Bundestagswahl

Ungültige Stimmzettel, eigener Kuli: Das müssen Hildesheimer rund um die Bundestagswahl wissen

Hildesheim - Ende Februar wählt Deutschland einen neuen Bundestag – und wer seine Stimme abgeben möchte, hat oft einige Fragen: Wann ist ein Stimmzettel ungültig? Wie beantrage ich Briefwahl? Und darf ich mein Kind mit ins Wahllokal bringen?

Am Sonntag ist es so weit: Dann geben Wähler in vielen Wahllokalen in und um Hildesheim ihre Stimmen für den neuen Bundestag ab. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Hildesheim - Zur Bundestagswahl stellen sich Wählerinnen und Wählern viele Fragen: Sie müssen sich nicht nur entscheiden, wem sie ihre Stimme geben. Es geht auch um ganz formale Dinge, etwa darum, wann ein Stimmzettel ungültig ist oder was man macht, wenn man das Kreuz an einer falschen Stelle gesetzt hat. Eine Übersicht.

Wann und wo kann ich meine Stimme abgeben?

Die Bundestagswahl ist am Sonntag, 23. Februar und die Wahllokale haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In welchem Wahllokal sie ihre Stimme abgeben müssen, sehen Wählerinnen und Wähler oben rechts auf ihrer Wahlbenachrichtigung.

Was muss ich zur Wahl mitbringen?

Um wählen zu können, müssen Wählerinnen und Wähler ihren Wahlschein mitbringen und sollten ihren Personalausweis dabei haben.

Und wenn ich meinen Wahlschein verloren habe?

Verlorene Wahlscheine können bis zum 22. Februar um 12 Uhr neu ausgestellt werden. Hierfür müssen die betroffenen Personen persönlich beim Wahlamt vorsprechen.

Wie kann ich per Brief wählen?

Briefwahlunterlagen können entweder mit der erhalten Wahlbenachrichtigung (QR-Code scannen oder Eingabe der Daten auf der Homepage der jeweiligen Kommune) oder schriftlich angefordert werden. Ein Vordruck dafür befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Alternativ können Wählerinnen und Wähler die Unterlagen direkt im Wahlamt der Kommune beantragen. Dafür müssen sie die Wahlbenachrichtigung vorlegen. Möglich ist das allerdings nur bis zum 21. Februar um 15 Uhr – es wird also langsam knapp. Wer sicher gehen möchte, dass alles klappt, kann seine Stimme direkt vor Ort im Wahlamt abgeben.

Wie viele Stimmen habe ich?

Wählerinnen und Wähler haben zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme wählen sie einen Direktkandidaten oder eine Direktkandidatin. Wer hier die meisten Stimmen erhält, kann für den Hildesheimer Wahlkreis in den Bundestag einziehen – sicher ist das aber nicht. Die Zweitstimme bekommt eine Partei. Hier entscheiden Wählerinnen und Wähler über die prozentuale Zusammensetzung des Bundestags, also über die Sitzverteilung.

Ist es auch zulässig, dass ich nur ein Kreuz mache?

Ja, die Erst- oder Zweitstimme wird dann gewertet und die nicht vergebene Stimme als ungültig gewertet.

Darf ich meine Stimmen beliebig verteilen?

Ja. Erst- und Zweitstimme sind unabhängig voneinander, das heißt, man kann seine Stimme dem Direktkandidaten einer bestimmten Partei geben und mit der Zweitstimme eine andere Partei wählen.

Wann ist mein Stimmzettel ungültig?

Wer seinen Stimmzettel unterschreibt, macht ihn ungültig, selbiges gilt für Kommentare, die man auf dem Stimmzettel abgibt. Auch wer einen weiteren Namen unter die Kandidaten schreibt oder neben den schon vorhandenen Namen seine Meinung abgibt oder hinter diese einen Smiley malt, macht den Stimmzettel ungültig. Nicht gewertet werden auch Wahlzettel, die durchgestrichen sind oder auf denen Wählerinnen und Wähler die Beweggründe für ihre Wahlentscheidung notiert haben. Wer einen ungültigen Stimmzettel abgibt, gilt übrigens nicht als Nichtwähler. Die Sitzverteilung beeinflusst das zwar nicht, bei der Wahlbeteiligung wird jedoch nicht zwischen gültigen und ungültigen Stimmzetteln unterschieden.

Und wenn ich einen leeren Stimmzettel abgebe?

Dann ist er ungültig. Einfluss hat das nur auf die Höhe der Wahlbeteiligung.

Was mache ich, wenn ich mein Kreuz an der falschen Stelle gesetzt habe?

Wählerinnen und Wähler können ein irrtümlich gesetztes Kreuz streichen und es stattdessen an einer anderen Stelle setzen. Wichtig ist, dass der Wahlvorstand bei der Auszählung eindeutig erkennen kann, für welchen Kandidierenden oder welche Partei die Stimme abgegeben wurde. Im Zweifel können Wählerinnen und Wähler einen falsch ausgefüllten Stimmzettel aber auch tauschen – entweder im jeweiligen Wahlamt (für die Briefwahl) oder bei den Wahlhelferinnen und -helfern im Wahllokal.

Wie oft muss ich meinen Stimmzettel falten?

Er muss so gefaltet werden, dass beim Verlassen der Wahlkabine die Stimmabgabe nicht mehr erkennbar ist.

Darf ich meinen eigenen Kugelschreiber mitbringen?

Ja. Nur radierfähige Stifte sind nicht erlaubt.

Darf ich jemanden mitnehmen in die Wahlkabine?

Die Wahlkabine ist grundsätzlich alleine zu betreten. Kleinkinder bis etwa 4 Jahre sind erlaubt.

Darf ich im Wahllokal oder in der Wahlkabine ein Selfie machen?

Fotoaufnahmen sind im Wahllokal nicht gestattet, da hier gegebenenfalls andere Personen mit aufgenommen werden können, die ein Recht am eigenen Bild haben. In der Wahlkabine ist es sowieso verboten, da dadurch das Wahlgeheimnis verletzt werden kann und somit die Stimmabgabe ungültig wird.

Was ist bei der Bundestagswahl in diesem Jahr anders?

Durch die Wahlrechtsreform ist die Größe des Bundestags auf 630 Sitze begrenzt. Vorher war er durch Ausgleichs- und Überhangmandate immer weiter angewachsen. Durch die Begrenzung gibt es diese nun nicht mehr. Damit ein Direktkandidat sein Direktmandat sicher hat, muss das Ergebnis durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt sein. Ein vereinfachtes Beispiel: Eine Partei holt in Niedersachsen 50 Direktmandate. Nach dem Ergebnis der Zweitstimmen stehen ihr aber nur 48 Mandate zu. Die beiden Direktkandidaten mit dem schlechtesten Erststimmenergebnis gehen dann leer aus.

Kann es dann sein, dass Hildesheim gar keinen Abgeordneten nach Berlin schickt?

Theoretisch ist das möglich – wenn einer der beiden Kandidierenden mit den schlechtesten Ergebnissen bei der Erststimme im oben genannten Beispiel aus Hildesheim kommt.

Wann ist mit ersten Ergebnissen zu rechnen?

Erste Infos gibt es am Wahlsonntag auf der Homepage dieser Zeitung bereits ab 18 Uhr.

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