In der Oststadt

Fahndungsplakate in Hildesheim zeigen mutmaßlichen Einbrecher – doch die Polizei hat damit nichts zu tun

Hildesheim - In der Hildesheimer Oststadt hingen selbstgemachte Fahndungsplakate, auf denen um Hinweise zu einem mutmaßlichen Einbrecher gebeten wurden. Die Bilder zeigen einen Mann ohne Verpixelung. Was die Polizei zu dem Vorfall sagt.

Selbstgemachtes Fahndungsplakat in der Weißenburger Straße. Das Bild war, anders als hier, nicht verpixelt. Foto: Milan Bauseneik

Hildesheim - Erst geht ein Einbruch schief, dann taucht der mutmaßliche Einbrecher auf Fahndungsplakaten auf – doch die Polizei hat damit nichts zu tun. Denn die Plakate wurden mutmaßlich von Privatpersonen aufgehängt. Ein Schritt, vor dem die Polizei eindringlich warnt.

Die Plakate verweisen auf einen Einbruchsversuch in der Weißenburger Straße, den Polizeisprecher Jan Makowski am Donnerstag gegenüber der HAZ bestätigt. Laut dem Sprecher versuchte ein Unbekannter am vergangenen Samstag, 6. Juli, gegen 11.30 Uhr in den Keller eines Wohnhauses einzubrechen. Den bisherigen Ermittlungen zufolge habe er sich auch schon Diebesgut bereitgelegt, mit dem er im Anschluss fliehen wollte. Doch dazu kam es nicht, so Makowski: „Er wurde von Zeugen ertappt.“ Der Mann floh ohne Beute, die Polizei ermittele seitdem.

Veröffentlichung ist eine Straftat

Doch nicht nur die Beamtinnen und Beamten suchen nach dem Einbrecher – sondern offenbar auch die Opfer des Einbruchsversuchs. An mindestens zwei Stellen in der Oststadt hingen spätestens seit Mittwochabend selbstgemachte Fahndungsplakate, auf denen um Hinweise zu dem Mann gebeten wird. Dafür wird eine Belohnung von 300 Euro versprochen. Neben dem Tathergang ist dort auch ein hochauflösendes Bild des mutmaßlichen Einbrechers zu sehen – und das, so Makowski, sei nicht in Ordnung. „Strafverfolgungen sind Aufgaben der Polizei und der Staatsanwaltschaft“, sagt der Sprecher. Die Polizei warne dringlichst davor, die Ermittlungen ohne Absprache zu den Behörden eigenmächtig zu verfolgen. Denn ein Bild von jemanden in der Öffentlichkeit ohne eine Einwillungung aufzuhängen, verstößt gegen die Persönlichkeitsrechte der Person und stellt somit eine Straftat dar – das gelte auch in Fällen wie dem Einbruchsversuch.

Da die Polizei dazu verpflichtet sei, jede mutmaßliche Straftat zu verfolgen, müsse sie nun auch entsprechende Schritte im vorliegenden Fall prüfen, sagt der Sprecher. Eines der Fahndungsplakate entfernten die Beamtinnen und Beamten noch am Donnerstagnachmittag, nicht lange nach der HAZ-Anfrage. Ein anderes hing zu dem Zeitpunkt noch in einer Parallelstraße – ausgerechnet am Schild einer Rechtsanwaltskanzlei. Auch dieses Plakat verschwand noch am Nachmittag.

Weder die Person, die auf den Plakaten als Ansprechperson angegeben war, noch der Inhaber der Kanzlei waren für die HAZ am Donnerstag telefonisch zu erreichen. Auch eine auf den Plakaten angegebene E-Mailadresse führt ins Leere – nach dem Anschreiben heißt es in einer automatischen Antwort, dass die Adresse „nicht verfügbar“ sei.

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