Hildesheim - Im Prozess gegen den 22-Jährigen aus Lehrte, der zwei junge Frauen – eine zum Tatzeitpunkt minderjährig – erpresst, sexuell genötigt, vergewaltigt und auf sadistische Weise gequält haben soll, hat die große Jugendstrafkammer am Landgericht Hildesheim am Donnerstag ihr Urteil verkündet.
Das Gericht sah alle angeklagten Vorwürfe als erwiesen an und verhängte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Darüber hinaus ordnete es die Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Klinik – dem Maßregelvollzug – an.
Die Öffentlichkeit war ausgeschlossen
Die Anklage warf dem 22-Jährigen insgesamt acht Straftaten vor, darunter sexuelle Nötigung, versuchte Erpressung, sexueller Übergriff mit Gewalt und Vergewaltigung. Da die Öffentlichkeit schon am ersten Verhandlungstag – wie in vielen Jugendverfahren üblich – auf Antrag des Strafverteidigers ausgeschlossen worden war, gab bislang nur die Anklage vage Einsicht in das Vorgehen des Mannes. Im Urteil sind nun jedoch weitere Details öffentlich geworden.
Zwischen August 2023 und März 2025 hatte der Mann aus Lehrte über diverse soziale Medien – darunter Instagram und Snapchat – Kontakt zu jungen Frauen aufgenommen und diese dazu gebracht, ihm intime Fotos zu schicken.
Erpressung mit Nacktfotos
Im Fall der zwei jungen Frauen, die jetzt Nebenklage erhoben hatten, nutzte der Mann die Fotos, um sie zu erpressen. Er drohte damit, die intimen Fotos an Familie und Freunde der Opfer weiterzusenden, wenn sie ihm nicht weitere Nacktaufnahmen zukommen ließen.
Die jungen Frauen kamen dem nach, doch bald reichten dem Täter die Bilder nicht mehr, und er forderte private Treffen. Dabei soll er nicht nur sexuelle Handlungen erzwungen, sondern die Frauen auch sadistisch gequält haben. Vor Gericht räumte der Mann die Taten – mit Ausnahme der Vergewaltigungen – ein.
Das Gericht glaubte dem Täter nicht
Das Gericht hielt die Aussagen der Nebenklägerinnen jedoch für glaubhafter. „Die Kammer ist überzeugt, dass es die Vergewaltigung gegeben hat“, sagte Richter Martin.
Im Zuge dieser habe der Mann eines seiner Opfer auch geschlagen. Der Tatbestand der schweren sexuellen Nötigung habe sich nicht nur aus der jeweils vorliegenden Erpressung, sondern auch daraus ergeben, dass der Täter während der privaten Treffen mit seinen Opfern ein Messer bei sich hatte.
Urteil härter als von Staatsanwaltschaft gefordert
Mit ihrem Urteil ging die Hildesheimer Jugendstrafkammer sogar noch über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus. Diese wollte den 22-jährigen nach Jugendstrafrecht zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt sehen.
Auch die Verteidigung forderte ein Urteil nach Jugendstrafrecht – sowie den Verzicht auf die Unterbringung im Maßregelvollzug. Doch das Gericht entschied letztlich, den Mann wie einen Erwachsenen zu behandeln und folgte damit exakt dem, was die Nebenklägerinnen gefordert hatten.
Das ist Paraphilie
Die schweren Sexualstraftaten des Mannes ließen sich nicht darauf zurückführen, dass er in seiner Reife verzögert sei, sagte Richter Martin. Das sei in der Forensik zwar eher selten, sagte er weiter. „Aber hier lassen sich die Taten nicht aus dem Lebenslauf ableiten, so dass man unterscheiden muss zwischen der Erkrankung – der sexuellen Paraphilie – und der Persönlichkeitsentwicklung.“
Als Paraphilie gelten alle sexuellen Neigungen, die derart von der Norm abweichen, dass sie als krankhaft oder problematisch angesehen werden. Im Fall des 22-Jährigen war es die starke Ausprägung seiner sexuellen Neigungen, die das Gericht dazu bewogen, den Mann nicht in ein gewöhnliches Gefängnis, sondern in den Maßregelvollzug zu schicken.
Wann kommt der Mann wieder frei?
„Das ist eines der härtesten Mittel der deutschen Justiz, weil es lebenslang vollstreckt werden könnte“, sagte der Vorsitzende Richter Volker Martin.
Hintergrund: Das Gesetz sieht vor, dass psychisch kranke Straftäter erst wieder freikommen, wenn sie keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr darstellen. Auf Basis forensischer Gutachten der psychiatrischen Einrichtungen, entscheiden Gerichte in regelmäßigen Abständen darüber, ob die sogenannte Entlassungsreife eines Patienten vorliegt oder nicht. Wann oder ob der jetzt verurteilte Sexualstraftäter aus Lehrte jemals wieder auf freien Fuß kommt, hängt also davon ab, zu welchen persönlichen Veränderungen die avisierten Psychotherapien im Maßregelvollzug beitragen können.
Einsicht genügte nicht
Dass sich der 22-Jährige im Verfahren einsichtig gezeigt hat, genügte dem Gericht nicht. „Die Psychotherapie lässt sich nicht durch Ihre Einsicht ersetzen“, sagte Richter Martin.
Offenbar hatte es in der Vergangenheit bereits Gerichtsverfahren gegen den Mann gegeben. „Sie haben damals schon gesagt, Sie machen sowas nicht wieder“, sagte Richter Martin. „Aber das Gegenteil war der Fall.“ Es habe auch später keine Versuche gegeben, im Zuge sexueller Handlungen irgendeinen Konsens herzustellen. „Sie sehen diese Frauen nur als Objekte an, die verwirklichen sollen, was Sie wollen. Da reicht es nicht, zu sagen, Sie wissen, dass es strafbar ist und wollen es nicht wieder tun.“
Mann bleibt noch in U-Haft
Bis zu seiner Unterbringung im Maßregelvollzug bleibt der 22-Jährige in Untersuchungshaft. Gegen das Urteil kann er in Revision gehen.
