Polizeibericht

Unfall auf Autobahn bei Holle: Eisplatte kracht von Dach eines Lastwagens in eine Windschutzscheibe

Kreis Hildesheim - Da hätte Schlimmeres passieren können – eine über einen Meter lange und bis zu acht Zentimeter dicke Eisplatte ist auf der A7 vom Dach eines Sattelzuges in die Scheibe eines Personenwagens gestürzt. Laut Autobahnpolizei häufen sich solche Fälle. Wer das Autodach nicht freiräumt, muss mit dieser Strafe rechnen.

Diese Eisplatte ist vom Dach eines Sattelzuges gestürzt. Foto: Autobahnpolizei Hildesheim

Kreis Hildesheim - Die Windschutzscheibe eines Personenwagens ist auf der Autobahn 7 bei Holle in der Nähe des Salzgitterdreiecks von einer Eisplatte stark beschädigt worden. Sie war vom Dach eines Sattelzuges herabgestürzt. Bei der Unfallaufnahme prüften die Polizeibeamten, ob noch Schnee oder Eis auf dem Dach des Aufliegers lagen – und entdeckten dort eine 1,20 Meter lange, 30 Zentimeter breite und bis zu acht Zentimeter dicke Eisplatte mit entsprechend schwerem Gewicht. Hätte sich diese Platte oder ein Teil davon während der Fahrt gelöst, gibt die Autobahnpolizei in ihrem Bericht zu bedenken, wäre es sicherlich nicht bei einer kaputten Windschutzscheibe geblieben, sondern wohl zu weitaus schlimmeren Unfallfolgen gekommen.

120 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg

Ähnliche Unfälle häufen sich derzeit nach den Erfahrungen der Autobahnpolizei durch das winterliche Wetter. Immer wieder lösen sich Eisplatten von Lkw-Dächern und stürzen auf die Fahrbahn – oder auf Fahrzeuge, die auf ihr unterwegs sind. Die Polizei erklärt, wie es dazu kommt: „Bei Temperaturen rund um den Gefrierpunkt schmilzt der Schnee auf den Aufliegern und friert anschließend durch den kalten Fahrtwind oder abnehmende Temperaturen wieder an. Es bildet sich Eis, das durch schwankende Temperaturen oder Vibrationen gelöst wird und während der Fahrt vom Lastwagen fällt.“ Das könne dann zu Schäden an Lack oder Scheiben, im schlimmsten Fall aber auch zu schwereren Unfällen führen.

Die Polizei weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass alle Fahrer und Fahrerinnen gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihr Fahrzeug vor dem Losfahren von Eis und Schnee auf dem Dach zu befreien. Da der Lastwagenfahrer das im aktuellen Fall versäumt und dadurch einen Unfall verursacht hat, wird ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit gegen ihn eingeleitet. Er muss mit einem Bußgeld in Höhe von 120 Euro zuzüglich Verwaltungsgebühren und einem Punkt in Flensburg rechnen.

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