteidiger Henner Garth beim Prozess vor dem Amtsgericht Hildesheim. Foto: Jan Fuhrhop

Hildesheim - Es ist ein außergewöhnlicher Fall, den Richter Sebastian Al Hares an diesem Junitag gegen 13 Uhr aufruft. Er hat schon vieles erlebt in seinem Saal, Skurriles, Grausames, Verwerfliches, Tragisches – aber was sich hinter dem Aktenzeichen 113 Ls 8281 Js 3569/23 verbirgt, das gab es so noch nicht. Auch für Strafverteidiger Henner Garth ist der Fall ein Novum – so einzigartig, dass er gar den Paragrafen, auf dem sich die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage bezieht, für unpassend hält. Geht es hier um eine Tat, die durchs Gesetzes-Raster fällt? Am Ende wird Sebastian Al Hares ein Urteil verkünden. Es entspricht der Forderung der Staatsanwaltschaft, über die Garth zuvor gesagt hat, das könne „man keinem normalen Menschen draußen auf der Straße erklären“.

In Chats Männern Kinder wie Ware angeboten

Rund anderthalb Stunden zuvor nimmt neben dem Verteidiger zum Prozessbeginn eine Frau Platz. Schon das ist eine Besonderheit, denn in der Anklageschrift geht es um den Vorwurf des sexuelles Missbrauchs von Kindern und um den Besitz kinderpornografischer Bilder. In weit überwiegender Zahl sind es Männer, die sich wegen solcher Taten vor Gericht verantworten müssen. Die zweite Besonderheit: Weder Polizei noch die Staatsanwaltschaft gehen davon aus, dass die des Missbrauchs angeklagte Frau tatsächlich ein Kind körperlich missbraucht hat – sie hat die betroffenen Kinder noch nicht einmal berührt. Die dritte Besonderheit ist das Geständnis der Angeklagten, in dem sie ihr angebliches Motiv darlegt – eines, dass Al Hares schließlich „nicht ganz schlüssig“ nennt und auch die zuständige Staatsanwältin für wenig glaubhaft hält.

Fest steht, belegt durch Auswertungen des Smartphones der 53-Jährigen durch die Polizei: Die Hildesheimerin hat mehrere Chatpartner über die Messenger-Dienste Whatsapp und Signal von Ende Dezember 2022 bis Mitte Januar 2023 versucht davon zu überzeugen, Sex mit damals 13 Jahre alten Kindern zu haben. Und das in teils extrem drastischen Formulierungen und mit einer Beharrlichkeit, die selbst einen erfahrenen und mit der Verfolgung von Kinderpornografie-Tätern vertrauten Beamten der Hildesheimer Polizeiinspektion negativ beeindruckt hat.

Sie habe, erzählt die Angeklagte, immer wieder durch Weinkrämpfe unterbrochen und schluchzend, „immer nur Kinder schützen wollen“ – in ihrem Job als Erzieherin, und dann eben auch durch diese Chats. Eine Idee, die sie jetzt im Gerichtssaal rückblickend als „größten Fehler meines Lebens“ bezeichnet. Sie habe damals, so stellt es die 53-Jährige heute dar, Pädophile überführen und so potenzielle Opfer vor Missbrauch bewahren wollen. Indem sie versucht habe Chatpartnern, mit denen sie zum Teil eigene Sexfantasien ohne Bezug zu Kindern ausgetauscht hatte, den Missbrauch von Kindern regelrecht schmackhaft zu machen. Seine Mandantin habe fast „wie im Wahn“ gehandelt, beschreibt Anwalt Garth das Vorgehen. Wie die Polizei nach der Sicherstellung der Datenträger im Januar 2023 feststellt, hat die Hildesheimerin Porträtfotos realer Kinder genutzt, um ihren Chatpartnern Lust auf Treffen mit dem Jungen oder dem Mädchen zu machen – es sind Kinder aus dem familiären Umfeld der Angeklagten, deren Mutter zutiefst schockiert ist, als sie im Anschluss durch die Ermittler davon erfährt.

Fotos von Kindern aus dem familiären Umfeld benutzt

Im Gerichtssaal trifft sie nun zum ersten Mal seit langer Zeit wieder auf die Täterin. Während deren Aussage verlässt sie auf Bitten des Richters den Saal – unter dieser Bedingung hatte sich die Angeklagte zu einem umfassenden Geständnis bereit erklärt. So bekommt die Angehörige nicht direkt mit, dass die 53-Jährige zwar viele Worte des Bedauerns findet, diese sich aber in erster Linie auf ihre eigene Situation beziehen: Sie leide darunter, dass die „Familie zerbrochen“ sei, dass sie ihren Job nach einer Freistellung nicht mehr ausüben könne und unter den psychischen Folgen der Ermittlungen. Über die Kinder, deren Fotos sie verschickte und wie Ware anpries, sagt sie: kein einziges Wort.

Die sind zwar nach Ansicht des Gerichts Ende 2022/Anfang 2023 zu keiner Zeit in Gefahr, und doch bringt die Angeklagte damals zwei Chatpartner dazu, sich zumindest schriftlich auf einen Termin für ein angebliches Treffen zu einigen. Eines, das dann aber nie stattfindet.

Um auf Chatpartner noch mehr Eindruck machen zu können, lädt die Hildesheimerin aus dem Internet zusätzlich mindestens ein Foto herunter, das nach Einschätzung der Ermittler ein höchstens zehn Jahre altes entblößtes Kind zeigt. Auch zu sehen: der erigierte Penis eines Mannes, der dem Mädchen an die Genitalien gedrückt wird. Der Chatpartner, der dieses Bild erhält, ist es, der zur Polizei geht und so letztlich dafür sorgt, dass nun im Juni 2025 dieser Prozess vor dem Amtsgericht Hildesheim stattfindet.

Angebliches Motiv überzeugt Gericht und Staatsanwaltschaft nicht

Und hier verfängt die Version der Angeklagten, sie sei eine Art Pädophilenjägerin gewesen, die Gutes tun wolle, nur bedingt. Warum, wollen Richter und Staatsanwältin wissen, habe sie nicht einmal, und selbst dann nicht, als Chatpartner sich auf ein Treffen eingelassen hatten, die Polizei eingeschaltet? Zumal ihr Verteidiger bekräftigt, sie habe Täter der Polizei ans Messer liefern wollen? Eine echte Erklärung hat die Frau, die ihr Verteidiger als „untadelige Erzieherin“ bezeichnet, nicht. Ihr habe wohl der Mut gefehlt, sagt die 53-Jährige mehr ratend als überzeugend.

Ihre Hoffnung, den Saal ohne harte Sanktion verlassen und womöglich ohne Probleme wieder als Erzieherin arbeiten zu können, erfüllt sich nicht. Richter Sebastian Al Hares redet der Frau ins Gewissen und macht klar: Ihre Taten sind aus Sicht des Gerichts keine kleine Dummheit oder ein Fehler, der allein durchs Bedauern gut gemacht werden kann. Das Geständnis sei mildernd zu berücksichtigen, das ja. Aber, mahnt der Richter in Richtung der Angeklagten: Sie habe durch ihr hartnäckiges Vorgehen womöglich Männer weiter in Richtung Kindesmissbrauch gedrängt – immerhin hätten sich zwei der Chatpartner trotz zunächst ablehnenden Äußerungen allein aufgrund ihrer drastischen Nachrichten und Aufforderungen letztlich zumindest schriftlich bereit zu einem Treffen gezeigt. „Sie wissen doch nicht, wie die jetzt drauf sind, ob Sie die vielleicht wirklich so heiß gemacht haben, dass sie zu Tätern werden. Das haben Sie doch gar nicht in der Hand.“

Haftstrafe – Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Al Hares verkündet schließlich ein Urteil, das er für „durchaus angemessen“ und „keinesfalls überzogen“ hält. Eines, da könnte Verteidiger Henner Garth Recht haben, das er „auf der Straße“ wohl nicht jedem erklären könnte. Denn die Angeklagte ist zur Überzeugung des Gerichts des sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig – weil sie Kinder für solche Taten angeboten und den Männern suggeriert hat, dass der Missbrauch definitiv stattfinden könne. Hinzu kommt der Besitz kinderpornografischer Bilder. In der Gesamtstrafe heißt das, und da liegt Al Hares auf einer Linie mit der Staatsanwältin: Eineinhalb Jahre Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Hinzu kommt eine Geldstrafe über 2000 Euro, zu zahlen in 20 Monatsraten – an den Kinderschutzbund. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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