Unfallflucht

Unfall zwischen Radfahrer und E-Scooter-Fahrer im Hildesheimer Nordkreis – und einer haut ab

Giesen/Ahrbergen - Nach einem Zusammenstoß fährt der Fahrer auf dem E-Scooter einfach weiter, obwohl der Fahrradfahrer verletzt ist. Die Polizei sucht nun Zeugen für den Vorfall.

Die Polizei sucht Zeugen nach einem Unfall im Hildesheimer Nordkreis. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat. Foto: David Inderlied (Symbolbild)

Giesen/Ahrbergen - Zwischen Ahrbergen und Giesen ist es am Montag, 11. Mai, zu einem ungewöhnlichen Unfall gekommen: Gegen 16.40 Uhr befuhr ein Fahrradfahrer die Birkenstraße auf seinem weißen Rennrad aus Ahrbergen kommend in Richtung Giesen.

Beide Männer stürzen dabei auf die Straße

Nach Auskunft der Polizei kam ihm auf Höhe des Sportplatzes im dortigen Waldgebiet ein Mann auf einem E-Scooter entgegen. Er stieß beim Abbiegen gegen den Fahrradfahrer, sodass beide auf die Straße stürzten. Das hinderte den Rollerfahrer nicht daran, sich unerlaubt in Richtung Sportplatz zu entfernen. Der Fahrradfahrer wurde leicht verletzt, sein Fahrrad beschädigt.

E-Scooter-Fahrer soll sich bei der Polizei melden

Nun sucht die Polizei Zeugen, um den Unfall beziehungsweise die Unfallflucht aufklären zu können. Wer sachdienliche Hinweise zum Verursacher oder zu dem E-Scooter geben kann, wird gebeten, sich bei der Polizei in Sarstedt unter der Telefonnummer 05066/985-0 zu melden. Zudem wird der E-Scooter-Fahrer aufgefordert, sich bei der Polizei zu melden.

Unfallflucht ist keine Ordnungswidrigkeit mehr

Unfallflucht, also unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach Paragraf 142 des Strafgesetzbuchs (StGB). Es drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen (oft ein Monatsgehalt), Punkte in Flensburg, Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis sowie versicherungsrechtliche Regressforderungen bis zu 5.000 Euro.

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