Erfolgreiche Klage

Urteil mit überregionaler Bedeutung: Jugendamt im Kreis Hildesheim darf Schüler mit ADHS nicht einfach so die Hilfe streichen

Hildesheim/Hannover - Eine Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) stellt grundsätzlich keine seelische Störung dar. Meinte zumindest das Jugendamt des Kreises Hildesheim. Das Verwaltungsgericht Hannover widerspricht deutlich – auch anderen Urteilen.

Im Jugendamt des Landkreises Hildesheim wartet man noch auf das schriftliche Urteil aus Hannover. Noch ist nicht klar, ob die Behörde gegen die Entscheidung des Gerichts vorgehen will. Foto: Julia Moras

Hildesheim/Hannover - Das Verwaltungsgericht Hannover hat in einem überregional bedeutsamen Urteil…

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