„Der Brauch, einen Tannenbaum als Christbaum zu verwenden, ist mehr als 500 Jahre alt“, erklärt Frank Satow, Pressesprecher bei der Gemeinnützigen Baugesellschaft zu Hildesheim, kurz gbg. „Die Idee, die Winterzeit mit grünen Pflanzen als Symbol für neues Leben und mit Kerzen als Symbol der Hoffnung auf mehr Licht zu verschönern, entwickelte sich bereits vor Jahrhunderten und ist heute feste Tradition. In Mitteleuropa werden übrigens hauptsächlich Nordmanntannen als Christbaum verwendet.“ Damit die Freude über den hübsch dekorierten Christbaum lange währt, gibt es jedoch einiges zu beachten.
Der perfekte Stand(ort)
Der Weihnachtsbaum wird traditionell am Heiligabend geschmückt und bleibt meist bis zum Fest der Heiligen Drei Könige am 6. Januar stehen.
Damit der Tannenbaum genügend Zeit hat, seine Äste auszubreiten, sollte er bestenfalls bereits ein bis zwei Tage vor dem Fest aufgestellt werden. Dabei wird zunächst das untere Ende des Stammes vom Transportnetz entfernt, damit die Äste nicht im Weg sind. Dann kann der Baum in einen sicheren Ständer gestellt und gerade ausgerichtet werden. Zum Schluss kann das Transportnetz von unten bis oben aufgeschnitten und entfernt werden.
Jeder Standort hat einen Einfluss auf die Haltbarkeit – so sollte der Baum nicht in unmittelbarer Nähe zur Heizung stehen, auch Zugluft und direkte Sonneneinstrahlung sollten vermieden werden.
Lichterkette oder echte Kerzen? Vorsicht Brandgefahr

Lichterketten oder echte Kerzen? Diese Frage stellt sich manch einer jedes Jahr. Auch heute werden noch immer gern echte Kerzen verwendet. Beim Umgang mit offenem Feuer ist jedoch äußerste Vorsicht geboten. „Die Festtagsstimmung steht oder fällt – im wörtlichen Sinne – mit dem Christbaum. Denn kippt im Wohnzimmer eine schlecht verankerte Tanne mit Kerzen aus dem Ständer, muss am Heiligabend die Feuerwehr anrücken“, so der Pressesprecher der gbg. Deshalb sollte der Weihnachtsbaum in einem massiven, kippsicheren Ständer stehen, in dessen Fuß sich ein Wassertank befindet. Regelmäßiges Gießen macht den Baum nicht nur schwerer entzündbar, er bleibt auch länger frisch.
Zudem hilft die stetige Kontrolle der Kerzen dabei, diese frühzeitig auszutauschen, bestätigen auch die Wohnexperten von der gbg. Echte Kerzen am Baum sollten grundsätzlich von oben nach unten angezündet und von unten nach oben ausgepustet werden.
Wer einen Wassereimer oder einen Feuerlöscher in der Nähe des Baumes platziert, ist auch im Notfall gerüstet. Wenn trotz aller Vorsicht doch etwas passiert und ein Brand nicht gefahrlos selbst zu löschen ist, muss die Wohnung schnellstmöglich verlassen werden. Wichtig ist es, unbedingt die Türen zu schließen und die Nachbarn zu warnen. Die Feuerwehr muss im Anschluss umgehend von außerhalb der Wohnung alarmiert werden. Lichterketten sind in jedem Fall eine sichere und auch schöne Alternative.
Ein sicheres Fest für die ganze Familie

Wenn Kinder im Haus wohnen, sollte man stets auf die elektronische Kerzen-Girlande zurückgreifen. Bei Lichterketten oder LED-Kerzen ist auf das TÜV-Siegel „Geprüfte Sicherheit“ zu achten. Kleine Kinder verstehen die tatsächlichen Funktionen von Leuchten und beweglichen Gegenständen nicht und verwechseln eine Girlande oftmals mit Spielzeug. Kindersichere Deko ist daher das A und O im Haushalt, damit die Kinder keine Gelegenheit bekommen, Teile zu verschlucken, zu beschädigen oder sich zu verbrennen. Auch Feuerzeug und Streichhölzer sollten selbstverständlich nicht in Kinderhände kommen und sind daher unzugänglich aufzubewahren. Bei zerbrechlichen Gegenständen wie Glastellern oder Schalen reicht es ebenfalls häufig, diese außer Reichweite von Kindern aufzustellen – etwa auf höheren Regalen oder Schränken. Auch zerbrechliche Weihnachtskugeln werden am besten möglichst weit oben aufgehängt.
Damit sich die Kinder dennoch nicht von den Weihnachtsvorbereitungen ausgeschlossen fühlen, lassen sich gemeinsam mit ihnen tolle Dekorationen basteln und in der Wohnung aufstellen.
Weihnachten in Mietwohnungen

Die Wohnung erstrahlt in weihnachtlichem Glanz, der Baum steht in sicherer Verankerung – doch dann die Frage: Was sagt eigentlich der Vermieter dazu? „Die Erlaubnis des Vermieters ist nicht notwendig“, so Frank Satow von der gbg. Jeder darf selbstverständlich einen Weihnachtsbaum in der eigenen Wohnung aufstellen. Klauseln im Mietvertrag, die das verbieten, sind unzulässig. Auch darf die Wohnung nach Belieben geschmückt werden, solange Brandgefahr ausgeschlossen werden kann, bestätigt die Gemeinnützige Baugesellschaft. Die einzige Einschränkung betrifft die Helligkeit der Lämpchen. Hierbei müssen die in der Wohnung geltenden Ruhezeiten eingehalten werden, damit sich die Nachbarn nicht gestört fühlen. So wird Weihnachten für jeden zu einem entspannten und besinnlichen Fest.
