Oberverwaltungsgericht

Zoo Hannover und Wisentgehege öffnen wieder: die Starttermine

Lüneburg/Hannover/Springe - Das Oberverwaltungsgericht hat die Schließung von Zoos und Tierparks in Landkreisen mit hoher Inzidenz gekippt. Der Zoo Hannover öffnet schon am Samstag.

Bald wieder offen für Besucher? Der Zoo Hannover, hier das Eisbären-Domizil, darf laut Oberverwaltungsgericht wieder öffnen. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Lüneburg/Hannover/Springe - Der Zoo Hannover und das Wisentgehege bei Springe dürfen wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg am Freitag entschieden. Die Richter verfügten grundsätzlich, dass die in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes vorgeschrieben Schließung von Zoos und Tierparks in Landkreisen mit einer Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen „nicht mehr erforderlich und auch nicht mehr angemessen“ sei.

Geklagt hatte ein nicht benannter Tierpark-Betreiber. Mit Zoo und Wisentgehege betrifft die Entscheidung zwei auch bei Einwohnern des Landkreises Hildesheim sehr beliebte Einrichtungen. Diese durften bislang nicht öffnen, da die Region Hannover einen Inzidenzwert deutlich über 100 aufweist.

Zoo macht Tempo

Der Zoo reagierte prompt: Unmittelbar nach dem Urteil erklärten die Verantwortlichen noch, bis zur Wiedereröffnung bräuchten sie noch ein paar Tage Vorlauf. Am späten Nachmittag dann die Wende: Jahreskarten-Besitzer dürfen die Einrichtung bereits am Samstag, 20. März, erstmals wieder besuchen.

Das Wisentgehege öffnet am kommenden Mittwoch, 24. März erstmals wieder seine Pforten.

„Wir wurden überrascht von dem Urteil“, sagte Zoo-Geschäftsführer Andreas Casdorff. „Mit vereinten Kräften aller Abteilungen haben wir es aber geschafft, eine schnelle Öffnung für ein zunächst stark eingeschränktes Besucher-Kontingent zu ermöglichen.“

Noch Einschränkungen

Bedingt durch die lange Schließung und die unerwartete Erlaubnis zur Wiedereröffnung sei allerdings das Angebot zunächst noch eingeschränkt. Nicht alle Tiere sind ganztägig zu sehen, es gibt noch kein gastronomisches Angebot und die Bootsfahrt wird an diesem Wochenende nicht angeboten. „Viele Mitarbeiter müssen jetzt erst wieder an Bord geholt werden“, erklärt Casdorff, auch einige Renovierungsarbeiten seien noch nicht abgeschlossen.

Beim Zoobesuch ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie eine Online-Anmeldung aller Gäste notwendig. Die Anmelde-Plattform auf www.erlebnis-zoo.de wird „in Kürze“ freigeschaltet, hieß es am Freitagnachmittag. Um den Besucherstrom und die Anzahl zu steuern, hat der Zoo feste limitierte Einlass-Zeitfenster eingerichtet, die die Besucher vorab online kostenlos mit Kontaktinformationen reservieren müssen. Gemeinsam mit der ZooCard (Jahreskarte) wird diese Voranmeldung am Eingang vorgezeigt.

Kein Risiko, kein Tourismus

Die Richter führten vor allem zwei Gründe für ihre Entscheidung an. Erstens: Das Infektionsrisiko bei Aufenthalten im Freien sei von vorneherein vergleichsweise gering und könne „durch mildere Maßnahmen als eine Schließung hinreichend effektiv reduziert werden“. Denkbar seien Begrenzungen des Zugangs zum Zoo oder Tierpark, Steuerungen des Aufenthalts dort, Beschränkungen besonders „infektionsrelevanter Einrichtungen“, etwa Innenräumen, sowie Einschränkungen zum Beispiel bei Schaufütterungen und Streichelzoos. Zweitens: Durch eine einheitliche Öffnung von Zoos und Tierparks könnten Tourismusbewegungen in Kommunen verhindert werden, in denen Zoos und Tierparks aufgrund niedrigerer Inzidenzen geöffnet seien.

  • Hildesheim
Anmerkung zum Artikel

Sie haben einen Fehler im Artikel gefunden? Oder haben Sie weitere Informationen zu dem Thema für uns? Dann teilen Sie uns diese gerne mit.