Tödlicher Angriff

Tödliche Messerattacke in Sarstedt: Tatverdächtiger war der Polizei schon vorher bekannt – als gefährlich galt er nicht

Sarstedt - Der 35-jährige Iraker, der den Betreiber einer Sarstedter Flüchtlingsunterkunft erstochen haben soll, schweigt weiter. Inzwischen ist klar, dass die Polizei schon zuvor seinetwegen anrücken musste – und dass es keinen Sicherheitsdienst gab, obwohl der Landkreis dafür zahlte.

Ermittler sichern nach der tödlichen Messerattacke am 2. September Spuren und Beweise am Tatort an der Bahnhofstraße. Foto: Chris Gossmann

Sarstedt - Nach der tödlichen Messerattacke vom 2. September auf den 61-jährigen Betreiber eines zur Flüchtlingsunterkunft umfunktionierten Hotels in Sarstedt hat die Polizei mittlerweile auf Nachfrage der HAZ bestätigt: Es gab in der Vergangenheit bereits zwei Einsätze in der Einrichtung gegenüber dem Bahnhof wegen des 35-jährigen, mit einer Duldung hier lebenden Irakers, der seit dem 3. September wegen des dringenden Tatverdachts auf Totschlag in U-Haft sitzt. Aber: strafrechtlich relevantes Verhalten hätten die Beamten in keinem der beiden Fälle festgestellt, teilt die Sprecherin der Polizeiinspektion Hildesheim, Kristin Möller, mit.

Streit unter Asylbewerbern, aber „nicht strafrechtlich relevant“

Demnach waren Polizisten im September 2023 ausgerückt, nachdem im Sarstedter Kommissariat eine Meldung eingegangen war, nach der der Bewohner der Unterkunft laut herumgeschrien habe. Als die Beamten vor Ort eintrafen, hätten sie ihn aber nicht mehr angetroffen. Im Dezember des vergangenen Jahres war die Polizei erneut in dem früheren Hotel im Einsatz, weil es zuvor zu Streitigkeiten zwischen Bewohnern gekommen sein soll, auch beteiligt: der 35-Jährige. Und wiederum rückten die Beamten ab, ohne strafrechtlich relevantes Verhalten ausgemacht zu haben.

Die Polizeisprecherin widerspricht zudem der Darstellung eines Mannes aus dem Umfeld der Flüchtlingsunterkunft. Der hatte der HAZ berichtet, dass der Betreiber selbst die Polizei alarmiert habe, weil er konkret mit dem Iraker mehrfach Probleme gehabt haben soll. Möller hingegen erklärt: „Jedoch können wir nicht bestätigen, dass das der Betreiber bei den Einsätzen als Hinweisgeber aufgetreten ist.“ Auch hätten Polizisten dem Iraker nie einen Platzverweis erteilt, wie der Mann aus dem Umfeld der HAZ gegenüber angegeben hatte.

Kein Sicherheitsdienst – obwohl der Landkreis zahlte

Am 2. September soll der 35-Jährige dann vormittags auf den aus der Regon Hannover kommenden Hotelbetreiber eingestochen haben. Die Verletzungen im Brusbereich waren so schwer, dass das Opfer kurt nach der Attacke starb. Der Tatverdächtige flüchtete zunächst, die Polizei fasste ihn noch am selben Abend in einem Gebüsch nahe dem Giftener See.

Unterdessen haben HAZ-Recherchen ergeben, dass es in der Sarstedter Unterkunft offensichtlich keinen Sicherheitsdienst gab, obwohl der Betreiber dafür Geld vom Landkreis bekommen hat.

Grundsätzlich beauftragt und bezahlt der Landkreis Hildesheim selbst Sicherheitspersonal für Sammelunterkünfte ab einer Größe von etwa 100 untergebrachten Personen. Nach Angaben der Ersten Kreisrätin Evelin Wißmann gab es aber einen Sonderfall – den der Sarstedter Unterkunft am Bahnhof. Auf ausdrücklichen Wunsch des Betreibers hatte der Landkreis demnach neben der Miete für die Räume einen finanziellen Zuschuss an ihn gezahlt, damit er selbst einen Sicherheitsdienst einsetzen konnte. In diesem Fall ist von dem gezahlten Geld aber offensichtlich nie Sicherheitspersonal bezahlt worden, wie Evelin Wißmann gegenüber der HAZ erklärt. Das ist demnach nicht etwa bei zwischenzeitlichen Kontrollen, sondern erst nach dem Tod des Betreibers aufgefallen. Mitarbeiter des Landkreises hätten bei der Familie des Mannes nachgefragt, wo das Sicherheitspersonal zum Zeitpunkt der Messerattacke gewesen sei. So sei schließlich herausgekommen, dass es trotz der Zahlungen an den Betreiber für genau diesen Zweck keinen beauftragten Dienst in der Unterkunft gegeben habe.

Familie des Verstorbenen nimmt keine Stellung

Nach Angaben des Landkreises hat der Sohn des Verstorbenen bereits angekündigt, die Unterkunft weiterbetreiben zu wollen. Ihm gegenüber werde die Verwaltung auf Rückzahlung des Geldes bestehen, kündigt die Erste Kreisrätin an. „Das sind öffentliche Mittel.“

Auf Nachfrage beim Anwalt der Familie des Verstorbenen, Matthias Waldraff, erklärt der Jurist: Die Familie des Verstorbenen äußere sich zu der Darstellung des Landkreises nicht öffentlich. Auch auf andere Fragen rund um das Geschehen in der Unterkunft und den tödlichen Angriff auf den 61-Jährigen werde es keine Antworten geben, sagte der bekannte Jurist aus Hannover. Gegenüber der HAZ kündigt er aber an: Gemeinsam mit dem Anwalt Holger Nitz werde er in einem etwaigen Strafprozess gegen den mutmaßlichen Messerstecher Nebenklagevertreter der Familie des Getöteten sein.

Der Tatverdächtige sitzt unterdessen weiter in U-Haft. Nach Angaben der Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hildesheim, Christina Wotschke, macht der 35-Jährige bisher weiter keine Angaben zu den Vorwürfen gegen ihn. Wotschke bestätigt, dass inzwischen ein psychiatrischer Sachverständiger eingesetzt wurde, um den Iraker zu begutachten. Das sei bei solch einer Tat aber eher Standard, so Wotschke, es gebe bislang keine Erkenntnisse, die auf eine Tat in einem pychischen Ausnahmezustand und eventuelle eingeschränkte Steuerungsfähigkeit des Verdächtigen hindeuteten.

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