Bockenem - Der Fahrer eines Kleintransporters hat am Montagabend mehrere Beinahe-Unfälle auf der Bundesstraße 243 verursacht. Gegen 21 Uhr meldeten sich zwei Verkehrsteilnehmer in der Polizeileitstelle und schilderten, wie der Transporter zwischen Bockenem und Nette immer wieder in den Gegenverkehr geriet. Sie folgten zudem dem Fahrzeug und schilderten den Beamten in Hildesheim immer wieder den aktuellen Standort des Fahrzeugs.
Ein Streifenwagen konnte den 41-jährigen Fahrer schließlich in Nette stoppen und kontrollieren. Bei der Überprüfung stellten die eingesetzten Beamten deutliche Ausfallerscheinungen bei dem Fahrer fest, laut Polizei offenbar die Ursache für die auffällige und verkehrsgefährdende Fahrweise. Im Rahmen der Kontrolle fand die Polizei Hinweise auf die vorherige Einnahme berauschender Mittel. Der 41-Jährige gestand daraufhin, vor der Fahrt starke Schmerzmittel eingenommen zu haben.
Blutprobe entnommen und Führerschein beschlagnahmt
Aufgrund der Zeugenaussagen ermittelt die Polizei nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. Eine Ärztin entnahm dem Mann eine Blutprobe. Die Polizei beschlagnahmte seinen Führerschein. Die Polizei sucht weitere Zeugen des Geschehens. Insbesondere Verkehrsteilnehmer, die durch die Fahrweise des weißen Transporters gefährdet worden sind, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0 50 63/90 10 zu melden.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei Bad Salzdetfurth auf die Risiken der Einnahme zentral wirksamer Medikamente hin. Hierzu zählen unter anderem bestimmte Schmerzmittel, Antidepressiva sowie Arzneistoffe zur Behandlung von ADHS. Diese können – auch bei ärztlicher Verordnung – die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigen und damit die Fahrtüchtigkeit herabsetzen. Dies gilt insbesondere während der Ein- oder Umstellungsphase sowie im Zusammenwirken mit weiteren zentral wirksamen Substanzen.
Die Polizei empfiehlt daher, ärztliche Rücksprache zu halten und die eigene Fahrtüchtigkeit kritisch zu prüfen. Wer Nebenwirkungen wie Schwindel, starke Müdigkeit oder Sehstörungen feststellt, sollte kein Fahrzeug führen, um sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Andernfalls drohen strafrechtliche Konsequenzen.
