Hildesheim - Nehmen wir mal an, liebe Leserinnen und Leser, Sie und ich, wir wollen ein Bordell eröffnen, und wir kommen auf die Idee, dafür ein Haus mitten in einem hübsch gelegenen Wohngebiet zu nutzen. Dass das gar nicht erlaubt ist mit dem Freudenhaus in der Idylle, das wissen wir natürlich nicht, wir sind ja (hoffentlich) neu in der Branche. Aber Sie und ich, wir würden uns bestimmt darauf verlassen, dass irgendwann mal jemand zu uns sagt: „Hörense zu, das mit dem Puff im Wohngebiet, das könnense sich abschminken, das is verboten!“ Na, und spätestens wenn wir dann beim Landkreis sind, um unser Gewerbe anzumelden, dann würde der Mitarbeiter sicher sagen: „Selbst wenn ich Ihnen Ihr doofes Bordell mit Auflagen genehmige – die Stadtverwaltung ist fürs Baurecht zuständig, und die wird Ihnen einen Strich durch die Rechnung machen!“ Bestimmt greift der Mensch vom Landkreis auch zum Telefon und ruft seinen Kollegen von der Stadt an, sagt: „Du, hier waren grad zwei Dussel, die wollen ein Bordell mitten im Wohngebiet aufmachen – stopp die mal!“ Ja, so würde das sicher ablaufen. Und vorbei wär’s mit Ihrem und meinem Freudenhaus.
Neuhofer Bordell ist da ein vollkommenes Rätsel...
Übrigens: Warum es jetzt diesen Ärger um das eigentlich verbotene Wohnungsbordell mitten in Neuhof gibt, kann ich mir partout nicht erklären. Vielleicht wollte die Verwaltung als besonders wirtschaftsfreundlich rüberkommen? Oder wusste etwa eine Hand nicht, was die andere macht? Schlage vor, dass schleunigst jemand eingestellt wird, der das abstellt. Einer, der koordiniert. Meinetwegen erst die Baustellen. Aber dann sofort die Bordelle!
