Hildesheim - Mehr als ein Jahr nach dem ersten Verhandlungstermin und zweimal verschobener Fortsetzung soll es nun am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht Hildesheim um die Kündigungsschutzklagen zweier früherer Erzieherinnen der katholischen Kita St. Nikolaus gehen.
Die Drispenstedter Kirchengemeinde hatte die fristlosen Kündigungen der Frauen im Dezember 2024 damit begründet, dass sie mit Aussagen gegenüber der Polizei für ungerechtfertigte Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den damaligen Gemeindepfarrer und Kirchenvorstandsvorsitzenden gesorgt hätten. Die Erzieherinnen und ihr Anwalt hingegen erklären, dass sie weder eine Strafanzeige gegen den Pfarrer erstattet noch strafrechtliche Ermittlungen gegen ihn zum Ziel gehabt hätten.
Kita-Leiterin rechtskräftig verurteilt
Ausgangspunkt des Falls ist ein mehrfacher Betrug der früheren Kita-Leiterin. Sie hatte über einen längeren Zeitraum in mindestens 23 Fällen private Einkäufe über ein Dienstkonto abrechnen lassen – die Staatsanwaltschaft erhob deswegen nach intensiven Ermittlungen Anklage gegen die Frau, und das Landgericht Hildesheim verurteilte sie schließlich im Februar 2025 zu zehn Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Zusätzlich erhielt die Angeklagte eine Geldstrafe über 20 Tagessätze und 50 Stunden gemeinnützige Arbeit. Die Frau verzichtete noch im Gerichtssaal auf Rechtsmittel gegen das Urteil.
Doch während der strafrechtliche Part des Falls damit erledigt war, ist der arbeitsrechtliche Konflikt nicht entschieden. Bei einem ersten Verhandlungstermin im Januar 2025 hatte der Anwalt der Kirchengemeinde Mariä Lichtmess, Anton Barrein, bestätigt: Die Gemeinde hatte die außerordentlichen, fristlosen Kündigungen ausgesprochen, weil die Erzieherinnen in ihrer Strafanzeige nicht nur die Kita-Leiterin, sondern auch den Pfarrer der Gemeinde belastet und behauptet hätten, er habe die des Betrugs Beschuldigte gedeckt und eine frühere interne Aufklärung der Vorwürfe praktisch verhindert. Diese Vorwürfe, so Barrein, seien haltlos. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Frauen sei nicht mehr möglich.
Haben sie den Pfarrer bewusst angezeigt?
Die Erzieherinnen hingegen erklärten, sie hätten den Pfarrer nicht angezeigt. Ihre Vermutung: Die Staatsanwaltschaft habe vermutlich im Zuge der Ermittlungen geprüft, ob und was der Geistliche vom Vorgehen der Kita-Leiterin gewusst habe.
Der Anwalt der Klägerinnen, Christof Knauer, bekräftigte bei der ersten Arbeitsgerichtsverhandlung: Es mache einen deutlichen Unterschied, ob jemand gegen eine konkrete Person Anzeige erstatte, oder ob diese eventuell in Folge einer Anzeige gegen eine andere Person zwischenzeitlich ebenfalls ins Visier der Ermittler gerate.
