Hildesheim - Überraschende Wende im Rechtsstreit um unterschiedliche Strompreise in der Grundversorgung bei der Energieversorgung Hildesheim (EVI) im Winter: Der Ökostrom-Anbieter Lichtblick, der durch eine erfolgreiche Klage vor dem Landgericht Hannover die EVI zu einer Angleichung ihrer Tarife gezwungen hatte, machte in der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht einen Rückzieher. Damit gelten die unterschiedlichen Tarife für Alt-und Neukunden, die es inzwischen nicht mehr gibt, im Nachhinein doch wieder als rechtlich korrekt.
Auslöser des Rechtsstreits war die Entscheidung der EVI, am 22. Dezember vergangenen Jahres einen zweiten Tarif einzuführen. Wer von jenem Tag an in die Grundversorgung bei EVI kam, musste doppelt so viel bezahlen wie diejenigen, die dort schon vorher waren. Hintergrund war das Aus des Billig-Stromanbieters Stromio. Weil der von einem auf den anderen Tag nicht mehr lieferte, landeten seine Kunden in der Grundversorgung des jeweiligen örtlichen Anbieters – in Hildesheim eben EVI.
Lichtblick klagt
Die Stadtwerke-Tochter reagierte wie viele Grundversorger in ganz Deutschland: Sie verlangte von den Neukunden deutlich mehr Geld als von den Stammkunden. Begründung: Aufgrund der hohen Börsenpreise zu jenem Zeitpunkt konnte EVI die zusätzlichen Mengen auch selbst nur sehr teuer einkaufen. Das Problem für betroffene Kunden: Sie konnten gegen die Verdopplung des Strompreises nichts machen, weil ein Wechsel zu einem anderen Anbieter zwar rechtlich jederzeit möglich war – alle Versorger aber Neukunden entweder gar nicht oder zu noch höheren Preisen annahmen.
Der Ökostrom-Anbieter Lichtblick sah im Vorgehen der EVI eine Wettbewerbsverzerrung. Der Grundversorgungs-Tarif müsse einheitlich sein – und um die Mehrkosten abzudecken, eben teurer als bisher. Stattdessen hätten Versorger wie die EVI es für ihre Stammkunden in der Grundversorgung künstlich unattraktiv gemacht, den Anbieter zu wechseln.
EVI legt Berufung ein
Das Landgericht Hannover gab Lichtblick Recht. Die EVI habe ihre Marktstellung missbraucht und zudem nicht ausreichend begründet, warum die Grundversorgung für Neukunden so viel teurer sein sollte. Als Reaktion auf das Verdikt halbierte EVI den Grundversorgungs-Tarif für Neukunden auf das Stammkunden-Niveau.
Zugleich legte die Stadtwerke-Tochter Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Celle ein. Dort zog Lichtblick nun seine Klage zurück – und übt deutliche Kritik am OLG: Die Celler Richter hätten „von Anfang an klargemacht, dass sie nicht bereit sind, sich ernsthaft mit unserer kartellrechtlichen Argumentation auseinanderzusetzen“, moniert Lichtblick-Sprecher Ralph Kampwirth. Dadurch sei das Verfahren kaum zu gewinnen gewesen. „Das ändert aber nichts an unserer Überzeugung, dass das Preissplitting der EVI rechtswidrig war.“ Zudem sei auffällig, dass Gerichte, die sich intensiv mit dem Thema beschäftigt hätten, eher gegen Preissplitting geurteilt hätten – als Beispiele nennt Lichtblick die Landgerichte Mannheim und Stuttgart.
Sancar sieht sich bestätigt
Mustafa Sancar, Kaufmännischer Geschäftsführer der EVI, sieht sich indes in seiner Haltung bestätigt: „Das Preissplitting in der Grundversorgung der EVI war eine Zeitlang notwendig.“ Auch die EVI verweist auf Urteile in anderen Bundesländern, die in ihrem Sinne ausgefallen seien – zum Beispiel das Oberlandesgericht Düsseldorf. In der Tat haben Gerichte bundesweit das Thema sehr unterschiedlich bewertet.
Sollten von der teuren Grundversorgung betroffene Kunden aufgrund des ersten Urteils gegen die EVI überlegt haben, Geld zurückzufordern, ist die neue Entwicklung für sie ein massiver Rückschlag. Denn die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hannover gegen die EVI ist nun unwirksam.
Allerdings versicherte die EVI am Montag, sie werde nun keineswegs wieder geteilte Tarife einführen.
